harzt 4 und krankengeld des Partners

  • ich platze fast :(
    mein partner bezieht trotz umschulung hartz 4
    ich habe bis 3.2. bei meinem alten Arbeitgeber gearbeitet und am 4.2. einen neuen job angefangen
    leider bin ich am 6.2. schwer gestürzt und beziehe daher seit 7.2. Krankengeld und netter weise hat mein neuer arbeitgeber mir die Kündigung geschickt:(
    so jetzt mein Problem
    die Arge schickte uns einen brief darin stand wir haben ca. 600 euros zu viel bezogen
    hab ich nich kapiert
    also wir dahin ..und der typ meinte
    ich hätte doppeltes einkommen erzielt , begründung
    ich hätte anfang Feb. ja noch lohn für Januar bezogen und ab 7.2. Krankengeld damit käme die überzahlung zu stande ...
    er müsste den januar lohn auch auf den monat Feb. berechnen
    owohl ich ende Feb .3 tage lohn vom alten arbeitgeber bekommen hab 2 tage lohn vom neuen arbeitgeber und dann krankengeld
    kapiert das jemand von euch ?

  • "kapiert das jemand von euch ?"


    Ja, das wird "Zuflussprinzip" genannt und ist in der Alg II-Verordnung so geregelt. Wenn im Februar Gehalt und Krankengeld zufließt, dann bist du für Februar aus Sicht der Arge "überversorgt". Der Lohn für Januar ist auf den Februar anzurechnen, weil er im Februar "zugeflossen" ist. Das Krankengeld ist ebenfalls im Februar "zugeflossen".

  • Hallo Meela !


    Ist das immer so gewesen das Dein Lohn erst im Folgemonat eingegangen ist? Wenn nicht dann schau nach was im Januar 08 zur Anrechnung gekommen ist. War es der volle Regelsatz oder hat die ARGE automatisch den Betrag aus dem Vormonat eventuell als Bezugsgröße mitangerechnet?


    Es ist sicherlich schwer zu verstehen aber ALG II ist eine Vorauszahlung das Krankengeld und die Lesitungen Deines alten Arbeitgebers plus die ALG II Leistung sind dann natürlich viel zuviel um den Lebensunterhalt sicher zu stellen und daher erfolgt eine Rückzahlungsaufforderung, die Ihr aber nicht sofort sondern in angepassten Raten leisten könnt.


    Erkundige Dich auch danach, das alles ist zwar nicht die großartigste Lösung aber es belastet natürlich nicht in dem Masse wie die volle Kürzung bei den Leistugnen Deines Mannes.


    Und wenn man in Arbeit gelangt sollte amn immer auf mögliche Eingliederungshilfe für Fahrkosten, Berufskleidung ect. argumentieren!


    Gruß