Beiträge von Cat

    Solange Du noch nicht mal einen Bewilligungsbescheid in den Händen hältst, kannst Du nicht davon ausgehen, dass Dir Irgendjemand in Deinem JobCenter bzw. bei Deiner ARGE Urlaub bewilligt.


    - Rein rechtlich haben auch Alg2 Empfänger Urlaubsanspruch ABER: genau wie in jedem Job muss dieser erstmal "erlangt" werden (Im Job "erarbeitet").Wenn Sachbearbeiter gute Laune und Zeit hat, kannst Du ja nach unbezahltem Urlaub fragen, dann ziehen sie Dir die vier Tage ab - ich würd an Deiner Stelle aber vorsichtig sein, was das "Taktieren" betrifft - ganz besonders, da Du noch nicht mal einen Bewilligungsbescheid über Alg 2 Leistungen in den Händen hast. Die sind nicht doof und haben jedes Jahr im Sommer Hunderte von Leuten vor sich zu sitzen, die meinen sie hätten "ANSPRUCH"...ich meine das wirklich nicht böse, ich hab nur einfach schon zu oft miterlebt, wie sich Leute in übelste Schwierigkeiten mit der ArGe bzw. ihrem JobCenter gebracht haben, weil sie meinten, es reicht wenn sie dem JobCenter einen Brief schicken.


    - auch wenn Du übers Wochenende verreist musst Du das dem JobCenter mitteilen und eine Bewilligung wg. Ortsabwesenheit PERSÖNLICH einholen. Das geht nicht per Einschreiben - Ob der jeweilige Sachbearbeiter Dir irgendetwas (ob nun Urlaub oder ne unbezahlte Ortsabwesenheit ) bewilligt wird IMMER nur auf persönlichen Antrag (inklusive 2 Zeiler von Dir) entschieden. Hierbei geht es nicht nur um die finanziellen Leistungen sondern auch um DEINEN Versicherungsschutz.


    - Als Erstantragssteller - gerade 25 geworden - musst Du damit rechnen, dass Deine ArGe jetzt schon eine ganze Reihe von Maßnahmen, Eingliederungsmöglichkeiten, Schulungen, Profiling/Berwerbungstraining etc. für Dich und die vielen anderen Erstantragssteller bereit hält.


    Ich hör mich schon an wie ein Soziarbeiter lol...bin ich nicht, kann Dir nur dringend aus eigener und second-hand Erfahrung raten, ALLES was Deine Person betrifft PERSÖNLICH mit Deinem zuständkigen Sachbearbeiter ggf. Fallmanager zu besprechen und Dir ggf. sofort schriftlich bestätigen zu lassen. Die meisten Sachbearbeiter sind weder auf einem Anti-Feldzug noch haben die Spaß daran Stress zu machen, die kriegen nur mittlerweile auch richtig Druck und sind angehalten gerade bei arbeitsfähigen, gesunden, jungen Neuantragstellern SOFORT Maßnahmen zu ergreifen und eben nicht erstmal abzuwarten, ob die sich alleine kümmern.

    Im Regelfall wirst Du die Maßnahme bis zum Ende (Ablauf) zu Ende machen können. Sollte Dein JobCenter (aus welchen Gründen auch immer )eine vorzeitige Beendigung in Betracht ziehen, dann argumentiere mit der "Probezeit" in der auch Dein Mann in seinem neuen Job jederzeit mit Kündigung rechnen muss. Solange DU arbeitssuchend bist und von der ARGE auch nur einen Cent beziehst, werdet Ihr beide (Du und Dein Mann) Eure gemeinsame BG Nummer behalten. Ob fair oder nicht, sobald ihr eine Bedarfsgemainschaft bildet, bleibt auch Dein Mann der ArGe "zur Rechenschaft verpflichtet" und weiterhin "Kunde", allerdings ohne den geringsten finanziellen Vorteil oder Hilfe- wobei er natürlich, wenn ihr keine Aufstockung braucht, sämtliche finanziellen Verpflichtungen (Miete, BK Abrechnung, Versicherungen etc) allein tragen muss.


    Es ist schön, dass Dir Deine AGH Freude bereitet, allerdings würd ich auch darüber nachdenken ob ihr Beide zukünftig nicht besser beraten seid, wenn Du einen Minijob oder eine 20 Std Stelle annimmst, sofern Dir das möglich ist.

    Die Antwort ist JA!


    Natürlich hängt es auch von Deinem Sachbearbeiter ab, aber formaljuristisch ist es durchaus möglich.
    Kenne einige MAEler die auf Minijobbasis tätig sind und zusätzlich eine MAE Maßnahme zugewiesen bekommen haben. Wie sie das zeitlich organisieren bleibt meistens ihnen überlassen - denn Heutzutage wollen alle AGs dass man zeitlich flexibel für SIE einsetzbar ist. Aber das ist ein anderes Thema.


    Mit Deinem Einkommen deckst Du bestimmt nicht mal 50% Deines Bedarfs ab (d.h. Du bist kein Aufstocker im eigentlichen Sinne, sondern Dein Einkommen wird unter Berücksichtigung der Freibeträge angerechnet, d.h. in Deinem Fall vielleicht max 200 Euro Netto? ) und 16Std. pro Woche wird im Regelfall wohl auch nicht mal als Teilzeitstelle bewertet. Ist leider so, aber wie gesagt, das hängt auch ganz viel von Deinem Sachbearbeiter beim JobCenter und vom JobCenter an sich, ab. Hier in Berlin gibt es schon bezirklich riesen Unterschiede bei den "Zuweisungspraktiken".. In meinem Bezirk ist es schon "normalität" dass Minijobber auch gleichzeitig MAEler sind - während es im Nachbarbezirk eher ungewöhnlich ist und eigentlich nur dann in Betracht gezogen wird, wenn der Kunde explicit dannach fragt. Dabei darf man natürlich nicht außer Acht lassen, dass es immer noch einige wenige Maßnahmen gibt, in denen sich die MAEler wirklich nur die Nägel kauen und gar nicht wissen wohin vor lauter langer Weile, davon kenne ich auch ein paar und die können und wollen sogar Beides. Wie gesagt, kommt immer drauf an, wie Dein Sachbearbeiter drauf ist, und wie realistisch er/sie die Maßnahme und die jeweilige Arbeit einschätzt. Gibt auch genügend Sachbearbeiter und Fallmanager, die grundsätzlich davon ausgehen, dass man sich in seiner MAE Einsatzstelle zu Tode langweilt.

    Hi, kann mir jemand sagen ob er schon mal seinen 1 Euro Job verlängert bekommen hat? Und was dafür notwendig ist? Gruß Chrissi41


    Ich versuch mich mal kurz zu fassen und auf Deine Frage einzugehen - ohne im Nirvana der Grundsatzdiskussionen zu verschwinden.


    Kurz zum Feedback: Hab mich - im Laufe einer ABM bis Sommer 2009 - mit dem Thema beschäftigt bzw. mich durch das Thema durchgefummelt und duchgefragt. Heißt aber lange nicht, dass ich jetzt irgendeine professionelle oder rechtsverbindliche Aussage treffen kann.


    Erstmal: Du persönlich hast keinerlei Einfluss darauf ob eine Maßnahme verlängert wird, oder nicht. Die Verlängerung einer Maßnahme wird grundsätzlich vom Träger bei dem JobCenter bzw. der zuständigen Arge beantragt. Im Normalfall passiert das ganz automatisch und ohne das Zutun der Teilnehmer oder Einsatzstellen. Ob und inwiefern eine Maßnahme verlängert wird, entscheidet sich ganz oft erst sehr kurzfristig und hängt maßgeblich auch immer von den finanziellen Mitteln ab. Sind die Kassen lehr, gibts keine Verlängerung. Hier in Berlin werden in einigen Bezirken bereits schon bewilligte Maßnahmen eingefroren bzw. ersatzlos gestrichen. Aber das nur zum Hintergrund.


    Sollte Deine jetzige Maßnahme vom JobCenter (oder zuständige ArGe)für Deinen jetzigen Träger verlängert werden, dann hast auch Du gute Chancen eine "Verlängerung" angeboten zu bekommen. Was aber nicht bedeutet dass Du - als Teilnehmer - oder Deine Einsatzstelle einen Anspruch darauf hat, dass Du genau dort weiterhin eingesetzt wirst. Im Normalfall wird es aber - sofern die Einsatzstelle schriftlich auch ihre Vereinbarung mit Träger verlängert - gehandhabt, weil das NULL Aufwand für Träger oder Einsatzstelle bedeutet. Einsatzstelle wird vom Träger über Verlängerung informiert und gefragt ob Bedarf weiterhin besteht, und ob sie Dich dort weiterhin als Helfer einsetzen möchten - während DU im Zweifel nicht gefragt wirst, sondern einfach eine "neue" Zuweisung vom JobCenter erhälst die sich auf die Maßnahme bezieht aber nicht auf eine bestimmte Einsatzstelle.


    Sollte Deine jetzige Maßnahme NICHT vom JobCenter für Deinen jetzigen Träger verlängert werden, hast Du die Möglichkeit - sofern Deine Einsatzstelle zustimmt - über Dein JobCenter nach einem anderen Träger zu suchen, der eine ähnliche Maßnahme genehmigt bekam und noch freie Plätze in dieser hat. Deshalb mein Rat, Dich im Zweifel nicht erst am Tag X mit JobCenter in Verbindung zu setzen. Es gibt einen ganzen Haufen Maßnahmen, die laufen wirklich nur über 3 Monate und werden in dieser Form weder verlängert noch neu bewilligt - entweder weil der Träger, die Auflagen gar nicht erfüllen konnte (Qualifizierung, Schulung, Betreuung) oder weil sie völlig sinnfrei waren und zu keinerlei Resultat führten oder aber auch, weil dort eigentlich überhaupt gar nichts gemacht wurde oder ganz simpel, der Träger (gerne und oft auch aus dem Boden gestanzte e.V.s ) kein Bock mehr auf die Zusammenarbeit und den Kontrollen der JobCenter hat.


    Jetzt kommt das große ABER: Solltest Du nur eine Verlängerung oder neue Zuweisung wollen, weil Du in Deiner jetzigen Einsatzstelle bleiben willst, dann erkundige Dich ggf. beim neuen Träger SOFORT ob diese Einsatzstelle auch auf ihrer "Einsatzstellenliste" steht. Sollte das nicht der Fall sein, dann werden die meisten Träger natürlich erstmal versuchen, dich in Einsatzstellen zu vermitteln, die bereits schon von ihnen aquiriert wurden und mit denen sie schon Vereinbarungen geschlossen haben etc.


    Nur in Ausnahmefällen können Stellen vom Träger "nachaquiriert" werden, wird aber nicht gerne gemacht, weil das für den Träger sehr aufwendig ist und auch noch mal vom JobCenter abgesegnet werden muss. Der Träger ist bei jeder Neuaquise verpflichtet einen ganzen Berg von Unterlagen zu prüfen, die Gemeinnützigkeit festzustellen, die Stelle (mehrfach) zu besuchen, ne genaue Stellen/Orts/Personalbeschreibung aufzustellen etc...Aufwand, Zeit, Kosten. Jeder Träger hat für die diversen Maßnahmen bereits ganze Listen mit möglichen Einsatzstellen im Glücksfall, steht Deine auch auf der von nem neuen Träger.


    noch ein ABER: Viele Einsatzstellen haben mit ganz vielen Trägern Vorvereinbarungen geschlossen (ist völlig risikolos für Einsatzstelle), weil sie so bei Bedarf gleich von vielen Trägern hoffentlich geeignet Leute geschickt bekommen aus denen sie aussuchen können. Oft wissen die Einsatzstellen schon gar nicht mehr, mit wievielen Trägern sie schon solche (für sie unverbindlichen) Vereinbarungen geschlossen haben, von daher, frag auf jeden Fall beim Träger. Vieles was mit diesen Vereinbarungen und dem ganzen Schriftkram zu tun hat, läuft auch über die Vereinsvorstände oder irgendein zentrales Büro etc. so dass die Leute in den Einsatzstellen direkt überhaupt keinen Schimmer haben, denen ist meistens auch völlig egal im Zuge was für einer Maßnahme Du dort bist, Hauptsache, Du kannst und machst was Du entweder bisher auch gemacht hast bzw. wozu sie Dich brauchen. Im Normalfall will da auch keiner so genau wissen, zu welchem "Zweck" Du als Person dort eigentlich eingesetzt wurdest oder warum.


    Was dann tatsächlich DEINE PERSON betrifft: Jetzt kommt es natürlich auch auf Deinen Sachbearbeiter bzw. Fallmanager an ob und in wie weit Du entweder eine Verllängerung (über gleichen Träger) bekommst, oder eine neue Zuweisung (über neuen Träger für ähnliche Maßnahme) bekommst. Wenn der/die Herr/Dame sich streng an das Gesetz hält, dann solltest Du eigentlich nicht nahtlos von eine Maßnahme in die nächste bzw. auf noch mehr Monate in Maßnahme verbleiben...eigentlich sollten derlei Arbeitsmaßnahmen IMMER nur als letzte und einzigste Möglichkeit genutzt werden, um Arbeitslose in einen geregelten Arbeitsalltag zu bringen...aber natürlich sieht die Realität ganz anders aus.Aber Anspruch hast weder Du noch Dein Träger und schon mal gar nicht die Einsatzstelle auf irgendwelche Maßnahmen, Teilnehmer o.ä. ist vielen Einsatzstellen auch nicht mehr so klar...aber das führt jetzt wirklich zu weit.


    Also erstmal sind die 1,50 Euro nicht als Stundenlohn zu werten. Ich weiß, das hört sich wie klugscheißern an, aber Fakt ist es gibt sone und solche Maßnahmen und sone und solche Teilnehmer. Sagen wir Du hast in einer Maßnahme 20 Teilnehmer, dann machen davon vielleicht 10 einen guten Job und würden durchaus mehr "verdienen" im Sinne von Arbeitsleistung, Engagement und Eigenverantwortung - während die anderen 10 anti drauf sind, Stress machen, rumstänkern und/oder so massive soziale und/oder gesundheitliche Problematiken mitbringen, mit denen sie nicht mal mehr für 1,50 auf dem ersten Arbeitsmarkt eingestellt werden würden, weil sie tatsächlich konstante "Betreuung" und "Anweisung" brauchen, oder Jemanden, der sie aus dem Bett holt etc.


    Dann gibt es Maßnahmen, die ich als durchaus sinnvoll und wertvoll halte und dann gibt es aber genauso viele, die entweder den ersten Arbeitsmarkt stören ODER totaler Humbug sind und eigentlich nur auf dem Papier existieren, wo es tatsächlich ausreicht, wenn man sich einmal täglich in einer Liste einträgt und dann entweder nur rumsitzt ODER Zeug macht, die eigentlich auch ein 6 jähriges Kind machen könnte.


    DAS finde ich - selbst MAEler in einer Integrationskita mit 4 MAElern- z.B. sehr problematisch - ja, eigentlich werden die Träger oder die Vereinigung von der ArGe genau dafür bezahlt ABER: für mich als Arbeitnehmer, der weder das eine noch andere braucht und sich für keinen Job zu schade ist, ist es superschwierig potentielle Arbeitgeber des ersten Arbeitsmarktes davon zu überzeugen, dass ich nicht zur zweiten Kategorie gehöre und in meiner KITA ALLES mache. Im besten Fall fragt potentieller Arbeitgeber nach, im schlechtestesten sieht der nur Maßnahme oder irgendein Träger im Lebenslauf und assoziert sofort die Bilder von irgendwelchen abgewetzten Typen, die in der Sonne rumsitzen und Bier trinken.


    Ich versteh Deine Denke und auch dass Du der Meinung bist, dass Dein JobCenter doch Deine Eigenbemühungen unterstützen und fördern sollte - ich weiß natürlich auch nicht, ob Du schon mal in der Reinigung gearbeitet hast...wenn nicht, dann kann ich nur sagen, wenn Du da nicht gesundheitlich und nervlich topfit bist, dann lass es auch. Natürlich wird Dir Lohnfortzahlung im Krankheitsfall garantiert und natürlich hast Du auch bezahlten Urlaubsanspruch ABER: mit Einführung dieser Minijobgeschichte im Reinigungs - und auch Gastrobereich wurden aus 4 Std/Tag Halbtagsstellen, 1,5 max 2Std/Tag Stellen gemacht, bei gleichem Arbeitsaufwand. D.h. leider im Normalfall unbezahlte Überstunden, Urlaubs - und Krankheitsvertretungen für Kollegen, das Ewige hinterrennen hinter Deinem Geld etc. Wer nicht spurt oder hin und wieder wegen Krankheit fehlt, fliegt raus - in dieser Branche findet sich IMMER ein Grund.


    Putzjobs sind alles andere als sicher und Du selbst kannst so einen Job auch nicht einfach wieder kündigen, wenn Du weiterhin auch nur einen Cent vom JobCenter brauchst. Außerdem sind Deine gesundheitlichen Probleme und - sorry - Dein Alter ja offenbar auch für´s JobCenter ein Grund gewesen, Dich erstmal in ein 4 Std./Tag Integrationsprojekt zu vermitteln. Die hätten Dich auch - über einen Träger - in eine Kita 6STD/Tag oder in die Seniorenbetreuung "vermitteln" können...derlei Projekte gibt es zu Hauf!


    Natürlich kann ich überhaupt nichts zu der Art des Projekts sagen in dem Du jetzt bist, aber Putzen gehen ist - und das kann ich aus Erfahrung sagen - nichts, was Du die nächsten Jahre machen könntest, gerade weil Du ja gesundheitlich schon angeschlagen bist. Schulreinigung ist gleich nochmal was anderes...während der Ferien und Schließzeiten wärst Du entweder wieder ohne Einkommen ODER - wenn Du über ein Renigungsunternehmen dort arbeitest, würdest Du in diesen Zeiten als Springer in anderen Objekten eingesetzt werden. Weder eine Schule noch ein Reinigungsunternahem, zahlen für 6 Wochen "Ferien". Ich will Dir eigentlich gar nichts ausreden, aber dass Dein JobCenter einfach sagt "na mach mal Beides, aus der Maßnahme lassen wir Dich trotzdem nicht raus" erscheint Dir - rein rechnerisch vielleicht als pure Schikane und unverständlich...aber wenn die den Rechenschieber rausholen, dann brauchen sie Dir nur einfach vorrechnen, wieviel sie bereits schon (im Zuge der Maßnahme) in Dich investiert haben -zu soner Maßnahme gehören ja auch immer Qualifiikationseinheiten etc. ...Selbst für einen 6 Stunden Putzjob brauchst Du sowas nicht. Und das ist natürlich auch immer für JobCenter interne Statistiken wichtig. Wenn sie Dich da rauslassen, für einen 2 Stunden Minijob, dann wollen die anderen auch...was heißt: Die komplette Maßnahme war für die Katz, ein Minusposten und wird dementsprechend nie wieder verlängert PLUS die Wahrscheinlichkeit, dass ihr alle - aus welchen Gründen auch immer - in ein paar Monaten wieder da steht - ohne Job, ohne Maßnahme - ist einfach mal extrem hoch.Der Minijobsektor ist alles andere als sicher.

    An Stelle Deiner Bekannten würd ich schon aus Neugierde und eigenem Interesse zu dieser Veranstaltung gehen und gucken, was die zu sagen und zu bieten haben.


    Selbstverständlich kann JEDER und zu JEDER ZEIT - wie Horst Grunert vorschlägt - sofort erstmal Stress machen und sofort die Waffen zeigen. Ich weiß über diese Ü50er Projekte nur aus Erzählungen...klar, gibt es auch da wieder sone und solche aber die werden teilweise aus ganz anderen Töpfen (z.B. EU) finanziert und das heißt TARIFLOHN; BEZAHLTER URLAUB; KRANKHEIT etc.bis zu 3 Jahren etc. Natürlich soll und kann das nicht das einzigste Kreterium sein...aber da in vielen dieser "neuen Ü 50er Projekte und Maßnahmen" die JobCenter und ArGens nur noch sehr, sehr eingeschränkt ihre Finger im Spiel und auf den Geldtöpfen haben, sollte man sich zumindestens mal anhören bzw. angucken, was die bei dieser Infoveranstaltung zu bieten und zu sagen haben. Gleich erstmal, NEIN und WILL ICH NICHT sagen, könnte auch vom JobCenter - von dem Deine Bekannte ja wohl noch abhängig ist - ganz fix als Unwilligkeit ausgelegt werden...will sie bestimmt auch nicht.


    Ein ehemaliger Kollege von mir arbeitet im Zuge einer solchen Ü50 Maßnahme befristet auf 3 Jahre zum Tariflohn, als Ausbilder in einer Jugendhaftanstalt...für mich wär das auch nix, für den ist das die erste Maßnahme seit über 10 Jahren, die ihn persönlich zufrieden und unabhängig vom JobCenter macht und bei der ER tatsächlich auch vom JobCenter UND vom Träger individuell ausgesucht und nach SEINER Meinung gefragt wurde. Solche Stellen - Maßnahme hin oder her - wachsen nicht auf Bäumen und lassen sich auch nicht aus dem Boden stampfen und das ist was ganz anderes als ein MAE Job...ergo wurde zumindestens in diesem Fall ganz genau darauf geachtet, dass dieser Job, diese Maßnahme nicht mit einem Typen besetzt werden, der im Grunde tatsächlich lieber nix arbeitet - aus welchen Gründen auch immer...dieser Mann, kriegt die Motten, wenn er zu Hause rumsitzt und nix zum Werkeln hat...er hat die Fähigkeiten, das Gemüt und die richtige Einstellung zur Arbeit mit Jugendlichen...ok, das ist NUR eine Story...und in 2 1/2 Jahren ist da auch wieder Feierabend...aber


    Geringfügige Jobs bzw. Minijobs sind keine versicherungspflichtigen Tätigkeiten und solange Deine Bekannte Alg 2 Bezüge bekommt, wird sie nicht automatisch von der Teilnahme an Maßnahmen, Qualifikationen etc. befreit. Dass es in einigen Fällen überhaupt keinen Sinn macht, Leute zur Aufgabe einer solchen Beschäftigung zu nötigen nur damit sie für 1,50 extra an einer MAE teilnehmen können ist ja klar...aber gerade im geringfügigen bzw. Minijobsektor gibt es ja wohl auch mehr als genug schwarze Schafe - auf der Arbeitgeber und der Arbeitnehmerseite...ich will Deiner Bekannten nix unterstellen, ich hab auch schon mini-gejobbt...aus ner eigentlichen 4 Std/Tag Stelle wurde ne 1,25Std/Tag Stelle gebastelt und schon war der Arbeitgeber frei EINEN Minijobber einzustellen (mich)....:oX


    Das mit der Grenze, ab wann man eine Maßnahme ablehnen bzw. auch vorzeitig beenden kann - wg. Minijob, ist individuelll "Verhandlungssache". Aber ich kenne keinen Sachbearbeiter oder Fallmanager der sich wegen einem z.B. 6Std/Woche Job eines Klienten soweit aus dem Fenster lehnen würde. Und wenn doch, dann kann man davon ausgehen, dass das mit dessen Vorgesetzten abesprochen ist und DANN würde das auch in der Eingliederungsvereinbarung stehen.

    Einerseits kann ich verstehen, dass Du aus dieser Maßnahme raus willst, weil Du Dich unterfordert und auch gelangweilt fühlst. Und das es in diesem Bereich nicht einmal die kleinste Möglichkeit gibt, mit so einer "Tätigkeit" einen festen Job in diesem "Bereich" zu finden, brauchen wir vermutlich auch nicht zu diskutieren.


    Sache ist die, wenn Du von Dir aus gleich zum JobCenter gehst, dann schrillen da erstmal die Alarmglocken: Die haben Dich zu dem verantwortlichen Träger geschickt (und bezahlen den nicht schlecht dafür), damit der Dir eine "passende" Einsatzstelle sucht. Es gibt auch Träger, die "beschäftigen" die Teilnehmer in ihren Haueigenen Projekten und "Werk" bzw. "Tätigkeitsstätten". In jedem Fall, bevor Du zum JobCenter gehst, sprich erstmal mit dem Träger dieser Maßnahme. Letztendlich muss ich leider sagen, dass der Name einer "Maßnahme" überhaupt NICHTS aussagen muss und das auch von JobCentern und Trägern sehr gerne so schwammig wie möglich gehalten wird. Z.B. nannte man "Erzieherhelfer mit MAE" noch vor einigen Jahren genau so: Erzieherhelfer in Kinder und Jungendeinrichtungen...darunter konnte sich JEDER was vorstellen....da das aber auch implizierte, dass Ein-Euro Kräfte in Kindertagesstätten ggf mit Krippen, ggf. in Integrationskitas eine riesen Verantwortung (auch nur als Helfer) übernehmen und ganz gewiss auch die eine oder andere Windel wechseln, Küchendienst schieben, Reinigungsarbeiten machen, Kinder schleppen, auf die Toilette begleiten etc (eben alles was in einer Kita so gemacht werden MUSS aber ein MAEler offiziell unter keinen Umständen machen DARF) entschieden sich Träger (davon gibt es mittlerweile unzählige) dafür, derlei "Maßnahmen" unter witzigen bis total hirnigen "Projekt/Maßnahmenamen" bei den verantwortlichen JobCentern für die Finanzierung zu beantragen. Mache momentan selbst gerade einen 1,50 Job als "Sozialhelferin Schwerpunkt Sport". Was soll ich sagen...es interessiert NIEMANDEN was da in irgendwelchen Anträgen, Vereinbarungen o.ä. steht, schon gar nicht der "Name" einer Maßnahme...die Maßnahme wurde genehmigt, dementsprechend MUSS die Maßnahme auch voll sein und bleiben, damit JobCenter und Träger happy sind und DU aus den Arbeitslosenstatistiken raus.


    Ich sag nicht, dass alle Maßnahmen total daneben und doof sind, nur dass sich JobCenter, wie auch die Träger sehr, sehr schwer damit tun "nachträglich" irgendetwas an ihren "Entscheidungen" zu ändern.


    Soll heißen, so lange keiner von denen selbst und persönlich in die Einsatzstellen geht und guckt was da tatsächlich abläuft bzw. gemacht wird und nicht wirklich 100%ig selbst dafür sorgt, dass Maßnahmeteilnehmer sinnvoll und ihren Eignungen entsprechend eingesetzt werden, solange ist auch die "vielleicht" nächste MAE Maßnahme für Dich persönlich nicht geeignet oder zu langweilig oder eben auch viel zu anstrengend und belastend. Dabei darf man eben auch nie vergessen, dass diese Maßnahmen über Monate immer erstmal auf dem Papier existieren.


    Ich kenne Leute, die sind schon JAHRELANG in der gleichen Einsatzstelle (vorwiegend Kitas und Altenheime), machen seit JAHREN den gleichen Job, werden schon ewig als volles Teammitglied (nur eben ohne Rechte) integriert, arbeiten oft mehr Stunden als die Festangestellten und werden immer wieder vom JobCenter nach Ablauf einer Maßnahme bei einem Träger, sofort zum nächsten Träger geschickt, der irgendeine Maßnahme genehmigt bekam, die auch nur im entferntesten so ähnlich ist...nichts davon entspricht auch nur im Geringsten den eigentlichen Vorgaben...wen interessierts...


    In meiner Gegend (Großstadt) kannst Du nicht mal aus einer Maßnahme raus, wenn Du einen 20Std. Minijob auf dem ersten Arbeitsmarkt annimmst. Kenne persönlich einen Fall, da wurde die Person aufgefordert ihren lukrativen und zukunftssicheren Minijob zu kündigen (obwohl eine Stundenerhöhung bereits heiß diskutiert wurde) um eine MAE Maßnahme anzutreten.


    Keine Ahnung was ich Dir raten soll, es ist super schwierig, es kommt auch immer auf Deinen Sachbearbeiter bzw. Fallmanager an. Doch eins ist für JobCenter sowie für Träger und eben oft auch für die Einsatzstelle ein Dorn im Fleisch...wenn Du aus diese Maßnahme "aussteigst" - wieso und wie auch immer - dann müssen alle für "Nachschub" sorgen. Das ist etwas, was ich auch erst lernen mußte...ich dachte immer, gerade die JobCenter und der Träger, sollten doch froh sein, wenn sich die Teilnehmer VOR Ablauf einer Maßnsahme selbstständig um einen Job bemühen bzw. um eine Maßnahme, die für sie persönlich viel größere Chancen für den ersten Arbeitsmarkt mitbringt. Dem ist aber leider nicht so...Das non-plus-ultra ist: Die Maßnahmen MÜSSEN voll besetzt sein. Ist sie das nicht, dann wird sie für den Träger nicht verlängert bzw. im übelsten Fall sogar eingefroren bzw. vorzeitig abgesägt. d.h. Verlust von Regiegeldern für den Träger) und selbstverständlich Mehrarbeit für das JobCenter...neue Träger und Maßnahmen müssen geprüft werden, es müssen neue Arbeitslose aus dem Pool gefischt werden, und wenn es dann auch noch zu Fällen, wie jetzt bei der AWO kommt (die öffentlich gemacht werden), dann stehen auch die Verantwortlichen bei den JobCentern dumm da...denn letztlich sind die ArGes und die JobCenter diejenigen, die immer und zu jeder Zeit wissen MÜSSTEN, was die Träger machen, WO genau die Arbeitslosen eingesetzt werden und ganz besonders welche Tätigkeiten die ausüben.


    Ist zwar kein positives Ende, aber ich muss sagen...so übel sich das anhört....versuch dem ganzen auch was Positives abzugewinnen...die nächste MAE könnte Dich ganz fix in eine chronisch unterbesetzte und überbelegte Kita oder Senioreneinrichtung verschlagen.

    Hallo Alle,


    versuch mich kurz zu fassen:


    beginne am 11.08.08 eine ABM (befristet bis 15.01.09


    Bewilligungsbescheid Alg 2 vom 01.09.08 - 31.02.09 liegt bereits vor.


    voraussichtliches Bruttoeinkommen ABM Euro 1.100,- Netto: ca. Euro 840,-


    Da das Nettoeinkommen die bewillgten montlichen Leistungen des JobCenters übersteigt, fällt für den Zeitraum der ABM der Anspruch auf Alg 2 Leistungen weg...soweit so gut.


    Nun zu meinen Fragen:


    die erste Gehaltszahlung (vom 11.08.08 bis 31.08.08) wird erst am 15.09.08 überwiesen. Kein voller Monat.


    das erste volle Gehalt für den Monat September bekomme ich auch erst am 15.10.08


    - sollte ich sofort eine Übergangsbeihilfe beim Job Center vom 01.09.08 beantragen? Oder bekomme ich
    automatisch noch volles Alg 2 für den September und dann eine Rückzahlungsaufforderung für den Zeitraum 11.08.08- 31.08.08) ?


    - Was und wieviel und für welchen Zeitraum wird mir wann angerechnet?


    - bleiben auch bei der Berechnung von ABM Einkommen Freibeträge anrechnungsfrei?


    - muss ich mich (wie bei der Aufnahme einer nichtgeförderten Vollzeittätigkeit) abmelden oder genügt es, wenn der Sachbearbeiter die ausgefüllte Zuweisung und den ABM Vertrag erhält?


    - wann muß ich mich spätestens wieder arbeitslos bzw. arbeitsuchend melden? Offiziell werde ich ja auch während der ABM als arbeitsuchend geführt und muß auch während dieser Maßnahme meinen Verpflichtungen (z.B. Eingliederungsvereinbarung, Bewerbungen etc. ) nachkommen.



    Das verwirrt mich jetzt total.


    Einer erzählt mir: ich falle ab 11.08. aus den Alg 2 Leistungen raus (von daher wird auch mein Einkommen unberücksichtigt von allen SGB II Richtlinien behandelt,(man würde mir am 01.09.08 eine Rückzahlungsaufforderung für Alg 2 Bezüge die ich am 01.08.08 erhalten habe zuschicken


    der andere erzählt, dass es sich bei ABM Maßnahmen ganz anders verhält, da die ArGe ja (über den Träger) weiterhin der eigentliche Leistungsträger bleibt.


    und noch ein anderer erzählte mir, bei einer so kurzbemessenen ABM ist es der Normalfall, dass die ABMler mit heftigen finanziellen Engpässen und Einbußen rechnen müssen (schon weil die JobCenter und die Maßnahmeträger zu völlig unterschiedlichen Zeitpunkten Leistungen und Gehälter überweisen) und letztlich finanziell keineswegs besser stehen als ein Alg 2 Bezieher mit einer 30STD/MAE...


    Nicht falsch verstehen, ich wollte und will diese ABM unbedingt machen, weil ich dort auch was tun und lernen werde, was mir hoffentlich bei meiner Stellensuche einen kleinen Bonus an Fachwissen beschert...Ich möchte mich deshalb auch auf die Maßnahme und den Job konzentrieren können, und nicht dauernd fürchten müssen, dass ich meine Miete nicht zahlen kann, oder ständig während der Arbeit zum JobCenter rennen müssen, oder mit meiner Bank Stress bekommen, oder mir weiterhin von x verschiedenen Sachbearbeitern und anderen "Fachleuten" irgendwelche Stories erzählen lassen, die jeder Grundlage entbehren...tschuldigung, wenn ich Euch jetzt nerve...ich will nur nicht auf das "warten", was mir vielleicht oder vielleicht auch nicht ins Haus flattert...


    Danke für Eure Geduld