Beiträge von tinaB67

    Ich bin seit Februar 2008 Hartz 4 Empfängerin. Im Januar hat mein Ex € 181 und im Februar € 300 Unterhalt gezahlt. Da das zu wenig war hat er im Juni eine Nachzahlung in Höhe von € 351 gezahlt.


    Um im Januar mit den € 181 klar zu kommen, hatte ich ein Darlehen bei meinen Eltern aufgenommen (schriftl. als Vertrag) in dem ich mich verpflichtet habe, den Betrag nach Erhalt der Nachzahlung zurück zu zahlen.


    Ich habe also nach Erhalt der Nachzahlung direkt die Überweisung an meine Eltern gemacht in Höhe von € 250.


    Im Monat August 2008 habe ich einen Folgeantrag auf Hartz 4 gestellt und die entsprechenden einzureichenden Kto-Auszüge vorgelegt. Natürlich tauchte der Betrag über die Unterhaltsnachzahlung auf und wird mir z.Zt. komplett, aber in 6 Raten einbehalten ... -> Zuflussprinzip.


    Mir ist ja verständlich, dass für den Monat Februar in dem ich bereits Hartz 4 bezogen habe anteilig Geld einbahlten wird, aber ist es auch richtig, dass man mir für den Monat Januar das Geld einbehalten darf?


    Im Januar habe ich ja noch keine Leistungen bezogen und es handelte sich um eine Unterhaltsnachzahlung ... noch dazu habe ich das Geld größtenteils an meine Eltern zurück zahlen müssen, aufgrund der Darlehensgeschichte.

    Ich habe erst ab Februar diesen Jahres Hartz 4 bekommen und bekam im Juni eine Unterhaltsnachzahlung meines Ex Mannes für Januar und Februar 2008 in Höhe von ges. 351 €.


    Im Januar bekam ich ein Darlehen von meinen Eltern in Höhe von 250 € um den Monat überbrücken zu können.


    Nach Erhalt der Unterhaltsnachzahlung wurde mir der Betrag komplett (in Raten) gekürzt. -> Zuflussprinzip !Mein Verweis auf das Darlehen und die Rückzahlungan meine Eltern (mit Überweisung als Beleg) interessierte das Amt nicht, da es sich um ein Privatdarlehen handele und das keine Berücksichtigung fände.


    In wie weit das verbindlich ist und auch auf deinen Fall zu trifft kann ich nicht sagen, ist halt nur meine Erfahrung in Punkto Privatdarlehen.

    ... alles ein wenig verzwickt.


    Ich bin seit dem 1. August 2007 getrennt lebend und wir haben das gemeinsame Sorgerecht für die 14 jährige Tochter. Sie hat den Hauptwohnsitz allerdings bei ihm und ist bisher alle 14 Tage von Freitags - Sonntags und eimal in der Woche Mittwochs bei mir gewesen. Eine feste Regelung gab es aber diesbezüglich noch nicht.


    Da es immer wieder zu Uneinigkeiten kam, hat eine Gerichtsentscheidung gegeben und die besagt, dass das Kind nun 14 tägig von Donnerstag bis Sonntag bei mir ist und eben den Mittwoch. Zusätzlich steht in dem Urteil eine Regelung die Ferien betreffend.


    Nach einem Gespräch mit meiner Finanzsachbearbeiterin beim Amt hat sie mir gesagt, dass ich ihr den Gerichtsbesscheid zukommen lassen soll, damit sie einen Beleg hat und mir mehr Geld zahlen kann.


    Also im Moment ergibt sich darus Folgendes.


    Bevor ich ihr den Bescheid geschickt habe bekam ich für meine Tochter und mich (es galt auch ohne Gerichtsurteil und Belege schon als Bedarfgemeinschaft) rund 422 €. Ergänzend dazu von meinem getrennt lebenden Mann € 416 Ehegattentrennungsunterhalt.


    Nachdem ich das Urteil eingereicht habe (lt. dem die Tochter ja jetzt einen Tag mehr bei mir ist ?!) bekomme ich monatlich vom Amt noch € 299 !!!


    Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich an mein Geld komme, was mir zu steht?


    Ich bekomme dann jetzt nämlich nach der neuen Berechnung ab Oktober 2008 inkl. der Zahlung meines Ex-Mannes nur etwa € 715 statt der bisher gezahlten € 838.


    Nur mal zum Vergleich: Ein guter Bekannter von mir bekommt allein lebend Geld für seine Wohnung/Heizung und nochmal € 351 !!!