Ganz so ist es wohl nicht. Im übrigen ist mir gerade aufgefallen, dass ich für den 1.12.2007 von niemanden Geld bezogen habe, laut Bescheinigungen der Ämter endete mein ALG II am 30.11.2007 und mein ALG I begann am 2.12. !!! Da müsste ich wohl mal nachfragen was mit dem 1.12. passiert ist, ob der aus dem Kalender gestrichen wurde :o)
aber nichts desto trotz .....
Ich komme jetzt gerade von meiner Anwältin, sie sagt, dass es derzeit noch gar keinen konkreten Gesetzestext für die Zahlung der Betriebskosten gibt und man daran auch erst seit 2006 arbeite. D.h. es liege wohl am Ende im Ermessen des Richters der meinen Fall behandelt. Sie sieht die Sache aber genau wie ich, dass die ARGE die Kosten für die Nachzahlung bezahlen muss, genau wie wenn ich eine Rückzahlung häte, diese an die ARGE zahlen müsste.
Sie ist auch genau wie ich der Meinung, dass es sich ja um die TATSÄCHLICHEN Kosten handele und ich ja nichts dafür könne wenn die Abrechnung erst erfolgt, wenn ich kein ALG II mehr beziehe.
Nun heißt es Klagen und Abwarten bis sich was neues ergibt.