eigener bedarf wegen Schwangerschaft??! Bitte um Hilfe...

  • Hallo!!


    Ich habe folgendes Problem! Ich binn 22 Jahre alt und wohne mit meiner Mutter in einem Haus... Sie bekommt ALG2. Wir sind eine Bedarfsgemeinschaft.
    Ich gehe teilzeitarbeiten, verdiene 300 Euro. Nebenbei besuche ich noch ne private Schule und mach da ne Ausbildung.
    So- nun bin schwanger im vierten Monat. Arbeiten gehen darf ich nicht mehr- habe ein Beschäftigungsverbot bekommen wegen der Schwangerschft! Mein Vertrag läuft noch bis Juli... danach wird er nicht verlängert (aufgrund der Schwangerschaft). Würde bedeuten! Meine Mutter würde ab August ja mehr Geld kriegen, da mein Einkommen ja wegfällt... Das wurde ja auf unseren Bedarf voll angerechnet.(Anspruch auf ALG1 hab ich glaub ich nicht, da ich keine Sozialabgaben hatte)


    Nun ist mein Problem, aber das meine Mutter nicht im Traum daran denkt mir was von dem Geld ab August abzugeben. Das heißt wiederum das ich ab August bis zur Geburt meines Kindes ohne Einkommen dastehe! Mein Mutterschutz beginnt im Oktober..
    Die Arge sagt mir stehe mein eigener Bedarf erst zu wenn das Kind geboren ist, ich dürfte auch erst dann ausziehen!
    Aber ich hab auch jetzt schon soviel im Internet gelesen, das auch Frauen unter25 schwanger ausgezogen sind und ihren eigenen Bedarf gekriegt haben...
    Ich mein, ausziehen will ich ja gar nicht umbedingt! Wir haben ja genug Platz! Aber ich möchte mein eigenes Geld bekommen- auf mein Konto! Ich krieg ja auch nen Mehrbedarf für die Schwangerschaft! Von dem ich aber auch herzlich wenig habe, da er auch auf dem Konto meiner Mutter ist. Und meiner Mutter ist Bananne wie ich über die Runden komme- nach dem Juli!! Ganz zu schweigen von Erstausstungsgeld, welches MEINE MUTTER ja kriegt.


    Gibt es irgendwie ne Möglichkeit wegen der Schwangerschaft mein eigene Bedarfsgemeinschaft zu gründen VOR der Geburt meines Kindes?? Ich möchte ja gar nicht zu Hause ausziehen- einfach nur mein Geld auf mein Konto das meine Mutter nicht darüber verfügen kann!!!

  • Also deine Mutter kann nicht das ganze Geld behalten sondern es ist ja so das sich der Regelsatz aus mehreren Teilen zusammensetzt.Normalerweise bekommt sie ja einmal den Teil für die Miete und den anderen Teil kannst du verlangen.Allerdings müßtest du dich natürlich aus diesem Geld auch an allen Kosten beteiligen die anfallen und dich verpflegen.Das Geld für die Erstaustattung steht natürlich dir zu und nicht deiner Mutter.Es ist aber sicher möglich das die ARGE dieses Geld gleich auf dein Konto überweist da ja auch du dieses beantragen mußt und nicht deine Mutter.Es ist auch wenn du noch keine 25 bist möglich zu Hause auszuziehen.Dazu brauchst du aber einen Grund und ich denke das dieser mit deiner Schwangerschaft durchaus gegeben ist.Also solltest du einen Antrag auf eine Wohnung stellen.Lass dich da nicht mündlich abspeisen sondern verlange etwas schriftliches damit du notfalls klagen kannst.