Einstehengemeinschaft?

  • Ich hoffe es sehr. Bin dabei, meine ganzen Fragen bzw. den ganzen Hintergrund für die Anwältin zu notieren. Was ich nicht aufschreibe, vergesse ich schnell :( ...
    Ich frage mich halt nur, ob die arge so oberdreist sein würde und mir dann sagt, ich bekäme ja Alg1 von daher wäre es mir durchaus möglich, die Miete zu zahlen und wäre somit nicht von Obdachlosigkeit bedroht, aber wovon bitte soll ich dann leben? Ich könnte mich übergangsweise bei meiner Mutter einquartieren, aber die hat nur ne mickrige Rente und kann mich auch nicht ewig mitfüttern (sie würde es ohne wenn und aber tun, nur will ich das nicht!). Und DA kann ich mir vorstellen, dass die mich dann auf die Tafel verweisen, aber da muß ich ja auch erst mal hinkommen, mit dem Auto fahre ich mind. 15min, bis ich in die nächste Stadt komme (wohne in einem 150-Seelen-Nest, wo Busse nur zu Schulzeiten fahren und in den Ferien gar nicht).
    Meinen Antrag auf ALG1 konnte ich erst am Mi abgeben, da mir noch Unterlagen von meinem letzten AG gefehlt haben und der nicht in die Pötte kam ...
    Werde am Dienstag (jetzt fluche ich wegen den Feiertagen) einen umgehenden Termin bei meinem Vermittler beantragen und die Agentur für Arbeit fragen, wie weit sie mit meinem Antrag schon sind. Vielleicht kann ich meinen Vermieter damit nochmal beschwichtigen. Ansonsten muss ich mich eben o.f.W. (ohne festen Wohnsitz) melden, befürchte aber, dass ich dadurch noch mehr Nachteile haben werde, denn welcher Arbeitgeber nimmt schon Leute, die obdachlos sind???
    Und ich warte noch immer auf etliche Antworten von mehreren Bewerbungen. Kotzen könnt ich bis zum Abwinken ... sorry!

  • Hab bei der Agentur für Arbeit gesagt bekommen, dass ich Wohngeld beantragen kann, zumindest ist es nicht ganz so hoffnungslos ...
    Andere Frage: Gesetzt der Fall, ich habe das Gefühl, die Anwältin scheint mir unerfahren zu sein, kann ich dann einen anderen Anwalt suchen? Muß ich dann nochmal einen neuen Beratungsschein beantragen?