Rückzahlung ans Amt

  • Hallo leute, kurze frgae wegen Rückzahlung ans amt. Evtl. könnt ihr mir da helfen.


    Lebe mit meiner Freundin und Kind in einer Bedarfsgemeinschaft. Ich bin seid februar 09 in Arbeit. habe das natürlich gemeldet und alle unterlagen hingeschicht und uch immer aktuelle Lohnbeschiede da mein Gehalt nie gleich ist.
    Mein bescheid war gültig von november 08 bis Mai 09. Nun habe ich bis ende April noch nach dem alten bescheid geld bekommen vom amt. Erst für den Mai kam ein änderungsbescheid und da wurde da die leistung gekürzt und auch so überwiesen. Für februar und April hab ich noch voll Geld bezogen vom amt. Nun am ein schreiben dsa ich und alle in der BG rückzahlen müssen. Insgesamt um die 1500 €. Muss ich das zurückzahlen oder nicht? Können die das geld von einen minderjährigen einfordern (mein son ist 1 jahr alt). Ich hab den ja meine unterlagen schon im februar geschickt aber erst zu mai ich haben sie es geschaft das geld gemaß einkommen zu kürzen.


    Nochmal zum Einkommen: im februar arbeitsvertrag unterschrieben und auch schon im Februar Geld vom Arbeitgeber bekommen, das gleichen im April und März.


    Gruß Th0r1140

  • Hallo Th0r1140,


    ja natürlich können sie auch jetzt noch das Geld zurück verlangen. Zwar bist du nicht Schuld daran, dass die das jetzt erst geschafft haben, aber du wusstest ja, dass das Geld dir eigentlich nicht zusteht.
    Du kannst mit der ARGE eine Ratenzahlung vereinbaren, dann musst du die ganze Summe nicht auf einmal zurück zahlen.


    LG, Jalale.

  • Hallo jalale,


    ersteinmal danke für deine schnelle Antwort. Das ich an das Amt Geld zurückzahlen muss ist ja klar, haben auch zum glück fast alles zur seite gepackt. Jetzt hatte ich aber gehört das von Minderjährigen kein geld, in so einem fall zurückgefordert werden kann. Stimmt das??? Ich lebe ja mit meiner freundin und unseren 1. jahrigen Sohn zusammen, und von Ihm wollen Sie auch was zurück!!! ???


    lg Th0r1140

  • Dass sie Geld von eurem Sohn zurück fordern, ist eine Formsache. Er steht ja auf eurem Bewilligungsbescheid auch extra drauf mit eigenem Mietanteil usw. Trotzdem bekommt natürlich ihr das Geld überwiesen.
    Ihr erstattet das zuviel gezahlte Geld für euren Sohn dann mit zurück.


    LG, Jalale.

  • Ich hatte vor knap über einem jahr auch die situation das ich was zurück zahlen musste ans amt wegen arbeit. Da war ich aber nur 2 wochen arbeiten. Da haben wir auch ein schreiben bekommen wegen Rückzahlung. das waren zusammen ca 400 € auf geteilt auf uns 3 personen. Ich war nur mit 77 e dabei, meine Freundin um die 120 oder so und mein frisch geborener Sohn bei dem Rest. Er hatte das meiste zurückzahlen müssen. Habe die schreiben ausgefüllt dsa ich das überweise. habe dann die schreiben bekommen das wohin ich es überweisen muss. Vorher hatte ich mit einem Berater telefoniert von der Hotline vom JobCenter und der meinte das man für das minderjährige kind nichts zurückfordern kann. Als wir dann die überweisungunterlagen bekommen habe wo das geld hin muss und der Betrag, fehlte da wirklich Geld was sie nicht geforder haben. Allerdings nicht den löwenanteil von meinem Sohn sonder den von Meiner Freundin. Im endefekt war ich froh das ich weniger wie gezahlt wurde wieder zurückerstatten musste. Also muss ja da was dran sein das die nichts fordern können von Minderjährigen kindern, denk ich.


    Gruß Jens