Beiträge von kimba25

    Hallo zusammen,
    ich habe einen Antrag auf Zustimmung zum Umzug beim Job Center eingereicht. Ich muss ausholen, ich musste vor ca. 8 Monaten Umziehen da mir mein Vermieter gekündigt hatte gleichzeitig war es aber auch so das das Job Center mich zu einem Umzug aufgefordert hatte da die Unterkunftskosten ungangemessen hoch waren.




    Für mich war es ein Not Umzug in diese Wohnung, sie ist offen gesagt 50,00 Euro zu Teuer die mir vom Regelsatz einbehalten werden, wir wurden damals überall abgelehnt da ich ALG 2 Empfängerin war.
    Ich hatte damals nicht wirklich lange Zeit um zu überlegen ob ich diese Wohnung möchte oder nicht, ich musste dort einziehen weil es die einzigste Möglichkeit war um nicht mit Kind auf der Straße zu landen.
    Ich bin Alleinerziehende Mutter von einem Kind im Schulkindalter.




    Heute hab ich glücklicherweise wieder einen Arbeitsstelle allerdings nur ne 50% Stelle.


    Ich möchte aus der jetzigen Wohnung raus da die Wohnung schimmelt und immer Teurer wird. Die Begründung der Ablehnung liest sich so.


    Sie also ich - sind dieses Jahr bereits Umgezogen und haben sämtliche Kosten bewilligt bekommen.


    Sie wurden seitens des JC damals ausdrücklich darauf hingewiesen das die Mietobergrenze nicht eingehalten ist und haben sich dennoch für diese Wohnung entschieden.


    Ich musste ja auswählen zwischen Dach übern Kopf oder mit Kind auf der Straße leben.




    Die neue Wohnung für diese ich den Umzugsantrag gestellt habe ist 120 Euro billiger und in der Mietobergrenze drin also sie ist Kaltmieten technisch viel Billiger als die in der ich jetzt lebe.


    Derzeit kostet die Wohnung in der ich jetzt lebe 550 Euro Warm, die neue würde 446 Euro Warm kosten.




    Kann mir jemand helfen?
    Ist das alles rechtens? Der Umzug würde erst nächstes Jahr stattfinden.

    Du hattest gefragt wie ich das soo lange habe aushalten können?


    Ganz einfache Antwort, ich hatte bisher keinen andere Möglichkeit.
    Ich bin seit Aug. 08 wieder Hilfeempfänger davor war ich 2 Jahre auf einer Berufsfachsch. die mir nichts ausser Ärger mit den Ämtern bereitet hat.


    Ich hatte die letzten Jahre kein Geld um mir sowas wie ne Küche oder ähnliches besorgen zu können.

    Hallo zusammen,


    ich habe nach langer suche eine Wohnung gefunden die von der Quadratmeterzahl sowie vom Mietpreis her die Vorgaben meiner Sachbearbeiterin nicht übersteigt.
    Bin momentan nicht in einer Beschäftigung sondern komplett ALG 2 Empfängerin mit 1 Kind im Schulalter.


    Jetzt muss ich aber mal fragen...


    Bekomme ich wenn ich einen Antrag auf Umzugskostenübernahme die Umzugskosten erstattet?


    Ich habe jetzt keine Küche in meiner jetzigen Wohnung, hab nur einen Herd, Kühlschrank und Mikorwelle.
    Mein Geschirr steht auf nem kleinen Beistelltischchen.
    Ich habe auch keine Küchenschränke und keine Spüle<--wasche meine Geschirr im Bad ab.
    In meiner neuen Wohnung is auch keine Küche vorhanden kann ich Geld für ne Küche beantragen?


    Mir selbst fehlt auch ein Bett<--Rahmen kaputt, ich schlafe auf der Matratze aufm Boden, kann ich mir ein Bett noch Beantragen?


    Kann mir jemand helfen?

    Hallo zusammen,


    da ich einen netten Brief von meiner SB bekommen habe das meine Miete zu hoch sei (unangemessene Unterkunftskosten) und ich aufgefordert wurde mir eine billigere bleibe zu suchen.


    Ich persönlich komme aus dem Bodenseekreis/Westl. Hegau, ich habe schon länger vor Umzuziehen da ich mir in Ulm /Neu-Ulm bessere Arbeits-und Ausbildungsmöglichkeiten erhoffe und weil ich dort eine bessere Kinderbetreuung habe.<--habe mich vorab erkundigt.
    Um ehrlich zu sein gefällt es mir in Ulm auch viel besser.


    Der Bodenseekreis ist was Lehrstellen betrifft nicht gerade gesegnet, es ist halt viel mehr nur ne Tourismus Gegend.:(


    Nunja das Prob. ist das ich bisher noch keinen Job bzw. nen Ausbildungplatz in Ulm gefunden habe ein K.o kriterium war bisher immer das ich immernoch am Bodensee lebe und mehr oder weniger allein mit meinem Kind nach Ulm zu ziehen werde.


    Meine SB weiß noch nichts von ihrem bzw.(meinem vllt. Glück:) ) ich bin lediglich dazu aufgefordert worden mir im Kreis KN eine bezahlbare bleibe zu suchen, da meine derzeitige Whg mit 60qm 410,52Euro Kaltmiete und 100,00 Euro Nebenkosten lt. meiner SB viel zu Teuer sei (unangemessene Unterkunftskosten nennt sich das)


    Ich weiß jetzt nicht ob ich mit ihr darüber reden soll:confused: , ich fürchte das sie mir den Umzug nach Ulm nicht genehmigen wird da ich noch keine Arbeit etc.. in Aussicht habe??


    Auf der anderen Seite weiß ich noch nicht mal wieviel eine angemessene Unterkunft in Ulm kosten darf?
    Da wo ich derzeit Wohne darf eine Whg mit 60qm für 2 Personen 330,00Euro Kalt kosten 15 Km weiter schon 365,00Euro da das die Seegemeinden sind.


    Falls mir jemand weiterhelfen kann würde ich mich sehr freuen.


    Liebe Grüße vom Bodensee
    Kimi

    Ich hab da mal ne Frage, wird die Mietkaution im Falle eines Umzuges von der ARGE übernommen oder wird einem das auf Darlehenbasis<--so das ich es Etappenweise nachzahlen muss gewährt?

    Hallo zusammen,


    ich habe heute einen Brief von meiner ARGE erhalten, darin steht das meine Wohnung mit 510,52 € zu Teuer ist.
    Die Kaltmiete beträgt 410,52 € zzgl. 100,00€Nebenkosten.
    Ich bewohne mit meiner Tochter (7) diese 2 Zimmer/60qm Whg.


    Die FM hat mir geschrieben das für meinen Kreis(Singen/Westl. Hegau) eine Kaltmiete von 330,00 € vorgesehen ist.
    Habe mich auch schon nach anderen Whg umgesehen nur gibt es keine unter 420,00€ Kaltmiete???


    Ich sollte bist 01.01.09 eine andere Wohnung gefunden habe da sie mir sonst die Differenz vom Regelsatz abzwacken wollen???


    Wer kann mir helfen? Ich möchte einen Wohnberechtigungsschein beantragen, kann man mich damit bei den Wohnbaugesellschafen nicht mehr ablehnen oder was ist genau der zweck eines Wohnberechtigungsscheines?