Beiträge von metlchek

    Ich wurde zum 20. März arbeitslos, habe mich pünktlich bei der ARGE angemeldet und den Antrag fristgerecht und vollständig zurückgesandt. Allerdings habe ich Leistungen ab dem 01.04.08 beantragt, da ich ja noch den Restlohn erhielt, der aber erst im April einging.


    Mir wurde erst ab 01.05.08 die Leistung bewilligt.


    Ich habe dann einen Widerspruch eingelegt. Nun sagte man mir in der ARGE, ich sollte die letzte Lohnabrechnung und den Kontoauszug mitbringen, auf dem das Datum des Eingangs des letzten Lohns ersichtlich wäre, man müsste dann sehen ob man diesen "anrechnen" müsste.


    Dann müsste entschieden werden, ob ich im April einen Anspruch hatte, oder der Lohn ausreichte.


    Ich erhielt zuletzt ca. 760,- Euro netto. Damit liege ich doch, selbst im Falle der Zahlung im April, unterhalb der Vermögensgrenze von 1100,- Euro. Oder nicht??? Man ist doch dann arbeitslos und muss das Geld ab dem Tag der Arbeitslosigkeit erhalten!? (Wie beim ALG I ?)


    Und muss ich jetzt tatsächlich diesen Kontoauszug vorlegen???? Das soll doch nur im Missbrauchsverdacht so geschehen!? :confused:

    Ich wurde zum 20. März arbeitslos, habe mich pünktlich bei der ARGE angemeldet und den Antrag fristgerecht und vollständig zurückgesandt. Allerdings habe ich Leistungen ab dem 01.04.08 beantragt, da ich ja noch den Restlohn erhielt, der aber erst im April einging.


    Mir wurde erst ab 01.05.08 die Leistung bewilligt.


    Ich habe dann einen Widerspruch eingelegt. Nun sagte man mir in der ARGE, ich sollte die letzte Lohnabrechnung und den Kontoauszug mitbringen, auf dem das Datum des Eingangs des letzten Lohns ersichtlich wäre, man müsste dann sehen ob man diesen "anrechnen" müsste.


    Dann müsste entschieden werden, ob ich im April einen Anspruch hatte, oder der Lohn ausreichte.


    Ich erhielt zuletzt ca. 760,- Euro netto. Damit liege ich doch, selbst im Falle der Zahlung im April, unterhalb der Vermögensgrenze von 1100,- Euro. Oder nicht??? Man ist doch dann arbeitslos und muss das Geld ab dem Tag der Arbeitslosigkeit erhalten!?


    Und muss ich jetzt tatsächlich diesen Kontoauszug vorlegen???? Das soll doch nur im Missbrauchsverdacht so geschehen!?:confused: