Zusammen ziehen und umziehen?

  • Hallo ,
    es verhält sich wie folgt. Ich möchte mit meiner Freundin die zwei Kinder (11 und 16) hat zusammen ziehen jedoch lebt sie bis jetzt in einer 3 Zimmer 72 qmm (zwei Schlafzimmer) Wohnung die für 4 Personen zu klein ist. Aus dem Grund würden wir dann umziehen. Meine Freundin bezieht Hartz IV ich jedoch nicht ich habe eine Hausmeistertätigkeit und bin im IT-Bereich selbstständig (gerade begonnen). Ich kann mich gerade so über Wasser halten finanziel. Womit müssen wir in dem Fall rechnen wenn wir tatsächlich zusammen ziehen würden??
    Danke im vorraus.

  • Hallo Fox Mulder!


    Damit das Ihr gemeinsam veranlagt werded, soll heissen: Du erklärst quasi durch die Aussage "Freundin" das man von einem eheähnlichen Verhältnis ausgehen kann. Gegenseitiges Einstehen beinhaltet aber die Verpflichtung auf gegenseitige Verantwortung eben auch in finanziellen Fragen (was man aber auch ausschließen kann, zumindest für einen kurzzeitigen Zeitraum <etwa 12 Monate|>) und damit bildet dies die Basis für eine Bedarfsgemeinschaft.


    Hoffe das hilft Dir weiter! (wie wär's denn mit einer WG?)