Beiträge von Nykita

    Für einen 2-Personen-Haushalt stehen einem 60 qm zu, soweit ich weiß. Und meine neue Wohnung hat 68 qm und da wurde auch kein aufhebens drum gemacht. Habe sie, wie gesagt, trotz allem unter den o. g. Bedingungen genehmigt bekommen.

    Ich habe vor kurzen einen Umzug bewilligt bekommen. Meine neue Wohnung ist allerdings unangemessen und ich muss auch die Restkosten selber tragen. Das war mir aber von Anfang an bewusst.


    Ich musste aber auf die Umzugskosten und Mietkaution als Darlehen verzichten, ansonsten hätte ich diese Wohnung nicht bewilligt bekommen.

    Vielen Dank für deine Antwort. Also mein Mutterschaftsgeld wurde mit dem Elterngeld schon verrechnet. Also müsste ich nach Geburt das zuviel gezahlte Hartz IV doch nicht zurückzahlen, da es schon mit dem Elterngeld verrechnet wurde?

    Hey, ich bin neu hier und habe gleich einmal ein paar Fragen zur Sache.


    Ich war in einem befristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt bis zu meinem Mutterschutz. Da ich zu Beginn meines Mutterschutzes nicht mehr angestellt war, sollte ich kein Mutterschaftsgeld bekommen. Die Krankenkasse bot mir an, Mutterschaftsgeld zu zahlen, wenn mein Kind vor dem errechneten Entbindungstermin kommt. Dies war zum Glück der Fall und somit haben die irgendwie die 6 Wochen Mutterschutz vor der Geburt ab tatsächlichen Entbindungstermin zurück gerechnet und somit stand ich ja noch in einem Arbeitsverhältnis und habe aber nur für 12 Wochen insgesamt Mutterschaftsgeld bekommen. Das Problem ist, dass ich ab meinem Mutterschutz bis zur Entbindung keinen Cent hatte. Also stellte ich einen Antrag auf vollen Hartz IV-Bezug. Die Krankenkasse war darüber aber in Kenntnis gesetzt. Es gingen mehrere Wochen ins Land eh mir die ARGE überhaupt was zahlte, weil ich auch ständig falsche Bescheide bekam und ich ständig da hin musste um endlich das zu bekommen was mir zustand. Tja und da war noch das Mutterschaftsgeld. Dies bekam ich ja, wie gesagt, doch. Ich hatte leider nur vergessen, das Mutterschaftsgeld an die ARGE zu melden und bekam sozusagen doppelt Geld. Naja nun fiel mir das auf und nun möchte ich umgehend diesen Bescheid über das Mutterschaftsgeld nachreichen. Und nun meine Frage. Wie ist das denn mit der Rückzahlung des Hartz IV? Ich habe gelesen, dass ich nur das Geld vor der Geburt an die ARGE zurückzahlen müsste. Weil das Mutterschaftsgeld nach der Geburt ja mit dem Elterngeld verrechnet wird und somit privilegiertes Einkommen ist, d. h. das es mit Hartz IV nicht verrechnet wird. Ist das so richtig? Oder muss ich doch die ganzen 12 Wochen zu Unrecht gezahltes Hartz IV zurück zahlen? Und können mir noch irgendwelche Sanktionen bevorstehen, da ich es nicht unverzüglich gemeldet habe? Oder könnte man es auch als Betrug auslegen? Ich bin so hilflos.


    Über Antworten darauf bin ich sehr dankbar.