Extrem hohe Nebenkostenabrechnung

  • Hallo an alle,


    ich hoffe ihr könnt mir helfen und mir ein paar Tips geben.Bin im moment total vezweifelt und schlaflos.
    ich bin alleinerziehende Mutter von einer schulpflichtigen Tochter. Habe einen 400 EUR job und beziehe Leistungen, um den Bedarf von meiner Tochter und von mir zu decken. Bekomme noch Kindergeld und Unterhaltsvorschuss.
    Wir sind letztes Jahr in eine günstigere und kleinere WHG gezogen, da ich nun mit meiner Tochter alleine bin.
    Die WHG hat Nachtspeicheröffen. Hatte keinerlei erfahrung mit den Heizungen. Sie wärmt über Strom.
    Monatlich zahle ich bereits enorme Stromkosten knapp 150 EUR-das jeden Monat. Der Wahnsinn.
    Gerade jetzt im Winter, muss ich doch die Heizungen an machen,auch wenn ich es sehr vermeide.Habe zum Glück noch einen Holzofen,aber dennoch muss im Kinderzimmer und Bad geheizt werden.
    In den Leistungen sind Heizkosten berücksichtigt worden- ABER und nun kommt das schreckliche und das so knapp vor Weihnachten. Die Jahresendabrechnung.Ich muss stolze 400 EUR Nachzahlen.
    Ich könnte heulen,wie soll ich das denn zahlen? Wird das übernommen? Ich meine die können doch nicht von mir erwarten das ich das selbst bezahle??? Ich bekomme doch Leistungen, weil ich unter dem Regelsatz verdien.Es ist ja so schon knapp jeden mOnat, aber es geht, aber wenn ich das nun auds eigener Tasche bezahle, fehlt es mir an der Miete oder genaus so schlimm zum Leben. Davon mal abgesehen, habe ich doch nicht eben mal 400 EUR übrig!!!
    Übernimmt das Amt solche jahresabrechnungen??? Genauso mit den Müllgebühren.Jährlich 200 EUR. Das kommt aber nicht jeden Monat mal so 20 EUR, sondern einmal im Jahr kommt auf einmal ne Rechnung von 200 EUR. Das wirft einen doch total aus der bahn.
    Sorry für den langen Text.:confused:

  • Die Nachzahlung kannst du bei der ARGE einreichen mit einem kurzem Antrag das sie die Kosten bitte übernehme sollen.In der Regel machen die das auch.Kann allerdings sein das dir angeraten wird dir eine günstigere Wohnung zu suchen.Die Müllgebühren mußt du aber alleine tragen da gibt es nichts.

  • Die Wohnung ist schon extrem günstig, also für die Verhältnisse hier bei uns. Sie war eigendlich ein Glücksgriff, 3 Zimmer, Balkon, EBK, Laminat für knapp 330 kalt.Sie steht uns, laut Amt, vom Mietpreis her zu. So eine günsige WHG findet man hier leider nicht mehr so schnell.Habe mir auch schon überlegt auszuziehen, in eine WHG mit Zentralheizung.Die kosten aber alle um die 400, wenn nicht noch mehr.Vor allem ist es auch in der Nähe von der Schule, zu Fuss gut zu erreichen und dennoch Zentral gelegen.
    Werde mal einen Antrag stellen. Gibt es da Formulare, oder schreib ich das einfach per Hand?
    Danke für die Hilfe.

  • Du müßtest einen formlosen Antrag stellen und die Abrechnung beifügen.Es ist halt so das die Wohnung kalt dir bestimmt zusteht aber wenn du dann extrem hohe Nebenkosten hast macht die ARGE meist nicht lange mit.Mir ging das auch so.Mußt du dir mal ausrechnen was du tatsächlich warm bezahlst in der jetzigen Wohnung und ob du bei einer Wohnung mit Zentralheizung nicht besser wegkommst.

  • Hallo,


    hier jetzt mal was grundsätzliches:


    Heizkosten müssen übernommen werden, sofern sie angemessen sind. Dies beinhaltet auch eventuelle Nachforderungen. Sprich die ARGE (der Träger) wird ausrechnen müssen, ob


    a) der Verbrauch angemessen ist
    b) alle Abschläge tatsächlich bezahlt wurden


    Wenn dies beides zutrifft, dann wäre die Nachzahlung zu übernehmen.


    Müllgebühren sind Bestandteil der Unterkunftskosten und müssen ebenfalls übernommen werden, soweit sie für die Personenzahl angemessen ist.


    Übrigens, falls es zum Teil unangemessen wäre, müsste eben der angemessene Anteil übernommen werden.


    Also Antrag einreichen (formlos, kurzes Schreiben mit Anrechnung dabei), dann müssen die halt mal durchrechnen.


    Gruß
    Morpheus


    PS: Der Preis der Wohnung hat mit den Heizkosten gar nichts zu tun. Höchstens die (zu beheizende) Wohnfläche...