Beiträge von Minime

    Sollten wir den Mietvertrag jetzt einfach "ohne Erlaubnis" der ArGe unterschreiben, so weiß ich, dass Konsequenzen wie die Übernahme der Kaution und Transportkosten für den Umzug, etc. nicht übernommen werden.
    Doch wenn ich die quasi einfach vor vollendete Tatsachen stelle, müss(t)en die doch trotzdem die ANGEMESSENEN Kosten für meine Tochter übernehmen, oder?!
    Also ich meine: es kommt dann kein Bußgeld oder dergleichen auf uns zu, oder?!


    LG und danke

    Hallo, danke, das hilft mir schon sehr weiter. :)
    Ich hatte nur angst, dass wir vielleicht gar nix kriegen würden und dann irgendwann nicht mehr wissen, woher wir die Miete bezahlen sollen.


    Aber eine kleine Frage noch:


    Mein Freund ist ja auch Student und bekommt Unterhalt von seinen Eltern.
    Aber er kann doch dann nicht einfach in die Hartz IV - Berechnung mit reingenommen werden?! Weil er ja vom Ding er nicht berechtigt wäre?! Oder sehe ich das falsch?



    LG Minime

    Hallo,
    ich (26) bin Studentin und alleinerziehende Mama einer 4jährigen Tochter.
    Als Einkommen habe ich:


    Bafög: 489,-
    Kindergeld (der Kleinen): 154,-
    Unterhaltsvorschuss: 125,-
    Hartz IV (Alleinerziehendenzuschlag und Miete für die Kleine): 151,95,-


    ergibt ein Gesamteinkommen von ca. 920,-


    Wir leben in einer 2-Raum-Wohnung, die 59 m² groß ist und ca. 388 Euro warm kostet.


    Seit einem Jahr habe ich einen neuen Partner und möchte gern mit ihm zusammen ziehen.
    Er (fast 26) ist auch Student, bekommt 400,- Unterhalt von seinen Eltern und sie bezahlen sein Wohnheimzimmer (200,- )


    Wir haben eine Wohnung gefunden, die 489,- warm kostet und mit 3 Zimmern 72 m² groß ist.


    Wir waren dann bei der ArGe und haben auch die Notwendigkeit zum Umzug bestätigt bekommen (schriftlich). Nur hörte sich die neue Berechnung so schlecht an. Die SB hat keinen Betrag genannt, aber die meinte, der Alleinerziehendenzuschlag würde wegfallen (logisch) und die würden eh nur noch ganz wenig übernehmen (Miete für die Kleine als angemessene Wohnkosten).
    Darauf sind wir dann zur Wohngeldstelle (den Tipp haben wir von der Sozialberaterin der Uni bekommen) und da hörte es sich recht positiv an. Die Wohngeld-SB meinte, ich und die Kleine wären berechtigt. Die wusste aber nun auch nicht so genau, da sie noch nicht zur Schulung für die neuen Gesetze war, wieviel daraus kommen kann, die hat aber irgendwas von "um die 100 Euro müsstens sein..." gemurmelt.


    Meine angst ist nun: Kann es auch sein, dass wir von beiden Stellen gar nix bekommen? Hab angst, dass wir die Miete dann nicht zusammenkriegen.
    Beide Stellen konnten uns keine direkte Berechnung sagen, wie hoch der Anspruch denn nun ist...


    Kann uns jemand helfen? Danke...


    Minime