Beiträge von Verolina

    Wegen den Heizkosten muss ich noch erwähnen: Mein Vater ist besitzer eines Hauses, allerdings gehen dort Monatlich Hypothek usw ab .. hatte dort angegeben, das die Heizkosten pauschal abgerechnet werden, aber das ist doch kein Grund, absolut keine Heizkosten anzurechnen, und somit ein widerspruch, auch wenn ich einen Beleg hätte einreichen müssen (worauf ich nicht hingewiesen wurde)? trotzdem einen Widerspruch einlegen ? Könnte ich denn damit weiter kommen oder sieht das eher so danach aus, das mir selbst ein widerspruch nichts mehr bringt ?

    Hallo nocheinmal. Dies ist mein 2 ter Beitrag, weil ich mit diesem Behördenwahnsinn einfach nicht zurecht komme. Hatte letztens schoneinmal einen Beitrag zum Thema Wohnung usw gestellt, (da war ich noch in der Annahme das ich bald ALG 2 beziehen werde) habe jetzt aber ein dickes Problem. Habe heute einen Bescheid vom Arbeitsportal bekommen (so heißt das hier in Niedersachsen), das ich keinen Anspruch auf ALG 2 habe, da ich nicht als Hilfebedürftig eingestuft werde. Ich bin im 6ten Monat schwanger, ohne Mann oder Freund, Kindesvater unbekannt, lebe im moment bei meinem Dad der echt gerade mal ein bisschen Witwenrente und Kindergeld bekommt, und bin dann nicht Hilfebedürftig, obwohl ich ein eigenes zu Hause für mein Kind und mich brauche, Babysachen und dringends Nahrung ?? Ich weiß einfach nicht mehr weiter, in diesem Bescheid wurde das Kindergeld (was mein Dad für mich bekommt) mitberechnet, ist das richtig? Unteranderem wurden keine Heizkosten berechnet, weil wir einen Holzofen haben und keine Heizkostenabrechnung in diesem Sinne, wie andere sie haben. Das hatte ich dem Arbeitsportal auch mitgeteilt, es wurden allerdings keine Belege für das Holz/die Kohle verlangt, die wir ab und zu dafür kaufen(die dann also angerechnet werden müssten?). Unteranderem haben sie bei der Abrechnung für Kosten der Unterkunft, meinem Bruder (über 25, also nicht mehr zu der Bedarfsgemeinschaft zählend)für anteilige Unterkunftskosten mitberechnet, ist das richtig? Lege ich jetzt Wiederspruch ein, wenn ja, inwiefern kann ich das machen, das ich damit auch durchkomme? Mal angenommen ich bekomme wieder eine ablehnung, wie komme ich dann trotzdem zu meiner eigenen Wohnung und meinem eigenen Unterhalt? Wo kann ich im Notfall hilfe bekommen, wenn ich garnichts bis zur Geburt meines Kindes erreiche? :(( Ich muss doch ein eigenes Leben für mein Kind und mich aufbauen, wie soll das gehen wenn mir ALG 2 verwehrt wird..? mein Vater kann nicht für ein weiteres Kind bezahlen. Wenn ich das richtig berechnet habe, hat mein Vater ca. 11 € zuviel im Monat, allerdings sind die Heizkosten wiegesagt ja nicht berechnet worden.


    Liebe grüße Vero

    Also, ich mische mich jetzt nicht bei einem Streit ein, der hier vorher schonmal aufgetreten ist, weil jemand informationen enthalten hat. Ich bin halt auch keine alleswisserin, (deshalb frag ich hier ja nach xD), und kann auch nicht hellsehen, welche informationen wichtig sind und welche nicht. Auf jeden Fall danke ich euch für eure Antworten :) Wenn ich noch fragen habe, werde ich mich wieder melden.

    Ich hatte die letzten 2 Monate Probleme mit der Sachbearbeiterin, habe nach einem großem Streit mit ihr den Chef benachichtigt, worin ich schrieb, das ich weder Informationen von ihr bekommen habe, noch menschlich mit mir umgegangen sei. Daraufhin bin ich letzte Woche wieder hingegangen, und auf einmal konnte sie mir Informationen geben, und freundlich sein ;) Darin hat sie mir gesagt, das ich nächste Woche schriftlich darrüber benachichtigt werde, das mein ALG 2 bewilligt wird, ich den Schwangerenmehrbedarf (17% des Regelsatzes) bekomme, und meine Umstandskleidung bewilligt wurde. Ich wusste jetzt nicht, dass ich das hätte erwähnen sollen, sorry :/

    Achso, bei der Arbeitslosenberatungsstelle sagte mir man, das ich schon allein durch die schwangerschaft bedingt ausziehen kann ... habe hier vorliegen:


    3.3.5 Personen, die das 25 Lebensjahr noch nicht vollendet haben


    Für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres nur erbracht, wenn die BAgis dies vor Abschluss des Vertrages für die Unterkunft zugesichert hat. Dies gilt auch für Personen, die bereits eine Erstausbildung abgeschlossen haben. Hiervon ausgenommen sind nach der Stichtagsregelung des § 68 Abs. 2 Personen, die am 17.02.2006 nicht mehr zum Haushalt der Eltern oder eines Elternteils gehören.


    Die Bagis ist zur Zusicherung und somit zur Leistung für Unterkunft und Heizung in angemessenem Umpfang verpflichtet, wenn


    ....... (jede Menge Gründe)


    Ein sonstiger ähnlicher schwerwiegeneder Grund liegt insbesondere dann vor, wenn


    Die Person unter 25 Jahren mit ihrem eigenen Kind und/oder ihrem Ehegatten bzw. dem ihr in Lebenspartnerschaft lebender Partner eine eigene Familie gründen will


    die unter 25 jährige schwanger ist und bereits einen Anspruch auf den Mehrbedarf nach § 21 Abs. 2 SGB 2 hat.


    (der Mehrbedarf ist mir bewilligt worden)


    Also heißt das doch, das mir das bewilligt werden müsste, aber wie beantrage ich die bewilligung des Umzuges ?

    Ersteinmal vielen lieben Dank für Deine Antworten :) wie lasse ich mir so eine Genehmigung geben ? Gehe ich einfach zum Amt, und mache einen mündlichen Antrag, oder in einem schriftlichen Formlosen Schreiben ? Wird die Genehmigung gleich geklärt, oder ist das wieder so ein Ding, wo man 4 Wochen warten muss? Durch meine Schwangerschaft muss ich dringend von zu Hause ausziehen, und das darf einfach nicht noch länger als bis nächsten Monat dauern.. ist es realistisch, dass das bis dahin denn geschafft werden kann? Mal angenommen mit der Wohnung ist alles okay, kann ich dem Vermieter sagen, das ich am Dienstag (vorher hat das Arbeitsportal ja nicht mehr auf) mir die Genehmigung beantrage und schonmal feststellen lasse, das die Wohnung geeignet ist ? Oder wäre das eine Vorstellung, die kein Vermieter mitmacht (hab leider in sowas noch absolut keine Erfahrung gemacht)

    Hallo ihr lieben :)


    Also, ich bin im 6ten Monat Schwanger und unter 25. Habe vor 2 Monaten ALG 2 beantragt, und bekomme nächste Woche den Bescheid mit der Bewilligung. Wohne noch bei meinen Eltern, möchte aber noch vor der Geburt umziehen. Am Montag schaue ich mir eine Wohnung an. Wie handle ich jetzt weiter? Wie Spreche ich den Vermieter am besten darauf an, das das Amt die Wohnung erst bewilligen muss, und dann brauche ich bestimmt auch eine Auflistung oder ähnliches, wo Miete/Kosten usw aufgelistet sind?


    Meine Sachbearbeiterin meinte, die Wohnung wo ich hinziehen will muss erst bewilligt werden.. allerdings traue ich der Person mittlerweile nicht mehr, da der Antrag 2 Monate gedauert wegen probleme usw =/ Muss ich nicht vorher eine bewilligung bekommen, das ich ausziehen darf, da ich unter 25 bin? Oder kann ich dann einfach diese ""Wohnung"" einreichen (und wenn ja- wie, mit dem noch nicht Unterschriebenen Mietvertrag?) ?


    Ich freue mich auf Antworten :) Liebe Grüße Vero