Antragsstellung und Abgabe der Formulare - was zählt?

  • Hallo ~


    im Dezember 2005 verlor ich meine Arbeit und wurde dadurch psychisch schwer krank. Nach einer medizischen Reha bekam ich von der Deutschen Rentenversicherung eine berufliche Reha genehmigt. Jedoch zog sich die Bearbeitungsdauer der beruflichen Reha extrem lange hin, weshalb dazwischen der gesamte Anspruch auf Arbeitslosengeld I aufgebraucht wurde.


    In der beruflichen Reha fühlte ich mich nicht wohl, weshalb vorzeitig abgebrochen wurde. Zu diesem Zeitpunkt waren berufsbezogene Praktiken jedoch schon vereinbart und das Arbeitsamt meinte, dass ich diese Praktiken auch wahrnehmen soll. Also absolvierte ich von 07. Januar bis 27. März 2009 entsprechende Praktiken. Ich bekam es einigermaßen hin, war jedoch froh, als es zu Ende war, da mich das Ganze doch ziemlich schlauchte.


    Nun zum eigentlichen Problem: Den Hartz 4 Antrag stellte ich am 07. Januar 2009. Aufgrund der Praktiken war ich zeitlich jedoch so angespannt, dass ich den kompletten Antrag erst am 30. März 2009 abgeben konnte. Dazwischen war ich am 02. Februar 2009 beim Arbeitsamt, wurde jedoch wieder weggeschickt, da der Antrag damals noch nicht vollständig war. Von Januar bis März habe ich von meinen Ersparnissen und meinem Dispokredit gelebt (im Januar war ich mit 1000 Euro im Plus, nun bich ich mit 2000 Euro im Minus).


    Damals meinte der Sachbearbeiter, dass es nicht tragisch sei, wenn der Antrag später abgegeben wird, da die Antragsstellung das entscheidende Kriterium sei. Nun meint er aber, dass er Hartz IV erst ab dem 30. März gewähren kann, da zuvor keine Hilfebedürftigkeit vorlag.


    Meiner Meinung lag aber Hilfebedürftigkeit vor, da ich während dieser Zeit keine Einnahmen hatte, das Vermögen nicht so hoch war (1000 Euro) und ich Schulden machen musste (wie gesagt bin ich jetzt mit 2000 Euro im Minus).


    Ich bin echt verzweifelt, da 2000 Euro extrem viel Geld für mich ist. Auch finde ich es unfair, da ich mich in den Praktiken abgemüht habe (obwohl ich psychisch labil war) und deswegen die Antragsformulare erst später vollständig abgeben konnte.


    Kann ich mich dagegen wehren? Hätte jemand einen Tipp für mich? Ich bin wirklich echt verzweifelt. Ich bedanke mich schon jetzt und verbleibe


    mit freundlichen Grüßen,


    Hochseefischer.

  • Hallo Hochseefischer,


    das ist absoluter Quatsch, was dein Sachbearbeiter dir da gesagt hat. Hast du schon deinen Bewilligungsbescheid bekommen? Wenn ja, lege Widerspruch ein und fordere die Bewilligung ab Antragstellung.
    Das ist einfach unglaublich mit welcher Willkür auf den ARGEn gehandelt wird.


    LG, Jalale.

  • @ Hochseefischer


    ich stimme jajale da vollends zu, Du hast den Antrag im Januar gestellt, sofern dieser dann nicht umgehend zu bearbeiten war wegen noch fehlender Unterlagen, führt dies nicht dazu das man den Antrag einfach erst ab Vorliegen aller Faktore als rechtswirksame Antragsstellung bewerten darf zumal Du weder von dem Sachbearbeiterdazu in formativ aufgeklärt noch auf diesen Umstand gesondert hingewiesen wurdest.


    Darüber hinaus wäre die Verpflichtung an der Massnahme teilzunehmen dann ja auch nicht rechtskräftig gewesen, da Du hierzu aber keine Aufforderung erhalten hast und aus diesem Umstand resultierend auch eine eingeschrönkte Vorsprachemöglichkeit bei der ARGE für Dich sicherlich erschwerende hinzu kam, würde ich mich auf eine Auseinadersetzung mit der AGE jeder Zeit einlassen udn sogar vor das Sozialgericht ziehen. Für den Fall das dies notwendig wird folgender Hinweis:: mit der Antargstellung erklärst Du im Grunde Deine Hilfebedürftigkeit, in diesem Fall muss der Sachbearbeiter aktiv werden und vollständig und richtig aufklären - so wie ich diese Paragraphenreiter aber bisher kennen gelernt habe , wissen die welche Pflichten von den Antragstellern/Leistungsbeziehern erbracht werden müssen - über die Pflichten denen sie obliegen scheint aber bewusst ein Mangel zu herrschen!


    Ich würde einfach nochmal vorsprechen und zur Niederschrift genau das erklären, nämlich ads Dir der Sachbearbeiter in Bezug auf die Wirksamwerdung des Antrags keinerlei Hilfe geboten habe!