Rückforderung durch Arbeitsaufnahme. Rechtens?

  • Hi leute!


    Wir benötigen mal eine Auskunft. Und zwar geht es darum das meine Freundin seit dem 15.01.09 wieder in arbeit ist. Sie wurde zu diesem Zeitpunkt noch als Alleinerziehend gerechnet. Jetzt verlangt das Amt eine Rückzahlung in höhe von 280,99 €. Als begrundung ist volgendes aufgeführt :" Sie haben wärend des genannten Zeitraumes ( vom 01.01.09 bis 31.01.09 ) Einkommen aus Erwerbstätigkeit bezogen. Aufgrund vorliegender Verdienstabrechnung für den Monat 01/2009 ist das Eimkommen im Januar 2009 gem. Zuflussprinzip zu berücksichtigen.


    Sie hat das erste gehalt erhalten am 01.02.09 in höhe von ca. 470 €


    Ist die Rückforderung rechtens?


    Sie hatte zusätzlich 1 Tag vorstellungstermin und 2 Tage Probearbeit im Zeitraum vom 01.01.09 bis 15.01.09. Mussen diese Tage nicht weggerechnet werden?


    Ich bedanke mich schon mal für eine schnelle und hilfreiche unterstützung in diesem Fall.


    Liebe Grüsse


    Zerwas

  • Hallo Zerwas,


    die Rückforderung ist nicht zulässig.
    Die ARGE schreibt ja selbst: Zuflussprinzip! Das heisst in dem Monat, in dem das Geld eingenommen wird, wird es angerechnet. Da deine Freundin am 01.02. das Gehalt bekam, stehen ihr die Leistungen für Januar zu.
    Also Widerspruch einlegen mit der selben Begründung, die das Amt für die Rückforderung nutzte. :D
    Kontoauszug beilegen, der die Lohnzahlung zeigt. Fertig.
    Achso, so lange nicht über die Sache entschieden wurde, kein Geld zurück zahlen!


    Viel Erfolg.
    LG, Jalale.

  • Hallo Zerwas,


    wenn das Gehalt mit Wertstellung zum 01.02.2009 auf dem Konto eingegangen ist, dann zählt es erst zum Einkommen im Februar, ist die Wertstellung noch im Januar dann hat die ARGE recht.
    Zuflussprinzip heisst nichts anderes, es gilt in dem Monat als Einkommen in dem es auf dem Konto ( Wertstellung) erscheint.


    Gruß klaus