Beiträge von Dunja76

    Hallo TheNExtOne


    Ich denke dass ich den Zuschuss der ARGE eh knicken kann, falls ich die Wohnung mit 220 € bekommen sollte, denn
    die WOhnung ist viel viel zu groß. Denn der ARGE ist es ja wichtig, dass die Wohnung im Rahmen bleibt, wenn sie zahlen müssen, geschenkt bekommt man ja nix.


    Und da die Größe der Wohnung die festgelegte Grenze von 45 m² um das 2,5 fache übersteigt, dann kann ich das eh vergessen.


    Aber mit meiner Gehaltserhöhung wird das zu schaffen sein. Dann habe ich nämlich zum "Reinen Überleben" (abzgl. aller laufenden Kosten) den Betrag über, den ein normaler Hartz 4 Empfänger zur Verfügung hat. Und damit kommt man 1 Monat über die Runden und kann vielleicht noch 20 oder 30 € auf die Seite legen.


    Also vielen Dank nochmal für Deine informationsreichen Antworten.


    Wenn ich mal wieder ohne Rat dastehe, wende ich mich auf jeden Fall an Dich.


    Dunja

    Hallo Jana!
    Ich zahle ja nicht diese Miete! Im Moment wohne ich mit meinem Freund zusammen. Aber mit 714 € netto kommt man heutzutage nicht weit. Du musst Miete, Lebensmittel, Versicherungen, Auto und Tanken, Telefon davon abhalten!! Und dann möchte man sich vielleicht auch mal was zum anziehen kaufen! Wie soll das denn gehen? Und sparen kann man von dem bisschen was einem bleibt auch nicht.


    Ich war damals froh, dass ich auf mein Hartz 4 Geld noch Übergangsgeld vom Arbeitslosengeld erhalten habe und dann bin ich nebenher auf 150 € noch arbeiten gegangen.


    Wer sagt, er kann damit leben, das kann ich nicht glauben !!! Jedenfalls ist das ein Zustand und kein Leben!


    Dunja

    An TheNExtOne


    Wieso behalten darf?


    Ich arbeite und habe 714 € netto. Da man ja mit diesem Betrag heutzutage nicht über die Runden kommt, hat mir die ARGE damals gesagt, dass ich in diesem Fall bezuschusst werde und quasi einen Obulus vom Staat oben auf bekomme. Das waren damals, bevior ich im Februar mit meinem Freund zusammengezogen bin ca. 260 €. Die ich zusätzlich erhalten habe. Also lag ich dann bei ca. 900 € und noch was.


    Jetzt verstehe ich das mit meinem neuen Gehalt nicht? Du sagst 248,39 €. Bekomme ich die oben auf? Das wäre rechnerisch zu viel, da ich ja bereits vor der Gehaltserhöhung annähernd diesen BEtrag erhalten habe. Das müssten dann doch viel weniger sein, so um die 100 €???


    Oder wo denke ich falsch??? :confused:


    Gruß Dunja

    Wie errechnet sich das, wenn ich mehr Gehalt bekomme? Ab September sind es 839,00 €? Weißt Du das auch?


    Und vielen Dank für die Berechnungen und so. Hat mir sehr viel geholfen!


    Dunja




    Ja ich hatte bevor ich mit meinem Freund zusammen gezogen bin einen Zuschuss von der ARGE bekommen, da ich nur 700 € netto verdiene. Der betrug ungefähr 260 €. Und somit hatte das Amt seine Hand drauf, was meine Wohnung betraf.


    Und da ich nun wieder alleine in eine Wohnung ziehen möchte, wie bereits im vorausgegangenen Beitrag erläutert, bitte ich um Antwort.


    Das muss dann ALG 2 gewesen sein, eine Aufstockung halt.


    Dunja

    Hallo habe noch mal eine Frage zu den Mietkosten:


    Ich werde ab Oktober wieder in eine Wohnung ziehen und bin dann eine alleinige Bedarfsgemeinschadt nur wenn ich meinen Zuschuss wieder beantrage, da ich Netto unter 1000 € liege.


    Die Miete beträgt 220 € kalt + NK und Strom. Ist aber über 50 m² gr0ß.


    Könnte das Amt, wenn ich den Zuschuss beziehen sollte, dort beanstandungen machen, da die Größe überschritten ist oder ist das egal, da die Miete unter dem Mietspiegel fällt?


    Dunja:confused:

    Vielen Dank für Eure Antworten.


    Also habe ich 2 Möglichkeiten:


    1. Ich ziehe einfach zu den Bekannten und bleibe mit meinem kleinen Gehalt ohne Zuschuss solange dort wohnen bis ich


    2. In eine Wohnung ziehen kann. Und dann muss ich zum Amt und mir den Zuschuss bewilligen lassen und stehe dann finanziell wieder besser da!


    zu 1.
    Da der Bekannte schon ziemlich Alt ist, will ich den ganzen Scheiß mit der ARGE mir ersparen, diese Scheiß Formulare und das ganze Geschiss und dann auch noch nen Mietvertrag aufsezten. Ich habe hier im Forum mal gelesen, dass man sich vom Verwandten auch ein Schreiben aufsetzen lassen kann, dass man umsonst wohnt, bzw. dass die Verwandten keinerlei Kosten / Miete haben möchten) dann würde das Amt zustimmen. Ist das so richtig?


    LG Dunja

    Hallo
    Ich habe eine Frage. Ich arbeite um bekomme netto ca. 720,00 € und wohne noch bei meinem Freund. Bekomme keinen Zuschuss. Hatte aber, bevor wir zusammen gezogen sind, einen Zuschuss in Höhe von 260 € so dass ich bei 950 € lag.


    Nun mein Problem. Ich habe vor auszuziehen, aber nicht in eine Wohnung sondern vorerst zu Verwandten in ein Zimmer.


    Da ich dann alleine bin, habe ich ja wieder Anspruch auf eine Aufstockung.


    Wie verhält sich das, wenn ich dort für lau wohne? Also keine mIete?
    Was könnte das Amt von mir wollen? Muss ich da einen Mietvertrag machen, muss ich das angeben?


    War / Ist jemand in der gleichen Situation und kann mir helfen?


    Wenn ich in eine eigene Wohnung ziehen würde, dann stünde mir eine Kaltmiete von 350,00 € zu, richtig?


    Vielen Dank Dunja