Ablehnung der Leistung

  • Hallo alle zusammen,


    ich habe da mel ein paar Fragen, die mir viellecht jemand beantworten kann.


    Also ich bin 45 Jahre alt, meine Frau 40 Jahre und mein Sohn 11 Jahre. Da ich nach einer Umschulungsmaßnahme keinen Job bekommen habe, habe ich einen Antrag auf ALG II gestellt da ich seit dem 24.05. keinen Anspruch mehr auf auf ALG habe.


    Heute war ich dort und habe den Antrag eingereicht. ABLEHNUNG - Aufgrund zuviel Eigenkapital.


    Ich habe eine Lebensversicherung der aktuelle Rückkaufswert liegt bei 19074 €. Nach der Berechnung darf ich also ( 45 + 40 Jahre * 150 € + 3 * 750 € der Freibetrag vom Sohn 0 € da er nichts auf seinem Namen laufen hat ) = 15000 € haben. Da liege ich natürlich drüber. Habe schon mit der Lebensversichungsgesellschaft gesprochen ein beleihen ist möglich. Würde 4500 € leihen so das ich drei Monate die das Amt vorschreibt davon leben kann. Ist auch OK. Würden wir machen kein Problem.


    So nun kommt noch: das ich 2000 mit meinem Bruder zusammen eine Eigentumswohnung für 80000 € gekauft habe. Das Darlehn läuft noch und im Moment sind es noch 73510 € die wir zurückzahlen müssen.
    Miteinnahmen in dem Sinne haben wir nicht. Da wir mehr Zahlen als wir bekommen. ( Darlehn 518 € bekommen aber nur 400 € kalt. Das bedeutet mein Bruder und ich zahlen selber noch 57 € aus eigener Tasche dazu ).


    Wird die Eigentumswohnung auch als Kapital mit eingerechnet ? Ich blicke es nicht mehr. Die Tante in der JobAgentur sagte mir. Es müsse ein Verkehrswertgutachten gemacht werden. Was die Wohnung auf dem Markt bringen würde. Da ich aber keine Leistungen beziehe macht mir auch keiner so ein Gutachten und der Hammer ist wenn ich es in Auftrag gebe dauert es 9 -12 Monate bis sowas gemacht wird ( habe mich erkundigt ). Da aber in letzter Zeit die Preis für Imobilien gesunken sind würde ich in der Lage hier keine 80000 € für die Wohnung bekommen. Mir wurde gesagt das der Wert bei 1275 - 1575 € / qm liegt selbst wenn ich den niedriegsten Preis annehme 1275 + 60 qm müsste ich auf dem Markt 76500 € für das Objekt bekommen . Aber das ist nicht realistisch da ich max nur 65000 bekommen würde. Und dies müsste ich noch teilen , das reicht nichtmals um das darlehn zu decken.


    Wie soll ich nun vorgehen und was soll ich tun ? Wer kann mir da weiterhelfen ?


    Da ich im Momnet nicht weis was ich machen soll, Lebensversicherung beleihen OK, dann kommen die und sagen Wohnung verkaufen , Also ist dann alles weg wofür ich Jahrelang geschufftet habe. Ein Verkehrswertgutachten bekommt man nur wenn man Leistung bezieht.



    Gruß
    Michael24

  • HAllo,


    ist ja echt prima hier. Ich kann mich vor Antworten kaum noch retten.


    ich dachte es ist ein Forum hier wo man auch mit Antworten rechnen kann aber das schein nicht der Fall zu sein. Jeder liest nur und ich bin immer noch genauso schlau wie heute Morgen.


    Naja vielleicht wird es ja noch was.


    Gruß

  • Hallo Michael 24!


    Warum ist es mit eurer Geduld nur so schlecht bestellt? Ich zahle noch dafür das ich hier im Forum Ratschläge und Tips gebe und als Dank dafür wird von einigen schon lauthals geschrien wenn man einen Tag mal nicht präsent ist, ich denke ein paar andere Leute sind sicherlich ebenso bemüht wie ich und ich finde es immer wieder erstaunlich mit welcher Selbstverständlichkeit einige Zeitgenossen Ihre Ungeduld präasentieren!


    Jetzt aber zu Deinem Problem! Erst einmal ist es schon mal völlig unrichtig das der Fallmanager Dir erklärt das Du keinen Antrag stellen brauchst, mach das einfach und besteh darauf! Damit warst Du nämlich in aller erster Sache Deine Anspruchsfrist ab dem Antragsdatum. Sodann darf die ARGE egrne prüfen und ablehnen, nur wenn Dir deren Begründung nicht reicht oder wie in Deinem Fall ein Gutachten für eine zeitliche Verzögerung von 8-12 Monaten sorgt, gibt es sicherlich eine Vielzahl an Möglichkeiten das trotzdem zunächts Hilfe in Anspruch genommen werden kann und sei es für die Dauer bis zu einer gerichtlichen Entscheidung auch auf einer Darlehnsbasis. Damit wären dann die von Dir angesprochenen 4500€ ja auch bei der ARGE belegbar wenn Du zuviel erhaltene ALG II Leistungen zurück zahlen musst. Die ARGE ist nur zwischenzeitlich in Vorleistungen gegangen. Es ist aber längst noch nicht gesagt das Du die LV beleihen musst, welches ja auch mit Verlusten einher geht.


    Man wird sich sicherlich in Deinem Fall wehren um nicht erst die leistungen erbringen zu müssen, aber da Dir das Geld prinzipiell erst nach Verlusten zur Verfügung steht, besteht durchaus die Chance das das vom Fallmanager so schnell entschiedene Ergebnis etwas anders ausfallen könnte:


    Ich hoffe das Dir dieser Ratschlag weiterhilft. In Punkto Mieteinnahme wird Dir diese sicherlich mit mtl. Einkommen angerechnet werden und da Du mit Deinem Bruder teilst, sind das noch 200 € als ALG II Bezieher hast Du einen Freibetrag von 100 € für die gesamte Bedarfsgemeinschaft ich denke das die Entscheidung des Fallmanagers zwar plausibel aber nicht unbedingt endgültig für die ARGE sein wird.


    Gruß

  • Hallo,


    und Danke für die Antwort.


    Ihr müsst entschuldigen, dass ich mich so verhalten habe. Aber ich war gestern echt angepi....... nachdem man mich so abgespeist hat.


    Nun gut ich hätte da noch eine Frage:


    Habe mit der LV gesprochen die haben mir einen Rat gegeben. Und zwar ist mein Freibetrag jetzt im Moment:


    Ich 45 Jahre * 150 € = 6750 €
    Frau 40 Jahre * 150 € = 6000 €
    Sohn 11 Jahre = 0000 € ( da er kein Vermögen besitzt )
    3 * 750 € = 2250 €
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    15000 €
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    So nun hat mir ein Anwalt der Lebensversicherungsgesellschaft gesagt:
    Ich könnte mir Überschussanteile auszahlen lassen. Es wären 4000 €. Es wäre keine Beleihung und ich bräuchte keine Zinsen zu zahlen.


    Wenn ich nun ein Sparbuch anlege auf dem Namen meines Sohnes und dort 3000 € anlege erweitert sich mein Freibetrag.


    Ich 45 Jahre * 150 € = 6750 €
    Frau 40 Jahre * 150 € = 6000 €
    Sohn 3100 € = 3100 € ( Kinderfreibetrag )
    3 * 750 € = 2250 €
    --------------------------------------------------------------------------------------------
    18100 €
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    ----------------


    Also dürften wir an Vermögen 18100 besitzen.


    Nach dem Anlegen des Geldes für unseren Sohn hätten wir:


    LV 15074 € ( nach Auszahlung der Überschussanteile )
    Sparbücher gesamt : 2867,75 €
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    17941,75 € Vermögen ( liegen 158,25 € unter dem Freibetrag )


    Und den Rest aus der Überschussauszahlung den müssten wir erstmal verbrauchen. Das wären 1200 €.


    Ist diese korrekt so, weil ich ja Quasi das Geld das ich zuviel habe nur umverteile ?


    Das mit der Eigentumswohnung ist so das der Wert den ich mit meinem Bruder bezahlt habe nicht mehr realistisch ist. Wenn ich verkaufen würde würden wir nicht den Betrag bekommen den wir bezahlt haben.



    Würde mich über eine Antwort freuen ( bin jetzt auch geduldiger, habe mich wieder ein wenig beruhigt )


    Es wäre das erste mal, dass ich Leistungen dieser Art in anspruch nehmen würde obwohl es mir überhaupt nicht passt. Hätte lieber wieder einen JOB.


    Gruß
    Michael24

  • Hallo Michael!


    Schön das Du so erfolgreich bei der Lösung des Problems bist, sicherlich wird ein Anwalt wissen was er raten darf und was nicht aber er wird auch wohl die Interessen der LV im Auge haben.


    Als Anmerkung zum Erlös Deiner Wohnung die Du mit Deinem Bruder gekauft hast.


    Wenn die Wohnung nicht mehr die Summe erbringt die Du für den Kauf aufzuwenden hast entsteht doch ein Minus (ein Verlust) aber gleichzeitig erreichst Du dann die Freigrenze dadurch das Du einen Erlös erzielst.


    Für wieviel Geld könnte Dein Bruder die Wohnung denn abkaufen, wenn er mit den Raten dann zukünftig alleine stehen würde? ???? ????


    Ich denke mal, das angesichts der Mehrbelastung Dein Bruder auch nicht mehr zahlen könnte wie der freie Wohnungsmarkt dies tun würde, oder?


    Sollte mal eine kleine ANregung sein und den Rest würde ich notfalls vom Sozialgericht entscheiden lasse, denn die Wohnung stellt für Dich doch soetwas wie eine Altersvorsorge da, oder ?


    Übrigends mit dem Leistungsbescheid hättest Du als ALG II Bezieher auch einen Anspruch auf Rechtsbeihilfe, sofern keien eigenen Rechtschutzversicherungen vorhanden sind.


    Gruß