BAB - schulische Ausbildung - Wohnung

  • Hallo liebe Community,


    mein Freund (23) fängt am 01.08.2009 eine schulische Ausbildung an einer staatlich genehmigten Ersatzschule an. Diese wird nach 3 Jahren mit der IHK-Prüfung abgeschlossen.
    Das ist nun der 2. Anlauf, nachdem er eine schulische Ausbildung (zum Altenpfleger, BAföG gefördert) vor 7 Jahren auf Grund seines schwer kranken Vaters (Pflegestufe 3) abbrechen musste.
    Sein Vater verstarb im August 2008, d.h. nun wird er die Ausbildung absolvieren können.


    Ich (18) werde ab 31.08.2009 eine Fachoberschule besuchen, um meine Fachhochschulreife zu erlangen.
    Ich hab noch keine Ausbildung begonnen/abgebrochen/abgeschlossen.
    Jedoch habe ich an einer berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) teilgenommen, wo mir 285€ ''Maßnahmen''-BAB zustanden.


    Wir beide haben nun eine sogenannte Azubi-Wohnung in Aussicht, d.h. die Miete, die wir bezahlen müssen, ist erheblich niedriger (264€ BWM für eine 3 Zimmerwohnung).


    Ihm wurde vom Amt gesagt, ihm stünde BAB zu, wenn er eine eigne Wohnung hat.
    Nun habe ich aber gelesen, wenn man eine schulische Ausbildung macht, steht einem KEIN BAB zu.
    Was jetzt?



    Er wurde schon vor 1 Jahr von seiner Mutter herausgeworfen und lebte nun notgedrungen bei einem Freund (war dort gemeldet), pendelte aber hin und her. ALG2 hat er bezogen (voller Satz 220€ + 154€ Kindergeld).
    Das Jugendamt hat bestätigt, dass er berechtigt ist, eine Wohnung zu bekommen, übernommen vom Jobcenter. Leider war die Wohnungssuche erfolgslos.


    Die Ausbildung ist BAföG gefördert, jedoch werden die 192€ zum ALG2 dazugerechnet und somit ist kein Überleben möglich, da er 223€ monatl. für die Schule bezahlen muss und ihm somit NUR das Kindergeld bleiben würde...



    Also zusammengefasst:
    Wohnung in Aussicht, aber nur, wenn er BAB bekommt.
    BAB bekommt er nicht, wenn er eine schulische Ausbildung macht?!


    Bitte dringend um Antwort.


    LG, Jeannine

  • Hallo Shani,


    wieso 192 € BaföG? Ist das das, was er damals bekommen hat? Er sollte sich bei der zuständige BaföG-Stelle informieren, ob er trotz der abgebrochenen Ausbildung noch förderungsfähig ist. Die Sache mit seinem Vater könnte eine Härteregel begründen.
    Wenn er nicht mehr zu Hause wohnt, bekommt er ja auch mehr BaföG. Mit Kindergeld zusammen könnte es gehen, eventuell sollte er über einen Bildungskredit nachdenken. Kann seine Mutter ihm nicht finanziell etwas unter die Arme greifen?


    LG, Jalale.