Bedarfsgemeinschaft Leistungrn

  • Hallo erstmal ,


    ich habe im Internet schon viele Antworten auf meine Fragen gefunden
    und wollte mal schauen ob mir hier jemand von euch weiterhelfen kann.


    zu meiner Frage ...
    Situation: ich bin 23 jahre alt Arbeitnehmer und meine freundin ist 19 jahre
    alt und passt auf unseren Sohn 6 Mon. alt auf .
    Nun wollten wir in eine gem. Wohnung ziehen was wiederum bedeutet das
    wir unter eine Bedarfsgemeinschaft fallen.



    So wie mich schlau gemacht hab müssen und zum Überleben
    gewisse Regelleistungen und Unterkunft erhalten bleiben ,sprich
    mir stehen 316 euro zu ,meiner Freundin 316 Euro und unserm Sohn 209 Euro..
    + entsprechende Wohnung 3 Perso. je nach Ort/Mietspiegel -bei uns im Ort
    ca. 400 Kalt und 140 NK.....
    das heisst unser BEDARF den wir benötigen steht im Monat bei ca 1380 Euro..
    mwin Einkommen bei 1170 NETTO und 164 EURO Kindergeld ..
    da ich einen Freibetrag von meinem Gehalt hab von 310 Euro habe liegt mein
    Einkommen bei 1020 Euro und dementsprechend müsst ich doch einenen Zuschuss
    von ca. 350 Euro bekommen, oder..
    ein Sachbearbeiter hat mir das auch mit meinem Freibetrag bestätigt aber gemeint das
    für uns kein ALG 2 zutrifft sondern in unserm Fall Wohngeld und Kinderzuschlag besser wär
    mit ca 200 Euro ..(Kinderzuschlag max. 140 Euro und Wohngeld nach Wohngeldrechner vom
    Jobcenter 66 Euro..und das versteh ich nun nicht mehr ..
    steht und jetzt ALG 2 zu oder kann man das gar nicht beantragen wenn meine Freundin
    ncoh nie Arbeiten war..?
    ich bdeank mich auch schon im voraus für die Antworten


    mfg Andi

  • Hallo Andi,


    deinem Sohn stehen 211,- zu, da wird aber das Kindergeld angerechnet, bleiben also 47,- €.
    Ihr habt also einen Bedarf von 1219,- €, laut SGB II.
    Also müsstet ihr monatlich ziemlich genau 200,- Zuschuss bekommen. Dieser Betrag wird durch Wohngeld und Kinderfreibetrag gedeckt. Und solche Anlaufstellen gehen immer vor ALG II- Bezug.
    Die Auskunft der SB stimmt also.


    Aber sag mal, was ist denn mit Elterngeld? Deiner Freundin stehen 300,- monatlich zu. Also schnell beantragen, ich weiß nicht genau ob die rückwirkend bezahlen. Erkundige dich mal bei der Elterngeldstelle.


    Viel Glück und alles Gute.
    LG, Jalale.

  • Bedanke mich erstmal herzlich für die Antwort Jalale
    dann hab ich aber glaub immer noch einen etwas größeren Denkfehler drinn :o


    ich versteh schon das ich keine 209 euro mehr krieg wenn es KG gibt weil
    das KG ja dafür ist also das mit den 47 Euro versteh ich , allerdings hab ich gedacht das ich das kindergeld nicht in den Bedarf reinrechne
    sondern in mein Einkommen ,da es ja Einkommen ist ,und in meiner Rechnung war es ja drinn..halt nur beim Einkommen..und wenn ich mein Einkommen wegen des KG erhöhe dann krieg ich ja automatisch weniger Stütze ,oder.. PLUS Einkommen=MINUS STÜTZE und so hab ich das gedacht ist ja im Prinzip auch genau das selbe ,außer das ich den Freibetrag ja nur auf mein Gehalt und nicht auf mein Gehalt+KG einberechne .
    Ich versteh somit deine Logik mit den 1220 Bedarf aber dann sinkt auch mein Einkommen von
    1170+164 auf 1170 und wenn wir dann noch den Freibetrag von 310 abziehn dann komm ich auf ein Einkommen von 860 und müsst somit wieder 360 Stütze bekommen
    ODER wird das Kindergeld 2x abgezogen ? :(
    und der Freibetrag von 310 kann mir ja auch niemand nehmen ,oder ?
    ich denk mal der ist Für Fahrtkosten; Versicherung ;Steuer -Auto etc..


    also wenn mich jeman´d erleuchten kann dann immer her mit dem Input
    ich bedank mich schon mal im Voraus
    und nochmals danke an Jalale
    Mfg Andi

  • Deine Rechnung ist schon soweit richtig.Du kannst auch mal einen ALG2 Rechner benutzen.Nun ist es so das du durch dein Einkommen zuerst einmal Wohngeld und den Kindergeldzuschlag beantragen wirst müssen da wahrscheinlich durch den Bezug dieser beiden Gelder dein Bedarf gedeckt ist und du somit kein ALG2 bekommen würdest.

  • Hallo Andi,


    Ah, jetzt versteh ich was du meinst. Im Moment sieht es bei euch so aus: 1170 € - 310 € = 860 € EK abzügl. Freibetrag. Und dann noch 164 € KG.
    Rechnen wir mal wie ARGE, da hatte ich ja schon den Bedarf von 1219,- genannt. Dein Einkommen abgezogen, stehen euch 359 € zu. Das hattest du ja auch ermittelt. Aber der Freibetrag lässt sich zu 100% abziehen, ja? Hatte dir dein SB ja bestätigt. Ich würde so vorgehen: Antrag stellen bei Wohngeldstelle, sowie Kinderzuschlag beantragen und dann noch zusätzlich einen Antrag auf ALG II stellen.
    Oder, wenn dir das lieber ist, nochmal zur ARGE und nachhaken.


    Aber was ist denn nun mit Elterngeld. Das steht euch ja auf jeden Fall zu.


    Viel Erfolg und lg,
    Jalale.

  • hallo,
    Elterngeld bekommt sie aber das kann bis zu 300 Euro anscheinend auch nicht als Einkommen angerechnet werden .Das mit dem Rechner ist mir auch bekannt und den hat der Sachbearbeiter auch benutzt
    allerdings kamen da wie gesagt beim Wohngeldrechner 200 Euro Differenz raus wie beim
    ALG2 Rechner und er hat uns halt nachher wie gesagt auch genau das empfohlen mit Kinder-
    zuschlag und Wohngeld /140 + 66)wobei ich halt nicht verstanden wieso...
    wenn ich mit ALG 2 /200 Euro mehr hab und dort im Prinzip staatlich gesehn auf dem Minimum bin
    kann er mir doch nicht sagen das es meinen Bedarf deckt und das mit dem Freibetrag hat er mir bestätigt
    aber ich werd da nochmal nachhaken und bedank mich auch hier an die super Hilfe


    mfg Andi