Keine Regelleistung nur Unterkunftskosten

  • Hallo!


    Ich hoffe ihr könnt mir etwas weiter helfen in meinem Wirrwarr.
    Kurz zu meiner Situation. Ich (22), schwanger in der 32. SSW und mein Freund (22), leben seit dem 1.11 zusammen. Unsere Kaltmiete beträgt 358€. Mein Freund verdient 870€ netto. Ich bin beurlaubte Studentin und kriege daher kein Bafög mehr.
    Nun haben wir Mitte Dezember einen vorläufigen Bescheid bekommen was uns zustehen soll. Dabei kriegen wir nur knapp 60€ an Unterhaltskosten. Keine Regelleistung nichts. Es kann doch nicht sein das wir allein 530 euro warmiete zahlen müssen+ strom etc und wir nur 60 euro dazu bekommen. Wenn man mit dem Hartz IV rechner rechnet kommt da mindestens 300 raus.
    Zudem steht dort das die rückfälligen Zahlunge angewiesen wurden, aber wir haben bis heute nichts bekommen.
    Ich werd aus dem ganzen nicht schlau. Kann mich vielleicht jemand aufklären? Ich erreiche meinen Sachbearbeiter (der jetzt übrigens schon wieder gewechselt ist) nicht.

  • Ist schwierig ohne den Bescheid zu sehen.


    Ist die Unterkunft angemessen(Größe und Miete) ?
    Bekommst du noch Kindergeld ?
    Hast du sonst noch Einnahmen?
    Was haben die an Bedarf ermittelt ?
    Was wrid an Einkommen abgezogen ?


    Gruß Klaus

  • Die Arge meint die Unterkunft wäre zu groß. Wir liegen 28€ über dem Satz und da die Nebenkosten vom Vormieter berechnet werden könne wir ja schlecht jetzt sofort was dran änder (außer natürlich sparen).
    Ich bekomme noch Kindergeld ja, sonstige Einnahmen haben wir nicht.


    Ich nehme mal den Dezember als Beispiel:
    Gesamtbedarf wären 1039, 36 (also 632 Regelleistungen, 54 euro Mehrbedarf und 353,36 Unterkunft und Heizung).
    Als Einkommen wird berechnet 1100,00 netto (was nicht stimmt, aber darüber haben wir sie schon informiert) abzüglich den Freibetrag 280,00. Sind 820,00. Dann mein Kindergeld 154. Minus 30 euro einkommensbereinigung.
    Das sind dann 1039,36 Gesamtbedarf und 944,00 Gesamteinkommen.
    Nach Einkommensberücksichtigung hätten wir 258 Einkommensüberhang.


    Koste für Unterkunft minus Einkommensüberhang sind 95,00€ für Kosten der Unterkunft.

  • Hallo,


    warum bekommt ihr von 530 € warmmiete nur 353,36 KDU.
    Ist die Wihnung um soviel zu groß und zu teuer.
    Bei der KDU sind auch die angemessenen Nebenkosten zu brücksichtigen.
    Es wird nur der Warmwasseranteil herrausgerechnet, wenn nicht einzeln abgerechnet.


    Ansonsten bist du ja schon auf einen Fehler gestoßen. Sie haben euch Brutto für Netto gerechnet.
    Zum sachbearbeiter fahren und die Berechnung korrigieren lassen und vorsichtshalber gleich den Widerspruch mitnehmen, falls sich der Sachbearbeiter nicht kooperativ zeigt. dann kannst du ihn gleich abgeben und es die bestätigen lassen.


    Gruß Klaus

  • Die Wohnung ist sage und schreibe 3 qm² zu groß. Wegen den 28 Euro zuviel sollen wir ja umziehen.Aber ich habe denen auch gesagt das ich kein Problem damit habe die 28 Euro selber zu zahlen.


    Das ist son Problem mit dem hinfahren zum Sachbearbeiter. Ohne Termin kommt man da nicht hin. Die schließen ja auch immer die Türen ab. Und da dort immer besetzt ist (ich glaub der Hörer liegt immer neben an) kriegt man natürlich auch keinen Termin.:mad: