Beiträge von herzbube

    Hallo, an alle die auch über die Künstlersozialkasse versichtert sind oder waren.


    Auf der Homepage der Künstlersozialkasse steht, dass man weiterhin über die Ksk versichert sein kann, auch wenn man Alg II-Zahlungen erhält.


    Meine Frage lautet: kann ich nur mit Hartz IV für Selbständiger über die Künstlersozialkasse versichert bleiben, oder ist es auch möglich bei der Ksk versichert zu bleiben, wenn ich nur normal Hartz IV beantrage.


    Ich weiss jedenfalls, dass die Ksk, ihre Mitglieder als selbständiger Künstle und Publizisten, führt. in meinem Fall ist es der Journalismus, für die die Ksk ebenso in Frage kommt.


    Trotzdem würde ich lieber normales Hartz IV beantragen, weil es dann nicht so kompliziert ist bei der Einkommensermittlung.

    Hallo zusammen,
    ich habe gleich eine ganze Menge an Fragen, und hoffe ihr könnte mir weiterhelfen, und dass es auch hilfreich ist für andere:


    Ich stehe kurz vor der Antragstellung eine neuen Hartz IV-Antrages für Selbständige:


    Frage 1: Soviel ich weiss, muss bei Selbständigen eine Durchschnitteinkommen ermittelt werden, über den gesamten Bewilligungszeitraum (6 Monate). Wenn ich angebe, dass ich im nächsten August und September (2 x 1100 Euro) verdienen werde, also auf sechs Monate verteilt nur ein Durchschnitteinkommen von 366,67 Euro zur Verfügung habe, wieviel darf ich dann monatlich von dem Geld behalten bzw. welche Freibeträgen, Absetzmöglichkeiten gibt es für mich?


    Frage 2: dass die Einkommenseinschätzung immer am Anfang des Bewilligungszeitraums erbracht werden soll, das weiss ich, aber (wann + auf welche Weise) wird das tatsächliche Einkommen ermittelt? Überschneidet sich die tatsächliche Ermittlung des Einkommen mit dem Weiterbewilligungsantrag?


    ! Weil ich nämlich berufsbedingt, mich von August bis Oktober nicht an meinem Wohnort aufhalten kann, um genau eben das obige Einkommen überhaupt erzielen zu können!


    Frage 3: Wie kann ich eine dreimonatige Abwesenheit (für die ich Einkommen erhalte) bei meinem Sachbearbeiter durchsetzen? Wie wird er reagieren?


    Frage 4: ich habe den Hartz IV-Antrag am 25.3.2010 persönlich gestellt. Einen Termin zu einer weiteren Vorsprache habe ich aber erst für den 15.4 erhalten. Rechnet man jetzt noch die Bearbeitungszeit ein, so kann es gut sein, dass ich die erste Zahlung erst Mitte oder Ende Mai erhalte. In dieser Zeit muss ich aber meine Mitete bezahlen und für meinen Lebensunterhalt aufkommen, was ich mithilfe einer kleiner Erspranis so gerade noch schafffen würde. Meine Frage lautet: Ab wann gilt das Schonvermögen? + ich habe jetzt schon die Miete für den April gezahlt und alles und werde auch voraussichtlich den ganzen April kein Geld erhalten. Mein Schonvermögen beträgt also schon jetzt 1000 Euro weniger als vor der Antragstellung.


    Werde ich trotzdem rückwirkend ab dem 25.3.2010 Leistungen erhalten? Oder können die Sachbearbeiter auch sagen, dass ich im April nicht bedürftig war? Bei einem Schonvermögen bei 150 Euro pro Lebensjahr, wäre ich aber schon ab dem 25.3.2010 hilfebedürftig.


    ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt, und bitte bei allen um Hilfe.


    ein Zusatz noch: kennte einer von euch Ratgeber zu dem genannten Thema. (Hartz IV und Selbständigkeit also) Wenn ja, würde ich mich wirklich sehr freuen, und über Antworten zu meinen obigen Problemen auch.

    nein, ich habe absolut nichts zu verbergen. im gegenteil: es geht mir darum alles richtig zu machen, um das "richtige" "anmelden" und "abmelden", weil ich für eine zeit nicht mehr hilfsbedürftig sein werde.


    also veränderungsmitteilung, oder einfach keinen weiterbewilligunsantrag stellen? wo liegt da der unterschied? und wirklich keine fristen?

    Hallo zusammen,


    ich habe eine grundsätzliche Frage zum Thema "Hartz IV beantragen" und "Hartz iV abmelden". Leider konnte ich zu diesem Thema nirgendwo Antworten finden.


    also zu meiner ersten Frage: wenn man ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr auf Hartz IV angewiesen ist, reicht das dann für die Sachbearbeitung aus, wenn einfach der Weiterbewilligungsantrag nicht gestellt ist? oder muss ich eine Veränderungsmitteilung wegschicken? (in meinem Fall ist es so, dass ich vm 1.10.2009 bis voraussichtlich 31.1. keine Hartz IV Leistungen mehr brauche bzw. nicht mehr hilfbedürftig bin.)


    meine zweite Frage betrifft die Hartz IV beantragung: wenn ich ab dem 1.10 keine Leistungen mehr erhalte, wann kann ich frühestens wieder Leistungen beantragen? gibt es da Fristen? - soviel ich weiss kann man bei Umschulungen erst nach drei Jahren wieder einen Antrag stellen, und vielleicht ist es bei erneuter Hartz IV-Bedürftigkeit ähnlich.


    ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen, so dass da nichts falsch läuft!


    viele Grüße an alle!

    okay, man ist dann einfach hartz IV-empfänger, und die sachbearbeiter haben da so ihre maßnahmen.


    aber welche maßnahmen gibt es noch? außen den schon genannten. nur damit ich mich auf die gespräche vorbereiten kann.


    hat man da da überhaupt keinen spielraum. in meinem Fall ist es so, dass ich gerne ein Praktikum machen möchte, aber angst habe davor, dass man mir das verbietet.


    eigentlich müßtes es doch heißen. wer arbeiten will, soll das arbeiten, was er gerne möchte.:o

    hallo zusammen,


    ich habe hier eine frage an alle die sich mit diesem thema auskennen, selbständig sind, oder selbständig werden wollen.


    frage: gibt es einen unterschied für jemanden, der beim hartz IV angibt, dass er selbständig geld verdienen kann, gegenüber jemandem der dem arbeitsmarkt voll zur verfügung steht?


    wie gehen die sachbearbeiter mit mir um, wenn ich sage, dass ich selbständig geld verdienen kann? sind die dann entspannter?


    mein problem ist auch, dass ich momentan überhaupt nichts angeben kann, wieviel ich verdienen werde, ich müßte dann überrall null euro angeben, und dann per zuflussprinzip mein einkommen melden oder mich ganz abmelden, wenn ich genug geld zur verfügung habe, und dann wieder einen neuen antrag stellen, wenn das geld aufgebraucht ist.


    ich würde gerne meine schreibtätigkeiten als freier autor und journalist, mit kaum einnahmen weitermachen, ohne in irgendeine der vielen hartz IV maßnahmen reinzukommen.


    kennt sich jemand mit diesen maßnahmen aus. ich kenne nur das was auch auf der homepage der arbeitsagentur nachlesbar ist (medizinischer dienst, pschologische eignung, jobprofil usw.?


    was hält hartz IV an maßnahmen bereitet? Nur zur information, für alle die einen überblick über ihre situation erhalten wo:confused:llen.

    Hallo zusammen,


    ich habe hier noch ein schwieriges Problem.
    angenommen jemand erhalt eine einmal Zahlung von 2000 euro (durch verkauf von wertgegenständen.)
    ok, dies wird als einkommen über mehrere monat verteilt vom alg II abgezogen. was ist dann aber, wenn man in einem fall, von dem geld seine schulden abezahlt von sagen wir mal 1000 euro. muss man dem amt den restbetrag melden, oder die ganze summe?
    oder in einem zweiten fall: was ist, wenn man die 2000 euro ganz vom konto abhebt, und davon dann seine schulden bezahlt, und sich dadurch auch kein kleines polster schafft, um sich gegen sanktionen abzusichern. kommt man so an der einkommensanrechnung vorbei?
    und noch eine dritte frage, wenn man sich abmeldet, so muss man auch selbständig für die krankenkassebeiträge aufkommen, wenn man dann in der zwischenzeit in die künstlersozialkasse rübergewechselt ist, und dann das geld wieder kanpp geworden ist, würde dann bei einem erneuten alg II-antrag, die kosten für die künstlersozialkasse übernommen werden?
    und bis zu welchen Betrag brauchen einmalige Zahlungen nicht gemeldet werden?


    vielen dank schon im voraus. vielleicht helfen diese fallbeispiele dem einen oder anderen.:o

    aha, das klingt interressant, außer wohngeld kenne ich nichts, eine kleine auflistung der leistungen, die einem auch als nicht alg2 empfänger zustehen würden, wäre wahrscheinlich für alle hilfreich.

    ich danke the next one,


    habe das auch hier im forum bei alten beiträgen recherchieren können. selbst geburtstagsgelder können als einkommen verrechnet werden.


    aber wie ist es mit vermögen, ist es richtig dass es sich nur dann um ein vermögen handelt, wenn vor antragstellung, ein vermögen vorliegt? (schonvermögen 150 euro pro lebensjahr), und dass alle einnahmen nach der antragstellung als einkommen verrechnet werden können, es sei denn sie liegen unter dem einkommensfreibetrag? (100 euro)


    und nun zu meiner nächsten damit zusammenhängenden Frage, wie oft kann ich mich beim arbeitsamt anmelden und wieder abmelden? und was muss ich dabei berücksichtigen?. ich habe von schauspielergeschöpfen erfahren, dass sie sich sehr oft an und abmelden müssen, weil die jobs immer befristet sind. :o

    lieber forummitglieder,


    ich bin ratlos, und da hat auch das recherchieren nicht geholfen.


    zu meiner situation: ich erhalte hartz iv seit 2006. habe eine umschulung in beiderseitigem verständnis abgebrochen, und habe dieses jahr einen antrag auf berufliche rehabilitation gestellt, weil ich unter einer chronischen krankheit leider, die mir den einstieg in das arbeitsleben sehr erschwert. von meinem sachbearbeiter habe ich seitdem nichts mehr gehört. den antrag stellt ich im april.


    mein problem ist folgendes: ich bin aber auch nebenbei hobbykünstler, und es kann sein, dass ich einmalige geldzahlungen erwarte durch preisausschreiben und stipendien (ca.2500 euro). wie kann ich diese zahlungen melden? werde solche geldeinnahmen als einkommen oder als vermögen betrachtet?


    eins ist klar, für den arbeitsmarkt bin ich zu schwach, gescheige denn als selbständiger, ich habe keine ahnung von steuererklärungen, ich könnte auch keine schätzungen abgeben, wieviel ich durchschnittlich verdiene. mein ziel ist aber mein hobby mit hartz iv irgendwie in einklang zu bringen, ohne probleme mit dem arbeitsamt zu bekommen. weiss einer von euch, inwiefern noch weitere probleme auf mich zu kommen können, bezüglich meiner situation?


    ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir helfen könntet.
    :confused: