Zurückzahlen von Leistungen, nach falschen Berchnungen?

  • Hallo Leute,


    Ich war heute auf dem Amt und habe erfahren, das mein Lebenspartner und ich wahrscheinlich zu viel Geld vom Amt erhlten haben.


    Mein Freund, zog vor am 15.6. von Hessen nach NRW mit in meine Wohnung. Er bezog ALG 1 und beantragte ALG 2, da das ALG 1 nicht ausreichte.
    Unterberücksichtigung meiner Einkünfte, die nur aus Unterhalt von mir und meinen zwei Kindern, sowie Wohngeld bestand. Bekamen wir eine Berchnung, in der uns beiden je 252 Euro zustehen, sowie Wohngeld für die Kinder.
    Ich beginne ab dem 17.08. eine Umschulung und bekomme dann Übergangngsgeld. Dieses wollten wir angeben um einen neue Berchnung zu erhalten. Nun stellte die Urlaubsvertretung unserer Sachbearbiterin fest, das bei der damaligen Berechnung sein ALG 1 gar nicht berücksichtigt wurde.
    Wir somit zu viel Leistung erhalten haben und es zurückzahlen müssen.


    Ist das rechtens..?


    Und mit beginn meiner Umschulung, werden wohl seine kompletten Leistungen wegfallen und evtl. müsse er sich dann auch selber Krankenversichern.
    Das kann doch nicht sein, oder...?


    Ich hoffe es verständlich beschrieben zu haben, ich wäre dankbar für evtl. Auskünfte.


    Liebe Grüße Bobbl

  • Hallo!


    Natürlich müsst ihr evtl. falsch berechnete und zuviel gezahlte Leistungen zurück zahlen. Was für eine Frage!
    Und wenn dein Freund keine Leistungen vom Amt erhalten sollte, muss er sich leider selbst Krankenversichern. Ist denn sein ALG1 schon ausgelaufen? Wenn ja, dann müsste er aber doch Anspruch auf Hartz4 haben?

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Wenn du bei deiner Umschulung Geld erhälst wird das alles eingerechnet und da ihr eine BG bildet kann es durchaus sein das dein Partner nichts mehr bekommen würde.Du könntest aber dann eventuell den Kindergeldzuschlag beantragen.


    Was das zuviel gezahlte Geld angeht so habe ich irgendwo mal gelesen das zuviel gezahlte Leistung nicht zurückgezahlt werden braucht wenn der Berechnungsfehler bei der ARGE lag und ihr nichts dafür konntet.Aber ob dies tatsächlich so ist weiß ich nicht genau.Da wäre es vielleicht am besten einen Anwalt zu befragen.Wenn ihr alle Unterlagen also auch den ALG1 Bescheid mit eingereicht habt dann würde der Berechnungsfehler bei der ARGE liegen und man müßte sehen ob es euch möglich gewesen wäre den Fehler zu erkennen.

  • Ich habe ebenfalls gehört, dass die ARGE Leistungen nicht zurückfordern darf, wenn sie selbst den Fehler zu verschulden hatte und dem Empfänger nicht vorgehalten kann, eine falsche Zahlung wissentlich nicht gemeldet zu haben. In euerm Fall gehe ich mal davon aus, dass ihr auf die Berechnung vertraut habt und das Geld daher auch ausgegeben habt.


    Um ganz sicher zu gehen, würde ich aber auch mal einen Anwalt oder einen Beratungsverein um RAt bitten.


    Liebe Grüße,
    Theresa