Beiträge von LausiMausi

    Hallo...
    Da ich aufgrund des Einkommens meinens Partners kein ALG II mehr beziehen, musste ich mich deshalb um eine freiwillige Krankenversicherung kümmern. Diese kostet mich monatlich 133 inkl. Pflegeversicherung. Mein Problem mit der ARGE... Habe einen Antrag auf Beitragserstattung gestellt. Steht mir ja laut SGB II zu.
    (§ 26 Abs. 3 SGB II: übernimmt die Bundesagentur (ARGE, JobCenter...) auf Antrag im erforderlichen Umfang die Aufwendungen für die angemessene Kranken- und Pflegeversicherung, soweit die Person allein durch diese Aufwendungen hilfebedürftig würde.)


    Meine Fragen dazu...
    Was bedeutet im erforderlichen Umfang? Spielt auch hier das Einkommen meines Partners eine Rolle, ob die ARGE überhaupt die Beiträge erstattet?
    Frage deshalb, weil die ARGE Einkommensnachweise von meinem Partner haben möchte. Ausserdem haben die mich um Beantragung von Kinderzuschlag gebeten. Muss ich den ggf. dann für meine Versicherungen verwenden? Die können doch nicht alles was man bekommt für sich beanspruchen?


    Freue mich auf Eure Antworten!
    VIIIIIIeeelen Dank!!!!!:)

    Hätte ja sein können. Deshalb frage ich ja hier nach bevor man sich beim Amt zum Deppen macht.
    Mein Bekannter hatte das gelesen und dachte das würde wohl auf mich zutreffen. Er hatte gedacht dass mein Sohn schon zur BG zählt, aber mein Partner noch nicht. Wegen dem einem Jahr.

    Habe durch einen Bekannten mitbekommen, dass der Partner im nicht in die Bedarfsgemeinschaft fällt, wenn man mit diesem noch nicht länger als ein Jahr zusammen lebt. Stimmt das? Kennt sich da jemand aus?
    Wohne seit Oktober 2006 mit meinem Partner und unserem Sohn (1) zusammen. Sein Einkommen wurde komplett angerechnet.
    In meinem Falle hätte ich dann seit November 2006 extrem wenig ALGII bekommen. Kann man das rückwirkend beanstanden? Würde dann für mich eine satte ALGII Nachzahlung von der ARGE bedeuten.

    Die ARGE würde den Bezug von ALGII Leistungen ja komplett einstellen. So dass ich mit denen garnix mehr am Hut hätte. Die würden dann nochnicht mal mehr Sozialleistungen zahlen. Somit wäre ich ja dann auch Berechtigt, Wohngeld zu beantragen. Mein Sachbearbeiter ist wohl der Meinung ich würde mehr Wohngeld kriegen als ALG II.
    Hab so das Gefühl dass die einen irgendwie loswerden wollen.


    Kann ich gegen den Bescheid von der ARGE noch nachträglich Widerspruch einlegen? Die 4 Wochen sind leider schon abgelaufen. Und vorallem muss ich denen das nachweisen?

    Hallo Pleiti!
    Ja, du musst dann für deine Freundin aufkommen. Dein komplettes Einkommen wird angerechnet. Zudem gibts nicht die vollen 354€ sondern nur 312€! Als Bestrafung das man ein Paar ist und man brauch zu zweit eh nicht so viel.


    Bei mir siehts ähnlich aus wie bei Dir. Beziehe ebenfalls Hartz4 und mein Partner muss für mich und unseren Sohn aufkommen. bekomme von der ARGE ca. 40€. Ist eigentlich wie garnichts!
    Die sind leider so! Die erwarten von deinen Mitbewohnern dass die für einen aufkommen egal ob du nur 1300€ oder 3000€ netto hast. Das der eigene Lebensstandart wegfällt hat sich noch keiner Gedanken drüber gemacht. Vielleicht schon - die da oben interessierts nicht!
    Ist schon ein verdammtes Elend, was hier in Deutschland passiert!


    @sozialleistungen.info
    das mit der Insolvenz. Hat er leider recht. Wie willst du denn mit einem Einkommen deine und die Rechnungen deines Partners bezahlen. Die kann er eigentlich schon beantragen... Bis nächstes Jahr ist er dann überschuldet und kanns nicht mehr abzahlen.

    HALLO!
    Habe da ein kleines Problem und weiss nicht so recht wie ich es bewältigen kann.


    Beziehe von der ARGE ALGII. Vor einigen Wochen schrieb mein Fallmanager (mit Fristsetzung!) dass ich bei der Wohngeldstelle Wohngeld beantragen soll. Könnte der Fall sein, dass ich von der Seite mehr bekäme als von der ARGE. Diesen Bescheid muss ich nachweisen, sonst bekomme ich kein ALGII weiter gezahlt.
    Mein Problem: 1. Der Bescheid ist mir heute wieder in die Hände gefallen und musste leider feststellen, hab die Frist verpasst. MEIN FEHLER!
    2. Können die einfach die Zahlung verweigern? Hab jetzt einfach einen Folgeantrag gestellt.


    Sehe nur negative Seiten in der Beantragung von dem Wohngeld. Wie seht ihr das? Kommt man da irgendwie drum herum? Evtl. nachträglich Widerspruch einlegen?


    Danke schonmal!!!!