Beiträge von Das_Brot

    Erstmal Ein Danke für eure Antoworten.


    Das war auch mein Problem - auf manchen Seiten steht, dass der Freibetrag für dei ganze BG zählt, auf anderen steht, dass er pro Person vergeben wird.


    Aber ne Frage in die Runde: Wenn der FB für die ganze BG zählen würde, hätte meine Mutter mit ihrem 700-900€ Brutto den FB nicht schon "verbraucht"??? (Mein Bruder hat den FB doch von der ARGE bekommen)

    Hallo,


    leider habe ich noch keinen derartigen Fall hier gefunden, daher hoffe ich, dass ihr mir helfen könnt :)


    So siehts derzeit bei uns aus:


    Meine Mutter verdient etwa 700 - 900€ brutto im Monat und ist somit unter der "1200€-Grenze". Daher bekommt sie auch Geld von der ARGE (was genau weiss ich nicht, iwas mit SGB II)


    Neben ihr leben noch Ich (20 Jahre) und meine 2 Geschwister (16 und 12 Jahre) in der Bedarfsgemeinschaft.


    Mein Bruder (16 Jahre), auch Schüler, arbeitet für 100€ im Monat (25 x 4€) im Nahkauf um die Ecke. Dieser Nebenverdienst ist bei der ARGE gemeldet und fällt unter den Grundfreibetrag von 100€. Das heisst, er darf seine 100€ komplett behalten)


    Ich habe vor etwa 1,5 Monaten mein Abi gemacht und mich an Uni´s beworben. Bisher ist noch keine Annahme/Ablehnung verschickt worden. Und da die Uni eh erst am 15.10 startet, wollte ich mir jetzt für 2 Monate einen Nebenverdienst erarbeiten, z.B. als Prospektverteiler für etwa 150€ im Monat.


    Meine Frage: Würde ich auch einen Grundfreibetrag von 100€ erhalten? Das bedeutet dann, dass von meinen 150€ etwa 110€ für mich übrig bleiben würden und 40€ an die ARGE/Vater Staat gehen. (100€ GFB + 20% von 50€)


    Oder gilt der Grundfreibetrag für die GANZE Bedarfsgemeinschaft?