Sparbuch für Kind

  • Hallo,


    ich bin alleinerziehend und habe einen kleinen minderjährigen Sohn. Ich habe das gemeinsame Sorgerecht mit dem Vater und beziehe ALG I und ALG II. Jetztz wollte ich für meinen Knirps ein Sparbuch anlegen, brauche dafür aber auch die Unterschrift des Vaters, der somit auch verfügungsberechtigt ist über das Sparbuch (laut Bank aber auch nur, wenn er im Besitz des Sparbuches ist)... Es steht mir frei zu entscheiden, ob wir das gemiensame Verfügungsrecht haben wollen (dann kann ich aber auch nur mit seiner Unterschrift für den Kleinen was von dem Geld abheben, was ich für den Kleinen alleine! spare) oder aber wir können jeder einzeln verfügen, was ich aber nicht möchte (dass der KV auch ohne meine Einwilligung verfügen könnte), denn man weiß ja nie.


    Welche Möglichkeit gibt es noch, für meinen Sohn anzulegen ohne dass der KV über das Vermögen meines Sohnes verfügen kann und ohne, dass die ARGE uns Schwierigkeiten macht? Ich habe derzeit ein Girokonto und ein Tagesgeldkonto, auf welchem ich Geld für Anschaffungen (Waschmaschine, etc.) sparen möchte. Darf ich denn dann auch noch auf meinen Namen z.B. ein Sparbuch für meinen Sohn eröffnen?? Oder ist der Freibetrag des sparens höher, wenn das Geld direkt für meinen Sohn gespart wird?


    Wie schütze ich mich, dass der Vater das Sparbuch nicht irgendwann mal einklagen kann??

  • Also auf deinen Namen etwas anzulegen, das dem Kind gehört, ist - sozusaen "arge-technisch" eher nicht anzudenken. Alles, was auf deinen Namen läuft, gehört auch dir; davon wird ausgegangen. Wie du das Geld für deinen Sohn anlegen kannst, ohne dass der KV daran kann, hast du ja selbst erkannt. Er müßte auf sein Verfügungsrecht bezüglich dieses Sparbuches verzichten; außerdem kannst du / könnt ihr (falls es wirklich erst später für dein Kind sein soll) das Ganze festlegen bis zu einem Termin, zu dem der jetzt Kleine dann das Ganze bekommen soll - beispielsweise Volljährigkeit -. Ansonsten bliebe dir nur die Möglichkeit, das Geld z.B. über die Großeltern zu sparen, die ein Sparbuch anlegen könnten, das eine "Unterbezeichnung" hat. Also Inhaber sind dann die Großeltern, die Unterbezeichnung enthält den Namen deines Kindes und (meine Eltern hatten das bei der Spk so geregelt) es ist dort schriftlich niedergelegt, dass dieses Geld ausschließlich dem Kind zukommen soll zum Zeitpunkt XXX. Die haben dafür entsprechende Formulare.


    Dass der Vater das Sparbuch irgendwann einklagen kann, wie du befürchtest, denke ich, ist abwegig. Zwar könnte er es versuchen, aber kein Richter der Welt würde ihm Geld, das andere für sein Kind gespart haben, übereignen. Etwas anderes, an das man naturgemäß natürlich nicht mal ansatzweise denken mag, ist der Fall, dass deinem Kind etwas passieren könnte. Der Vater wäre erbberechtigt, genauso wie du.

  • Hallo,


    danke für deine Antwort. Also der Vater kann nicht auf seine Verfügungsberechtigung verzichten... er muss doch laut Bank zwingend mit unterschreiben und dann können wir entweder


    a) jeder einzeln verfügen
    oder
    b) nur gemeinsam verfügen.


    Das ist halt mein Problem. Die Bank meint halt, dass er solange er das Sparbuch nicht hat, auch nicht an das Geld rankommt. Das hoffe ich auch mal aber Fehler macht jede Bank mal, so hat mir meine eigene Hausbank auch schon ohne mein Sparbuch Geld ausgezahlt.


    Und wegen Abwegig: Dem Vater traue ich mittlerweile alles zu. :( Das mit der Erbberechtigung ist natürlich so eine Sache. Mal angenommen meinem Sohn und! seinem Vater passiert gleichzeitig was, wäre die Schwester meines Sohnes aus 2. Beziehung seines Vaters mit mir gleich erbberechtigt.... Das wöllte ich ja mal auf gar keinen Fall.


    Über die Großeltern geht es leider nicht aus Gründen die den Rahmen hier sprengen würden.


    Hm... dann muss ich mir überlegen, wie ich es jetzt mache. Wie hoch ist denn der Freibetrag den ich sparen darf für mich alleine? Waren dass nicht 3.100 EUR bzw. 150 EUR pro Lebensjahr, an was die ARGE dann nicht dran darf? Dann könnte ich das Tagesgeldkonto ja als Konto für notwendige Anschaffungen deklarieren (was ja auch so ist) und dort höchstens 750 EUR sparen und auf dem Sparbuch meines Sohnes (auf meinen Namen) höchstens 3.100 EUR? Ist das richtig?? Wenn dann der Betrag erreicht ist (was ich mir aber nicht vorstellen kann, dass wir das schaffen) könnte ich ja immer noch ein Sparbuch auf den Namen meines Sohnes machen.