Beiträge von john_taggart

    Der stand zwar drauf...da ich zum 1. mal sowas überhaupt beantrage habe ich sowieso keine Ahnung davon.


    Und wenn mir die Dame sagt, ich brauche in nächster Zeit nichts unternehmen, dann denkt mal als Anfänger, dass irgendwann eine Zahlung kommt oder ein weiterer Brief für den nächsten Zeitraum.



    Aber...wenn ich am 2. März da auftauche da ich Mittellos war und die mir paar Tage später den Bewilligungsbescheid schicken dann könnten/müssten sie doch den März mit reinnehmen in die Zahlung, finde ich zumindest.


    Und wenn ich den Brief erst sowieso am 5. oder 6. März bekommen habe (weiss ich nicht mehr ganz genau) wie sollte ich denn den Fortzahlungsantrag abgeben, wenn sowieso schon fast die 1. Woche verstrichen war im März!?

    Ja danke das habe ich heute gemacht.


    Ich habe denen gesagt, dass mir gesagt wurde dass ich nicht kommen müsste und weiter gezahlt wird nach dem Februar...


    War halt heute dort, die meinten es muss noch entschieden werden ob ich von anfang März an bekomme oder wie heute ab dem 09. April


    Dabei war ich am 2. März dort, habe den gesagt dass ich Mittelos bin - Antrag wurde genehmigt - Brieg ging am 4. März los - 5. März bei mir im Kasten...


    sagen wir mal sie würde mir sagen das ich einen Fortzahlungsbescheid abgeben sollte...könnte es ja nur ab dem 6. März gehen


    Verstehe garnicht warum die den März nicht mit reingenommen haben bei der Zahlung

    Hallo,


    also ich hatte Ende Okt ALG 2 beantragt, durch viel Stress und Mühe habe ich anfang März alles rückwirkend überwiesen bekommen. Im Antrag stand vom 24.10.08-28.02.09 wird es bewilligt.


    Ich war ja genau am 2. März dort und habe dann alles erledigt. Die Sachbearbeiterin sagte dass das Geld demnächst überwiesen wird, wurde es ja auch.


    Ich habe gesagt ob ich nochmal hierher kommen müsste, sie meinte es wird fortlaufend weiter überwiesen.


    Jetzt wie gesagt habe ich für März nichts bekommen und für April auch nichts. Woran kann es liegen???


    Der rückwirkende Betrag wurde für das obige Datum überwiesen.


    Bitte um Hilfe!!!

    mir wurde gesagt, dass ich eine eigene Bedarfsgemeinschaft Zuhause bilde, da ich ja 25 bin. Hatten die mir auch drüben gesagt.


    Meine Mutter ist ja in Rente und sie spielt keine Rolle dabei.


    Die wollen aber die berechtigten Leistungen kürzen, da ich Anspruch auch auf halbe Miete und Heizung hätte.


    Wenn ich dieses HG Blatt ausfülle würde ich glaube ich nur die Satzleistung von 351 Euro bekommen.

    Hallo Freunde,


    da bin ich mal wieder seit langem...! Habe gestern vom Jobcenter einem Brief erhalten wegen der Probleme vom Oktober (steht am Anfang des Thread Bereiches).


    Hatte ja auch Widerspruch eingelegt...jetzt steht hier:


    die von Ihnen angefochtene Entscheidung hebe ich auf. Damit wird Ihrem Widerspruch im vollem Umfang stattgegeben. Dies hat zur Folge, dass Ihr Leistungsanspruch erneut geprüft wird.


    Ich soll jetzt dieses HG Blatt (zur Feststellung des Umfangs der Hilfebedürftigkeit bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft) ausfüllen.


    Bei 1. steht:


    Erhält der Hilfebedürftige Leistungen, wie z. B. auch Unterkunft oder Verpflegung, von Verwandten, die mit Ihm in einer Haushaltsgemeinschaft leben? ja oder nein


    WENN NEIN, SIND WEITERE ANGABEN ENTBEHRLICH UND ES IST NUR NOCH DIE UNTERSCHRIFT ERFORDERLICH.


    Ich lebe mit meiner Mutter in einer Wohnung zusammen. Sie ist in Rente und ich habe nirgendwo Einnahmen. Weiss jetzt nicht genau ob ich ja oder nein ankreuzen soll. Wenn ja ankreuzen, steht hinten noch ob ich Essen Taschengeld usw. bekomme.


    Bei Nein müsste ich doch unterstützt werden, oder? Die Frage ist so komisch gestellt im Blatt!


    Bitte um Hilfe

    Hallo Freunde,


    da bin ich mal wieder seit langem...! Habe gestern vom Jobcenter einem Brief erhalten wegen der Probleme vom Oktober (steht am Anfang des Thread Bereiches).


    Hatte ja auch Widerspruch eingelegt...jetzt steht hier:


    die von Ihnen angefochtene Entscheidung hebe ich auf. Damit wird Ihrem Widerspruch im vollem Umfang stattgegeben. Dies hat zur Folge, dass Ihr Leistungsanspruch erneut geprüft wird.


    Ich soll jetzt dieses HG Blatt (zur Feststellung des Umfangs der Hilfebedürftigkeit bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft) ausfüllen.


    Bei 1. steht:


    Erhält der Hilfebedürftige Leistungen, wie z. B. auch Unterkunft oder Verpflegung, von Verwandten, die mit Ihm in einer Haushaltsgemeinschaft leben? ja oder nein


    WENN NEIN, SIND WEITERE ANGABEN ENTBEHRLICH UND ES IST NUR NOCH DIE UNTERSCHRIFT ERFORDERLICH.


    Ich lebe mit meiner Mutter in einer Wohnung zusammen. Sie ist in Rente und ich habe nirgendwo Einnahmen. Weiss jetzt nicht genau ob ich ja oder nein ankreuzen soll. Wenn ja ankreuzen, steht hinten noch ob ich Essen Taschengeld usw. bekomme.


    Bei Nein müsste ich doch unterstützt werden, oder? Die Frage ist so komisch gestellt im Blatt!


    Bitte um Hilfe

    Verstehe die Arge auch nicht, warum die immer sagen, dass ich erstmal das Geld da ausgeben soll bei meinem letzten Besuch.


    Freibetrag ist Freibetrag oder warum haben die so etwas rausgebracht? Und ausgeben tue ich es so oder so schon die ganze Zeit aber auch nur weil die so einen dummen Fehler gemacht haben...aber was soll man auch von diesen so schlauen Mitarbeitern erwarten.


    Als ich die Absage mit der Post bekam, stand drauf dass ich angeblich 9050 Euro habe (Ihr kennt ja die Geschichte).


    Und damit könnte ich 3 (drei) Monate auskommen, mit Krankenversicherung usw. halt. Wusste garnicht, dass ich ungefähr 3000 Euro pro Monat nach deren Einschätzung ausgeben soll...was soll die scheisse?


    Eine wichtige FRAGE noch:


    Da ich ja 25 bin und eine eigene Bedarfsgemeinschaft in der Wohnung bilde (lebe mit meiner Mutter zusammen, sie bekommt Witwenrente und eine kleine eigene Rente), dürfen die sagen, dass jetzt überprüft werden kann, dass ich auch mit der Rente meiner Mutter leben kann? Ich meine es ist doch Ihre Sache, ob Sie mir was geben könnte oder nicht.


    So hat es mir die Sachbearbeiterin gesagt (als ich ein bisschen Vorlaut wurde) beim letzten Besuch. Bei der Antragsstellung wollten die erstmal nichts haben von meiner Mutter, da ich 25 bin und halt eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden würde.


    In einem anderen Forum wird mir gesagt, dass da die Unterhaltsvermutung zutrifft und die sowas machen könnten. Verstehe das nicht so genau

    Bei Antragstellung hatte ich 3200 Euro...ob ich mir jetzt ein Auto damit kaufen will oder es nächsten Tag im Casino verballer, kann denen doch egal sein.


    Fest steht, dass ich wie advokat gesagt hat, im grünen Bereich liege (von dem Freibetrag her).
    Und meiner Meinung nach, haben die das mit Absicht falsch berechnet...um mal wieder einen Menschen Kopfschmerzen, viel Arbeit und lange Wege zu gönnen.


    Denn solche unnormalen Fehler wie: 100-50=150 bei meinem Beispiel halt Autogeld-Schulden=Restbetrag aber so Rechnen mit Autogeld+Restbetrag, das ist der reinste Schwachsinn für mich.


    Und so wie meine Sachbearbeiterin sich vor mir verhalten hat (sehr unfreundlich), läuft da was ganz anderes für mich. Sie schickte mich zur Widerspruchsstelle (hatte Widerspruch eingelegt) und sagte, dass meine Akte dort sei...anschließend runter Widerspruchsstelle und sagt: Nicht bei uns...haben bei der unfreundlichen Dame angerufen und siehe da, "Ach die Akte ist ja doch hier"


    Mittlerweile sind sowieso schon über 2 Monate vergangen und ich habe nur noch knapp 2000 Euro davon.


    Sagen wir es mal so...bis ich eine Antwort von denen bekomme (Widerspruch dauert ja bis zu 3 Monate) ist sowieso mein Geld aufgebraucht. Der Hit wäre nur daanch wenn die mir wieder eine Absage erteilen würden, dann weiss ich auch nicht mehr weiter.

    Also auf dem Widerspruch steht das Datum drauf und eine Kopie habe ich auch erhalten. Wie gesagt, das Schreiben habe ich und eine Sachbearbeiterin bei der Widerspruchsstelle formuliert, also die dienen da als Hilfe.


    Ich werde jetzt sowieso einfach mal abwarten was passiert. Das Schuldschreiben habe ich abgegeben...! Jetzt heisst es wieder warten........................................

    Hallo,


    welchen Beleg meinst du genau vom Widerspruch...?


    Also ich hab die Absage erstmal bekommen, daraufhin habe ich bei der Widerspruchsstelle einen Widerspruch schreiben lassen, also ich wurde in die Abteilung geschickt und zusammen mit einer Sachbearbeiterin haben wir ein Widerspruchsschreiben erstellt.


    Sollte ich dann genau dort einen Beleg holen? Habe dort die Kopie vom Widerspruch erhalten!

    Ab wann soll ich denn mit der Klage beginnen beim Sozialgericht...? Ab der Antragsstellung oder nach dem Widerspruch 3 Monate danach?


    Also soll ich erstmal Privat einzahlen und wenn die mir dann den Bescheid bewilligen bekommen ich das Geld zurück von den gezahlten KV Beträgen?


    Ich habe aber eher das Gefühl, dass die mir garnichts geben wollen. Ständig wird nach neuen Verzögerungen gesucht usw. wie oben bei mir beschrieben!

    Hallo Ihr Lieben,


    also ich war wiedereinmal 2 mal hintereinander beim Arbeitsamt. Ich muss sagen, wie werden diese unfähigen, sehr unfreundlichen und keine Ahnung von Ihrer Arbeit habenden Mitarbeiter dort eingestellt???


    Ich wurde 5 mal hin und her geschickt und jede versucht irgendwas neues zu finden um mir keine Bewilligung zu geben. Und widersprechen tun Sie sich auch gegenseitig.


    Der Vorgang:


    Die erste Dame sagt, dass ich mein übrig gebliebenes Geld erstmal ausgeben solle, was ich ja auch die ganze Zeit schon mache...(ich dachte jeder hat einen Freibetrag)!


    Da ich ja Widerspruch eingelegt hatte und ich denen gesagt habe, dass durch so einen Anfänger (unfähigen) Fehler keine Lust habe, 1-3 Monate extra zu warten, mal fragen wollte, wie es denn weitergeht...ich solle halt wartennnnnnnnnnnnnnnnnn.


    Als ich bisschen lauter wurde, kommt die mir an und sagt: "Ihre Mutter bekommt ja eine (hohe) Rente, ich werde mal überprüfen ob Sie sich nicht von dort finanzieren könnten...Häääh mir wurde gesagt, das meine Mutter keine Rolle spielt, da ich 25 bin und ich eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilde.


    Sie schickte mich dann zur Widerspruchsstelle hin, da hatte ich ja denen erklärt, dass das Vermögen falsch berechnet wurde.


    Die sagten mir, dass die Akte hier nicht einmal liegt und die nichts machen könnten (nach fast einem Monat).


    Dann wieder hoch, kommt mir eine andere Dame an und sagt mir aufeinmal (mit einem Schreibenin der Hand wo das draufsteht), wo ich meine Schulden bezahlt habe...Ich meinte daraufhin, dass Sie es sein lassen sollen, ständig neue Sachen zu suchen, die mich extra nur beschäftigen und den Antrag weiter hinauszögern wollen.


    Das könnten die mir dann auch vor 2 Monaten bei der Antragsstellung sagen, das ich sowas mitgeben soll.


    Mit dem Schreiben, sollte ich zu einer anderen Dame...ich habe im Zimmer angeklopft und bin dann reingelaufen, es war kein anderer da als Sie. Also setze ich mich hin zu Ihr und Sie erstmal:


    Hat Sie jemand aufgerufen? Gehen Sie raus und warten Sie bis ich Sie aufrufe. Typisch, die sind ja so dauer beschäftigt. Die wissen nicht mal wie richtige Büroarbeit ist.



    Daraufhin bin ich zur Geschäftsstelle und wollte mich beschweren, dass das alles zuviel ist und ich nur hin und her geschickt werde und die Mitarbeiter auch noch alle unfreundlich sind. Die tel. kurz und schickten mich runter zur Dame die mich erstmal rausgeschickt hatte.


    Sie meinte ich solle ein Schreiben erstellen, bei wem ich die Schulden bezahlt hätte...dann würdeSie sich schnell um meinen Antrag kümmern. Habe es dann nächsten Tag abgegeben und nun warte ich mal wieder ab.


    Übrigens: Als ich oben bei der Geschäftsstelle war, war dort ein 30-40 Jähriger Mann vor mir, der hat dort rumgeschrien und sagte, ich lasse mich hier nicht beleidigen...er bekomme hier kein Geld mehr und solle sich in der Suppenküche ernähren, wurde Ihm von einem Mitarbeiter gesagt. Wie unmenschlich das doch ist!


    Wie sollte eigentlich so ein Schuldschreiben aussehen? Dürfen die das so abfragen bei mir?


    Krankenversichert bin ich zur Zeit auch nicht, ist alles blöd von denen, wegen so einem Fehler!

    Hallo,


    eine dringende Frage an Euch!


    Meine Mutter hat heute einen Brief von der Familienkasse erhalten...


    ich wurde im März 2008 25 Jahre alt. Bis Juli 2008 war ich in der Ausbildung und hab sie erfolgreich abgeschlossen. Nun soll ich im Zeitraum von April 08 bis Juli 08 Kindergeld zurückzahlen.


    Ist das gerechtfertigt? Ich meine ich war da noch in der Ausbildung...! Und die erzählen mir jetzt was von einem neuen Gesetzt!?


    Bitte um Antwort


    MfG

    Hallo Freunde,


    habe heute meinen Bescheid bekommen und muss mal wieder sagen: Wie arbeiten eigentlich diese Leute dort!?


    Mein Antrag wurde erstmal abgelehnt, da ich angeblich 9050 Euro haben soll!


    Ich habe mein Wagen für 5850 Euro verkauft für ein paar Tage ins Girokonto eingezahlt und wieder ausgezahlt!


    Damit habe ich Schulden beglichen und ein paar Anschaffungen gemacht.


    Im Antrag habe ich angegeben, dass ich von dieser Summe noch 3200 Euro Bargeld Zuhause habe und mir ein gebrauchtes Auto kaufen möchte...das alles habe ich mit einer Erklärung unterschrieben beim Sachbearbeiter.


    Jetzt haben die wahrscheinlich diese 3200 Euro Bargeld mit dem Betrag vom Konto addiert usw. und sind dann auf diesen Betrag gekommen von 9050 Euro.


    Soll ich zum Arbeitsamt gehen und sofort dort alles Regeln oder lieber einen Widerspruch abschicken, was denkt Ihr?! Grüße

    es geht um folgendes:


    Ich bin 25 Jahre alt und habe vorgestern ALG 2 beantragt. Zur Zeit lebe ich mit meiner Mutter in einer Wohnung. Meinen Vater habe ich letztes Jahr durch eine Berufskrankheit verloren. Meine Mutter selbst ist in Rente. Davor habe ich Halbwaisenrente bekommen, da ich jetzt meine Ausbildung beendet habe und kein Anspruch mehr auf Waisenrente habe, musste ich jetzt halt ALG 2 beantragen.


    Ich muss ja die Kontoauszüge der letzten 3 Mon vorlegen. Nun gibt es ein Problem. Ich habe seit 2 Jahren ein Auto gehabt um mein Vater ins Krankenhaus zu fahren, meine Mutter ist 67, sie bringe ich ebenfalls öfters zum Arzt wenn Sie muss. Nun habe ich den Wagen vor 2 Wochen für 5850 Euro verkauft.


    Das Geld habe ich in mein Girokonto eingezahlt, nur zur Probe, dass da kein Falschgeld im Inhalt ist. Davon hatte ich 2500 Euro als Schulden zu begleichen, hatte mir damals was ausgeliehen. Dieser ganze Betrag steht halt im Kontoauszug da.


    Nun höre ich immer von einem Freibetrag und das man ein KfZ besitzen darf.


    Aktuell habe ich noch genau 3200 Euro, damit will ich mir demnächst ein Wagen kaufen.


    Wie kann ich es denen das denn erklären?! Soll ich eine Bestätigung abgeben, dass ich beim Verwandten 2500 Euro Schulden hatte.


    Wenn ich mein Alter 25x150 nehme kommt 3750 raus. Bin ich dann noch in dem Freibetrag, also heisst es, ich darf soviel Geld besitzen, ohne dass Sie mir Probleme bereiten?!


    Würde mich über eine Antwort freuen...!