Beiträge von hamsenich

    Hallo liebe Forenuser,


    ich habe einen Brief bekommen, am 15.10.08
    Dieser hat das datum vom 9.10.08


    In diesem Brief ist mir eine Frist zur Begründung meines Widerspruchs zum 23.10.08 gegeben.


    Ist das eine angemessene Frist, um die ich in meinem Brief vorher bat?


    Was kann ich jetzt machen? Ich schaffe es nicht bis zum 23.10. und ehrlich gesagt, das ist nicht das erste Mal, dass ich so kurze Fristen bekomme, wobei die noch lang ist...


    Gruß
    H

    Toll!
    Danke!
    :)


    Also das beruhigt mich jetzt auch total! Puuh, also ich werde heute Abend mal abschalten und etwas entspannen und morgen versuche ich mal das Büro eines Bürgerschaftsabgeordneten aufsuchen, der sich damit auskennt. Der hat auch einen Verein gegründet für Hilfe "gegen" die Arge.


    Soll ich dann eigentlich schreiben wie sich das weiter entwickelt, also ist das interessant?


    Sonnige Grüße
    Ham

    Hallo und Danke für die Antworten,


    also ich bin ratlos, ich habe es nicht getan, um etwas zu verheimlichen.
    Tatsächlich habe ich die Verechnung verweigert, weil ich damit keinen Zufluß habe und es auch nicht melden muss.


    Das man irgednwann die Abrechnung sehen möchte, habe ich mir ja selber schon gedacht, nur bin ich davon ausgegangen, dass man mir beim Amt die Wahrheit sagt. Wie ich festgestellt habe, war es eine Lüge, dass Nachzahlungen nicht geleistet werden. Deshalb die "Rückstellung" für eine evtl. Nachzahlung...


    Also ich hatte keinen Vorsatz, sondern wollte eher Vorsicht walten lassen und fragen beim Amt war nicht möglich, weil ich erstmal krank geschrieben bin und ich auch keinen Ansprechpartner habe bzw. die Frau hat jedes Vertrauen zerstört. Etwas längere Geschichte.


    Was soll ich denn jetzt machen?


    Dazu wars auch noch so, dass nicht alles von der Miete übernommen worde und ich von meinem Geld somit in Vorleistung gegangen war. Das ist doch dann mein Geld!?

    Hallo liebe Forenuser,


    folgende Situation:


    Für 2006 habe ich im Jahre 2007 eine Betriebskostenrückzahlung erhalten.
    Diese habe ich mir nicht ausgezahlen bzw. verrechnen lassen.


    Genauso jetzt für das Jahr 2007.


    Ich habe das gemacht, weil man mir sagte, dass Nachzahlungen nicht übernommen werden.
    Dazu habe ich folgenden Informationsstand, dass ich die Rückzahlung behalten könnte, wäre ich in Arbeit, weil ich auch nicht mehr auskunftspflichtig wäre.


    Nun bin ich mir unsicher, ob ich im Recht bin, dass ich das Geld nicht mit der Miete verrechnen, sondern sozusagen stehen lasse und sobald ich Arbeit habe verrechnen lasse oder sobald eine Nachzahlung kommt verrechnen lasse.


    Persönlich empfinde ich das als fair, da man mir keine Bewerbungskosten erstattet und die Whg. auch nicht voll zahlt, da es 1,irgendwas m2 zu viel sind undoder einen Teil der Betriebskosten auch nicht zahlt.


    Man wirft mir jetzt vor, ich hätte das Einkommen (Betriebskostenrückzahlung) 2007 nicht gemeldet. Tatsächlich habe ich auch keines bekommen. Nach meinen Informationen ist doch der tatsächliche Zufluß entscheidend?!


    Mag mir bitte jemand weiterhelfen, wäre gut, wenn Hinweise auf Gesetzestexte oder ähnliches dabei wären.


    Gruß