Beiträge von *Gabi*

    Ich hoffe nur das mein Männe bis dahin eine neue Arbeit hat. Falls nicht:"Wieviel darf ich denn dann dazu verdienen, ohne das das dem Alg angerechnet wird?" Und können wir uns jetzt von der GEZ befreien lassen?

    Wir haben das Arbeitslosengeld mit Hilfe von dem Arbeitslosengeldrechner gerechnet.Aber du hast Recht wir haben eben den Bewilligungsbescheid bekommen.Das Arbeitslosengeld liegt bei 37,81E tägl.das macht eine Summe von 1134,30 im Monat.Na ja man kann auch noch Wohngeld beantragen.Also vom 1.11.2008-30.10.2009. Wird das Geld jetzt direkt zum 1.11. überwiesen oder erst am 30.11? Da mein Mann ja am 30.10.noch sein letztes Gehalt bekommt.Das weiss das arbeitsamt aber auch.Wir haben davon ja keine Ahnung da mein Mann ja noch nie arbeitslos war.Habe nämlich keine Lust das Geld zurück zu bezahlen.Vorsicht ist die Mutter in der Porzelankiste.

    Das heisst soviel wie , wenn mein Mann laut unseren Rechnungen 1252 Euro Arbeitslosengeld bekommt das er den job mit 800-1300Euro BRUTTO nicht anehmen muss ? Und bei 1500 Euro Brutto das muss er dann annehmen?Ein solches Arbeitsangebot liegt meinem Mann auch vor.Allerdings erst ab 1.1 2009 da wäre mein mann ja schon 2 Monate arbeitslos.

    Wenn er bei dir zwischendurch mal schläft dann braucht er für den nächsten Tag auch mal was zum wechseln. Da kann man dir eigentlich nichts anhaben, solange es nicht danach aussieht das er bei dir wohnt.

    Soviel ich weiss darf dein Freund bei dir übernachten, aber nicht jeden Tag. Er darf auch zu Lebensmitteln nichts dabeisteuern . Aber da liegst du in der Beweispflicht das er das nicht tut. Es dürfen auch keine persönlichen Gegenstände von ihm bei dir rum liegen.Das heisst keine Bekleidung und keine Zahnbürste ect. ansonsten kann man dir eine eheänliche Beziehung unterstellen.

    Mein Mann wird ab dem 1.11.2008 arbeitslos.Er hat eine betriebsbedingte Kündigung erhalten und bekommt 8000 Euro Abfindung.Er hat jetzt vom Arbeitsamt Bescheid bekommen das er sich bei 2 Zeitarbeitsfirmen vorstellen soll(Arbeitslohn Anfangsgehalt 5.23 Euro in den ersten 3 Monaten und danach 6,30 Euro).Man sagte ihm auch das er bis zu 50 km fahren muss um eine neue Arbeit auf zu nehmen(er hat keinen Führerschein, dem zu Folge auch kein Auto)
    1.Frage:Muss mein Mann diese Arbeit annehmen?(wir haben noch einen 5jähr.Sohn)
    2.Frage:Muss er wirklich so weit fahren und wie sieht es mit der Fahrkosten Erstattung aus?
    3. Frage: Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
    4. ganz blöde Frage: Wieviel bleibt uns nach Abzug der Steuern von der Abfindung übrig?
    Wir hoffen ja das er bis dahin von alleine eine neue Arbeit gefunden hat,
    Wer kann uns helfen????????:eek: :confused:

    Das ist ja noch besser. Aber meine Tochter will ja wenn der Kleine 1 Jahr alt ist wieder arbeiten gehen. Sie hatte schon so viel Ärger mit der Arge (hat wegen denen sogar ihren Job verloren,weil die nicht voran kamen), das sie froh ist wenn sie von denen nicht mehr abhängig ist. Aber trotzallem noch mal vielen Dank für die Beratung. Mede mich heute noch mal wegen einem anderen Thema.

    Nach der Geburt steht deiner Tochter eine Elternzeit von 12 Monaten zu, in der Zeit erhält sie Elterngeld und evtl. aufstockendes ALG II. Damit unterliegt sie einem Schutz, den die ARGE nicht umgehen kann. Nach dem Jahr kann die ARGE deine Tochter in eine Arbeit vermitteln, wenn die Betreuung ihres Kindes sichergestellt ist. Notfalls muss eine Betreuung von der ARGE finanziert werden. Wenn dieses nicht erfolgt, kann deine Tochter nicht gezwungen werden, eine Arbeit aufzunehmen.


    Mit der Geburt Elterngeld beantragen (Familienkasse).


    Vielen Dank für diese hilfreiche Iformation .Werde das aus drucken und meiner Tochter geben, damit sie das der Arbeitsvermittlung im Notfall geben kann denn die sagten nämlich man würde ihr dann die Harz IV Leistung streichen.:eek:

    :o Nach langem suchen bin ich endlich auf diese Seite gekommen.Zur Information :Meine Tochter ist ende 6. Monat schwanger und am 31.12.2008 ausgezählt . Meine Tochter wurde ja von der Arge zum Arbeitsamt geschickt. Dort hat man ihr gesagt, wenn das Kind 2 Monate alt ist dann müsste sie arbeiten gehen. Sie will ja , aber wo soll sie mit dem kleinen Würmchen hin.Darauf hin sagte das Arbeitsamt man würde schon eine Tagesmutter finden.Ich würde ja gerne auf den Kleinen aufpassen, aber ich habe noch einen 5 jähr. Sohn der einmal in der Woche heilpädagogische Förderrung braucht und ich auch ganz gerne wieder arbeiten gehen möchte.Wann kann das Arbeitsamt oder die Arge meine Tochter arbeiten schicken?Meine Tochter hat schon gesagt wenn das Kind 1 Jahr alt ist dann würde sie arbeiten gehen, aber das eine Jahr würde sie doch ganz gerne bei ihrem Kind bleiben. Ich hatte TheNextOneschon auf private Mitteilungen geschrieben. Habe endlich heraus gefunden wie man hier auf diese Seite kommt.Könnt Ihr mir helfen?:(