was darf angerechnet werden?

  • Hab mir heut von einem Freund sagen lassen,dass mir die ARGE wohl von Anfang an zu viel mit anrechnet.


    Bin 19 Jahre, lebe mit meinem Kind (2 Jahre) in einer eigenen Wohung / Haushalt mitfrei im Haus meiner Eltern.


    Erhalte Kindergeld für mein Kind, sowie Unterhaltsvorschuss (117 €). Kindergeld für mich geht an die Eltern.


    Im Moment wird beim Amt alles oben genannte angerechnet, erhalte somit 318 € vom zustehenden Gesamtbedarf (etwa 700 €).
    Ist das soweit rechtens?


    Danke im Voraus, werde mich im Zweifelsfall auch mit einem Anwalt in Verbindung setzen.

  • Hallo!


    Scheint mir zustimmen, wenn du wirklich keine Miete geltend machst. Der Regelsatz für dich ist 359 Euro und für dein Kind 215 Euro. Macht einen Anspruch von 574 Euro. Wieso denkst du dass du einen Anspruch auf 700 € hast?
    Von den 574 Euro werden 164 € Kindergeld und die 117 € Unterhaltsvorschuss für dein Kind abgezogen.
    Da komme ich schon auf 293 Euro. Und da dir dein eigenes Kindergeld ab dem 18. Lebensjahr eigentlich auch zusteht, dürftest du eigentlich nur 129 Euro Hartz4-Geld bekommen.
    Habe ich da jetzt was vergessen?


    Aber mal ein Tipp: mach doch mit deinen Eltern ein Mietvertrag, so über etwa 400-450 Euro, also angemessen für einen Zweipersonenhaushalt in deinem Landkreis/Stadt. Da hast du dann auch einen Anspruch drauf, b.z.w. deine Eltern natürlich!;)

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Danke erstmal.


    Also der zustehende Gesamtbedarf kommt vom Bescheid selbst ;)
    Vll noch Alleinerziehendenzuschlag oder sowas... hm.


    Mein Kindergeld steht mir in soweit zu,da ich meine Ausbildung im August erst beginne. Wo das zweite Problem, das Bafög lauert... aber das ist ein anderes Thema.


    Miete ist so eine Sache, die ARGE riet mir unter der Hand höchstens einen Mietvertrag o.ä. (Nebenkostenabrechnung,...) über 100 Euro zu machen ... Schwer nur für meine Eltern,da dadurch Eigenheimzulage wohl wegfällt...


    Mein Bekannter meinte nur,dass es nicht rechtens wäre Kindergelder etc in vollem Maße anzurechnen. Naja,werd mich nochmal auf den zuständigen Hilfsstellen informieren. Danke erstmal.


    Ps: MEIN Kindergeld wird im übrigen auch angerechnet, obwohl es ja nach wie vor meine Eltern bekommen. Wurde von Anfang an als eine Art Miete unterm Tisch geregelt.

  • HAllo Frya,


    Kindergeld und Unterhalt(svorschuss) werden komplett angerechnet, das ist soweit richtig. Es kann höchstens sein, dass du für dich noch die Versicherungspauschale i. H. v. 30 Euro als Freibetrag geltend machen kannst. Alle anderen Freibeträge gibt es meines Wissens nach nur auf Einkommen aus Erwerbstätigkeit.


    Liebe Grüße,
    Jana