Beiträge von melibay1




    :D .... wem sagst du das?????das sind auch alles nur hartzis....keine ahnung, aber der staat hier stellt gesetze auf, mit denen nicht einmal die sachbearbeiter einer arge durchblicken...jeder erzählt was anderes und keiner weiss wirklich bescheid....wichtig ist, dass du dich GENAUESTENS informierst...der mehrbedarf von 126 euro steht dir auf jeden fall zu, wenn du alleinerziehend bist...dieser geht zwar in deinen bedarf über, aber alles, was du oder deine kinder (komisch...dabei ist kinderarbeit ja verboten..lol...) an einkommen habt, wird dir wieder abgezogen... :rolleyes: :eek:




    hallöchen...


    deinem kind stehen 211,- Euro Regelleistung zu...kindergeld und Unterhalt werden zusammengerechnet...was dann davon über 211,- Euro gehen,zieht die Arge von deiner <Regelleistung wieder ab...ist Schwachsinn,aber ist so...;)


    Lieben <Gruss

    hallöchen...


    ich selbst hatte dieses problem auch mit dem vater meines kindes....meine anwältin damals setzte mich davon in kenntnis, dass der kindsmutter ein unterhaltstitel zusteht...dieser kann auch über ein gericht erstellt werden,sollte sich der kindsvater weigern, diesen erstellen zu lassen....ich hatte erfolg...hab den titel und den mindestsatz an unterhalt bekomm ich nun auch...