Beiträge von Frager07

    Hallo Zusammen,


    heute hatte ich also meinen Termin bei der Arge, um die oben beschriebene Situation zu klären. Das Ergebnis:


    Der Erlös aus dem Hausverkauf soll als Zufluss gewertet werden, somit als einmaliges Einkommen. Der Grund liege darin, das ich bisherige Leistungen nicht als Darlehen erhalten habe. Wäre dies so gewesen könnte ich alle Freibeträge in Anspruch nehmen, so müsse ich aber von dem zugeflossenen Geld leben und die Leistungen würden eingestellt. Zudem wurde gesagt, das eine zukünftige Fortzahlung der Leistungen als Darlehen bis zur rechtlichen Klärung nicht gewährt wird, da nun Geld vorhanden sei.


    Mir stellen sich nun folgende Fragen:


    - Gelten bei der Zuflussregelung keine Freibeträge?
    - Ist die Argumentation stichhaltig, das es Zufluss ist, weil die Leistungen nicht als Darlehen erfolgten?
    - Ist es richtig, das mir die Fortzahlung in Darlehensform verweigert werden kann?


    Für weitere Antworten bin ich sehr dankbar und ich werde auch weiter von diesem Fall berichten.


    Gruß
    Frager07

    Hallo,vielen Dank für Deine Antwort.


    Am Freitag habe ich einen Termin bei meinem zuständigen Sachbearbeiter,der mir im Vorfeld schonmal sämtliche Leistungen für Oktober storniert hat.


    Ausser dem o.g. "Vermögen" habe ich kein weiteres. Es gibt allerdings noch einige Schulden,die unmittelbar mit dem Eigentum zusammenhängen,die ich vom Erlös begleichen muss.Meinem Sachbearbeiter liegen hierzu sämtliche Infos vor.


    Insofern verstehe ich diese Stornierung absolut nicht.



    Mit freundlichen Grüssen

    Hallo,


    ich stelle hier einfach mal meinen Fall zur Diskussion und hoffe auf Tips und Erfahrungsberichte was das Thema Hartz 4 & Vermögen anbetrifft. Wer etwas zum Thema mitteilen will, kann mir hier posten oder mich auch privat anposten, ich bin für jeden Kommentar dankbar:


    Folgender Sachverhalt: Nach der Trennung von meinem Mann lebe ich mit meinen 3 Kindern alleine. Wir erhalten die ganz normalen Sätze zur Unterstützung von der Arge. Durch den nun erfolgten Verkauf des gemeinsamen Hauses bin ich nun an ein Vermögen in Höhe von rund 15.000 € gekommen.


    Nun gibt es unterscherschiedliche Auskünfte darüber, welche Freibeträge ich nun einbehalten darf und von welchem Betrag ich nun leben muss und eine Einstellung der Leistungen hinnehmen muss?!?



    Was kann ich vielleicht im Vorfeld tun, um möglichst viel zu behalten. Zur Klarstellung: Es geht mir nicht um ein schönes leben sondern darum mich und meine Kindern abzusichern, was ich für legitim halte.


    Wie gesagt, für jeden Kommentar bin ich dankbar, denn ich möchte hier nicht "ins offene Messer laufen".




    Gruß


    Frager07