Job bekommen - Unterhaltsanspruch erlischt sofort?

  • Hallo,


    ich habe das große Glück einen Job bekommen zu haben. Nun ist mir natürlich klar, dass ich somit wegen der Höhe des Gehalts für mich selbst keinen Unterhaltsanspruch mehr habe. Das ist auch durchaus in Ordnung so. Jetzt ist meine Frage: wenn ich am 1.8. den Job antrete und dann erst wie üblich am 1.9. mein erstes Gehalt für August bekomme, habe ich dann keinen Anspruch auf Unterhalt für den Monat August? Das Problem ist halt, dass ich keine Ersparnisse habe und um zu meiner Arbeit zu kommen relativ viel Benzinkosten und nicht zuletzt die Kinderbetreuungskosten im August zahlen muss.


    Es wäre sehr nett, wenn mir jemand dazu eine verlässliche Antwort geben könnte.


    Vielen Dank im Voraus.

  • Hallo!


    Das Zuflussprinzip ist hier der entscheidende Faktor. Sollte dein erstes Gehalt im September überwiesen werden, dann hast du für den Monat August(per 31.07.) Anspruch auf Hartz4-Zahlungen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hier war nicht nach "H IV-Leistungen" gefragt, sondern nach Unterhalt. Das ist etwas anderes und kann durchaus im Einzelfall auch anders ausgelegt werden. Bei der Berechnung des Unterhalts für die Kinder wird das jeweilige Einkommen des Unterhaltspflichtigen als Berechnungsgrundlage genommen, das im jeweiligen Monat erwirtschaftet wurde; daher gehe ich mal davon aus, dass das im umgekehrten Fall auch so gerechnet wird. Ein wichtiger Faktor könnte der Zeitpunkt des "Geldeinganges" sein. Vielleicht ist es in diesem Fall sinnvoll, beim zuständigen Jugendamt anzurufen und eine "allgemeine Auskunft" zu erfragen; die haben nicht nur mit Unterhaltsfragen für die Kinder zu tun, sondern kennen sich in der Regel auch mit dem Ehegattenunterhalt aus.


    Wenn du hier oben in der Menueleiste auf "Unterhalt" gehst, gelangst du zu einer speziellen Seite das Unterhaltsrecht insgesamt betreffend; dort gibt es auch ein Extra-Forum "Unterhalt" (weiter unten rechts auf der Seite aufgezeigt).


    Gruß. Lirafe

  • Sagt mal Leute, wie daneben seit Ihr eigentlich? Es ist weder nach Unterhalt für die Kinder gefragt worden noch nach dem Zuflussprinzip!


    xy nonsense möchte im Prinzip doch nur wissen wie er/sie den Monat 08/2009 finanziell überstehen kann!


    Klartext: in dem Moment wo man in ein Arbeitsverhältnis eintritt, entfällt im Denken der ARGE die Bedürftigkeit eines Leistungsbeziehers, denn rein theoretisch könnte man ja jeden Tag sein Geld vom Arbeitgeber für die abgeleisteten Stunden erhalten (Prinzip: Tagelöhner). Ja und weil unsere Bürokraten eben solche Vorschriften -und Korinthenkacker sind, und alles schön regeln müssen entfällt vom Gesetz her damit der Anspruch auf Leistungen, weil man auch rein theoretisch ja eben mal beim neuen Arbeitgeber auch um Vorschuss fragen kann - denn nichts anderes hat man ja auch bisher bei der ARGE gemacht, wir bekommen unsere (Hunger-)Vergütung ja auch im Voraus. Das heisst nichts andere als das der Staat uns für die Tage an denen wir ja im Grunde eigenes Geld scheffeln nicht auch noch gleichzeitig die Bedürfigkeit entlohnen kann, weil sie ja fein bürokratisch gedacht überhaupt nicht mehr besteht. Und da wir HARTZ IV vorab bekommen wird dieses sodann zurück gefordert! Tja, und dann merken diese Schlauberger von Rechenkünstlern, durch "learning bei doing" das der, von dem man prinzipiell dieses Geld zurück fordern müsste, die Arbeit im Folgemonat nicht ausführen kann weil er schlicht weg wenn er den Vorschuss zurück zahlt, wieder nix hat um zur Arbeit zu kommen, seine Miete zu zahlen, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten! Tja und die Arbeitgeber eben auch nicht so sozial eingestellt sind und Anstelle des Staates das Risiko von Ausfällen der zu erbringenden Arbeitsleistung bereit sind zu tragen.


    Die Lösung des Ganzen heisst dann: Überbrückungs bzw. Einglieerungs - Beihilfe und/oder Zuschuss und ist wie sollte es auch anders sein auf gesondertem Antrag zu stellen weil, immer dann wenn einer das nicht weis, beherzigt oder praktiziert Vater Staat Kohle sparen kann - denn wie heisst es doch Rückwirkend geht nix und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht


    Tja und mit der richtigen und vollständigen Aufklärung und Beratung von Hilfeersuchenden kann man ja s seine rechtlichen, klugscheisserischen Spielchen mit den Betroffenen treiben, nach dem Prinzip: da hätten sie mich schon speziell nach fragen müssen!


    Klar doch wenn ich um Hilfe ersuche und bei nehm Rohrbruch den Klemptner frage was zu machen ist sagt der mir auch nicht in welche Richtung ich den Haupt-Wasserhahn zudrehen muss damit der Schden nicht noch größer wird!


    und wir Deutschen sind ja die Klugscheisser schlecht hin und hinterher können wir alles besser und hätten eben alles gewusst!


    Also "xy nonsense" frag nach besagter Überbrückungshilfe - ist im Prinzip nix anderes wie die Kohle zu bekommen die Dir in dem Monat fehlt in dem Du versuchst aus dem Drecks HARTZ IV rauszukommen!


    Und wenn Du dann dem Sahbearbeiter am liebsten den Mittelfinger zeigen würdest weil er Dir das nicht gesagt hat, denk Dir einfach was für ein armseeliges Würstchen er doch im Grunde ist!