550 Euro Unterhalt anrechnungspflichtig?

  • Hallo alle zusammen,


    Ich 28, Mutter von Drillingen, dadurch H4-Empfängerin und mein Mann 25 (Fernstudium, bekommt 550 Euro Unterhalt von den Eltern) haben uns beim Amt für Wohnungswesen um eine Wohnung beworben da die Makler meistens schon bei der Erwähnung von drei kleinen Kindern, spätestens aber bei H4 aufgelegt haben. Das Amt möchte einen Bewilligungsbescheid in dem der Unterhalt den mein Mann bekommt mit angerechnet wird.
    Meine Frage da ich mich mit Freibeträgen nicht auskenne und mir vom Bürokratendeutsch schon der Kopf raucht: Sind diese 550 Euro komplett anrechnungsfrei oder übersteigt der Betrag den Freibetrag für meinen Mann und ein Teil davon würde auf mein Einkommen angerechnet?


    Vielen Dank im Voraus für klärende Antworten,


    Stephanie

  • Hallo Stephanie,


    die 550 € sind nicht komplett anrechnungsfrei, dennoch wirst du die volle Leistung erhalten, da dein Freund ja die 550 € braucht um seinen Lebensunterhalt sicher zu stellen. Oder hat er noch anderes Einkommen? (Kindergeld gehört auch dazu, kriegt er aber nicht mehr, oder?)
    Im Grunde berechnet sich euer Bedarf so:
    2 x 316 € Regelleistung
    + KdU (Miete), mal angenommen 450 €
    = ca. 1082,-


    Davon die Hälte, bestreitet dein Freund selbst. Liegt sein Einkommen über diesem Betrag, wird die Differenz bei dir angerechnet.
    Du kannst einen Online-Rechner benutzen, dann weißt du es genau.


    LG, Jalale.