Kontoaktivitäten

  • Ich beziehe zur Zeit ALG I. Aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen und der aktuellen Arbeitsmarktsituation sieht es eher mau für mich aus. Also könnte es sein, dass in ca. einem halben Jahr ALG II vor der Tür steht.
    Ich darf ja zur Zeit frei über mein Geld verfügen und damit machen was ich will. Somit kann ich es ja auch abheben und "ausgeben" und Schulden bezahlen.
    Wird es bei der Antragsstellung Probleme bezüglich dieser Kontoaktivitäten (Barabhebungen) geben. Gibt es eine bestimme Zeitspanne die von den Sachbearbeitern berücksichtigt wird?
    Da ich ja noch (private) Schulden habe, kann es ja eigentlich nur legitim sein, diese mit meinem eigenen Vermögen zu tilgen. Ein Schriftstück dazu einzureichen wäre eigentlich kein Problem.
    Meine zweite Frage bezieht sich auf meine derzeitige Wohnsituation und deren Auswirkungen auf die Leistungen aus ALG II. Ich, 26, wohne zu Hause bei meinen Eltern, habe nur ein eigenes Zimmer, mehr nicht. Wäre dies nachteilig oder sollte ich dafür sorgen, dass ich im Haus meiner Eltern selber für mich haushalte (eigener Kühlschrank, eigene Küche) oder lieber vorher in eine eigene Bude zu ziehen.
    Nur zur Info: Aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen, die die Krankenkasse leider nicht interessieren, wohne ich noch zu Hause *g*.

  • Hallo!


    Du musst beim Antrag auf ALG2 die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen. Da sollte dann schon mal nichts Verdächtiges erscheinen. Allerdings prüft die Arge auch die Kapital-und Zinseinnahmen der der letzten 3 Jahre. Sollte es da zu Ungereimtheiten kommen, dann wird nachgefragt, weil dann die Vermutung besteht, dass du evtl. Vermögen verschleiert oder verschleudert hast.
    Natürlich kannst du dir jetzt noch eine eigene für eine Person in deinem Landkreis angemessene Wohnung nehmen. Aber wenn du lieber bei deinen Eltern wohnen möchtest, dann kannst du als über 25jäh. Eine eigene Bedarfsgemeinschaft in deinem Elternhaus bilden. Das heißt, du bekommst 359 € Regelleistung und anteilmäßig Miete. Mach doch jetzt schon mal vorsorglich einen Mietvertrag mit deinen Eltern und überweise ihnen dann ab August dem Betrag. Den Rest könnt ihr ja dann familienintern klären.;)
    Sieht aber besser fürs Amt aus.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!