ALG2 bei 6monatiger Weiterbildung?

  • Hallo,


    ich bin 36, verheiratet und bekomme seit 2 Jahren ALG2.


    1995 habe ich eine Ausbildung zum Bürokaufmann gemacht, aber in dem Bereich nicht gearbeitet sondern Abitur am Kolleg gemacht, Informatik studiert (abgebrochen) und 2 Jahre als Software-Tester gearbeitet.


    Nachdem ich im IT-Bereich keinen Job bekomme weil mir die Ausbildung fehlt und im kaufmännischen Bereich wegen der fehlenden Berufserfahrung, habe ich nun die Chance eine 6monatige Ausbildung nach §26 Berufsausbildungsgesetz in Programmierung bei der IT.NRW zu machen.
    Die Lehrgangsbesten haben die Möglichkeit, fest angestellt zu werden.


    Das Problem ist jetzt, das ich zwar über die Ausbildung sozialversichert bin, aber nur eine Vergütung von 99,70€ monatlich bekomme.
    Mein Sachbearbeiter bei der JobAgentur fand das zwar toll, aber Fakt ist, daß das ALG2 für diesen Monat nicht überwiesen worden ist, ohne jegliche Benachrichtigung das und warum.
    Und zwar die ganze Summe inklusive der Hälfte für meine ebenfalls arbeitslose Ehefrau.


    Der zuständigen Sachbearbeiterin in der Leistungsabteilung telefoniere ich seit 2 Wochen hinterher, aber jedesmal hat sie Urlaub.


    BAB steht mir nicht zu, denke ich, da die Ausbildung nicht zu einer qualifizierten Berufsausbildung führt, außerdem wäre es ja ansonsten meine 2..


    Bafög steht mir ja auch nicht zu, weil ich älter als 30 bin, außerdem muß die Ausbildung dann mindestens 3 Jahre dauern, wenn ich das richtig verstehe.
    Dazu kommt, das ich schon während des Studiums Bafög bekommen habe, die 6.000 sind ab September fällig, meine Förderungshöchstdauer ist 08/2004 abgelaufen.


    Ich weiß momentan echt nicht weiter, die Miete ist fällig und ich hab nach dem Kauf der Monatskarte noch 20€ in der Tasche.


    Gruß, Thorsten

  • Du bist in einer schlimmen Situation; das Einzige leider, was ich sagen kann bzw. raten würde: Telefoniere deiner Sachbearbeiterin nicht nur hinterher, sondern mache schriftliche Eingaben - jedes Mal - und hoffentlich hast du dir auch aufgeschrieben, wann du mit wem gesprochen hast deswegen und kannst das aufführen. Es muß eine Vertretung geben, wenn jemand abwesend ist. Du hast das Recht auf einen Bescheid, wie auch immer er lauten mag, selbst wenn "Aufhebungsbescheid" drauf steht. Aber das kann ich mir nicht vorstellen, zumal auch deine Frau arbeitslos ist und ihr weiterhin die Leistungen zustehen. Sicher haben die deine Info als Veränderungsanzeige gewertet und sind dabei, einen neuen Bescheid zu erstellen, der irgendwo "liegt".


    Neben der Ausbildung müßtest du Wohngeld beantragen können, aber heftig wenig ist das dennoch. Ich weiß gar nicht, wie das überhaupt funktionieren soll.