Beiträge von keuner

    Hallo,


    Ich habe demnächst vor bei meiner Freundin einzuziehen. Ich arbeite im Handwerk (Bau) und da ich die letzten Jahre immer häufiger arbeitslos war, möchte ich gerne wissen, was von meiner Freundin angerechnet werden würde, falls ich ALG || beantragen muß.


    Meine Freundin ist alleinerziehende Mutter von 2 Kindern und macht zur Zeit ihr Anerkennungsjahr als Diplom Sozialpädagogin. Aufgrund der Kinder wird sie danach eine 1/2 oder 3/4 Stelle nehmen.


    In welchen Fall würde Einkommen/Vermögen meiner Freundin angerechnet werden?


    Gruß
    keuner

    Hallo TheNextOne,


    Widerspruch wird wohl nicht mehr möglich sein, da das schreiben vom 21.08 stammt.


    Das Schreiben war eine wiederholte Pflichtverletzung (60 von Hundert der maßgegebenen Regelleistung) , habe heute auch gesehen, dass mein Konto dicht gemacht worden ist. Meine Miete ist noch rausgeghangen, aber Nebenkosten, Versicherungen und sonstige monatliche Abzüge wurden von meiner Bank verweigert. Ich habe heute noch einen Termin bei meiner SB. Ich hoffe mal, dass da ein Irrtum passiert ist. Ich habe auch keine weitere Post mehr bekommen, wo was von Einstellung der Zahlungen stand oder ähnliches. Es stand nur drin, dass die ursprüngliche Bewilligung aufgehoben ist. Das stand aber in der ersten auch drin, da ich ja auch einen neuen Berechnungsbogen bekommen habe. Mein Bescheid lief allerdings auch nur bis zum 30.09, hatte aber sofort den Antrag auf Weiterbewilligung ausgefüllt, wie mir aber jetzt auffällt, habe ich da gar keine Antwort mehr zu bekommen.


    Da ich morgen eine neue Beschäftigung antrete, stecke ich ganz schön in der Patsche. Meine finanziellen Mittel und Möglichkeiten sind versiegt. Ich sehe die Gefahr, dass ich den neuen Arbeitsplatz nicht anteten kann, weil ich absolut null Geld mehr für Benzin, essen und alles andere mehr habe. Sollte das mit dem Job klappen, würde ich erst Mitte November meinen ersten Lohn erhalten.


    Wie verhalte ich mich jetzt am besten bei meiner SB heute?


    Gibt es andere Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu erhalten?


    Über Ideen und Ratschläge wär ich sehr dankbar!


    MfG
    keuner

    Rechtsgrundlage ist hier § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB II:


    (1) Das Arbeitslosengeld II wird unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe um 30 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt, ....


    Mieten fallen nicht unter §20 SGB II!


    Sehr Interessant, ich habe einen ähnlichen Fall: "Absenkung des Arbeitslosengeldes II gemäß § 31 SGB II "


    nur steht bei mir weiter unten: " Im einzelnen sind von der Absenkung betroffen: - die Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II )


    Ich habe diesen Monat gar kein Geld bekommen.