rückzahlung trotz freibetrag

  • halli hallo



    Also bin 22 jahre alt und lebe in einer Bedarfgemeinschaft.
    Seit 02/09 trage ich die Zeitung aus und bekomme durchschnittlich 100€ plusminus 10€.


    Zu dem Zeitpunkt als ich anfing, rief ich bei der arge an und sagt, dass ich dort arbeite und so knapp 80 € verdiene. (was auch richtig ist, die ersten 3 Monaten bekam ich 80 dann nach der vertragsverlängerung die 100 monatlich).
    sie meint dass sie das weiterleiten würde.


    Vor 3 Wochen rief meine Chefin an und meint sie müsst was ausfüllen (vergessen was das war) und wollte wissen ob ich in einer Bedarfgemeinschaft leben würde. Ich sagt: "ja" und sie:" ok alles kla ....... einen schönen Tag noch. ich: "ebenfalls danke" beide dann aufgelegt.


    heut bekam ich einen brief von der ARGE. dass ich ein Rückzahlung von 223,13€ tätigen soll.
    Da ich so meine Verdienstabrechnung nicht vorgelegt habe.



    Ist das rechtens deswegen von mir 223,13 zuverlangen.
    Ich meine, ich habe doch eh nicht mehr verdient als den Freibetrag.


    Bis zum 30.07.09 muss das geklärt weden.


    Ich brauche hilfe


    Mfg

  • Hallo,


    hast du einen Termin zur Stellunganhme? Das ist ein gutes Zeichen. Sammel deine Lohnbescheinigungen zusammen und gehe damit hin. Erkläre, dass du angerufen hattest und die Auskunft erhielst die Arbeit ausführen zu können.
    Bekommst du das Geld aufs Konto? Sage in diesem Fall, dass das ja alles auch aus den Kontoauszügen hervorgeht, und du dir deswegen nichts weiter dabei gedacht hast.


    Solltest du keinen Termin haben, kümmere dich darum. Oder aber gebe eine schriftliche Stellungnahme persönlich ab.


    Viel Erfolg.
    Lg, Jalale.