Beiträge von samequestions

    das es nicht rechtens ist, von den Wärmekosten eine Pauschale abzuziehen mit dem Hinweis, sie wäre im Regelsatz enthalten. Was sie ja aber nicht sein soll.
    Quelle: http://www.gegen-hartz.de/hartzivregelleistung.php
    Wie stellt sich der Hartz IV Regelsatz zusammen (ALG II Regelsatzberechnung)?


    Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren ….132,71 €
    Bekleidung und Schuhe……………………… 34,13 €
    Wohnung, Strom……………………………….. 26,87 €
    Einrichtungsgegenstände, Möbel, …………..27,77 €
    Haushaltsgeräte sowie derenInstandhaltung
    Gesundheitspflege………………………………13,21 €
    Verkehr ÖPNV…………………………………....19,20 €
    Nachrichtenübermittlung, Telefon, Post…….20,38 €
    Freizeit, Unterhaltung, Kultur………………….38,71 €
    Beherbergungs- und ……………………………10,33 €
    Gaststättenleistungen
    Andere Waren und Dienstleistungen…………21,69 €

    also heißt das, dass ich im Monat November keine KdU und im Dezember weniger KdU bekommen werde (mal angenommen, es wird schnell gearbeitet)?


    Was ist mit dem Abzug der Warmwasserpauschale? Sie wird mir von meinen Fernwärmekosten abgezogen.


    Ich werd einfach einen Brief schreiben, wo ich darum bitte, bei der Verrechnung sich an geltende Gesetze und Rechtssprechungen zu halten.

    naja, is ja an sich logisch.


    Aber:


    Ich bin davon ausgegangen, dass ich nur einen Teil von dem Guthaben an die ARGE zurückzahlen muss, da sie mir ja auch nur einen Teil für KdU zahlt. Warum hat die ARGE Anspruch auf das volle Guthaben?


    Das wäre ja auch anders, wenn ich eine WG hätte, mein MItbewohner zahlt die Hälfte der Miete, ich die andere, aber kassiert das volle Guthaben. Oder seh ich da was falsch? Nur mal als Beispiel.

    tachchen, bin neu hier :D


    Wie das so ist, man spricht mit drei Experten und bekommt drei verschiedene Aussagen. Deswegen frag ich jetzt mal Nr. 4 :cool:


    Wie ausm Titel erkennbar, hab ich ein Guthaben bei meiner Nebenkostenabrechnung erwirtschaftet.


    Ich bin alleinerziehend, mit zwei Kindern (10 und 6).


    434,59 Euro ist meine anerkannte Miete. Meine Kinder liegen allerdings durch Zahlungen des Kindergeldes und des Unterhaltes über dem Regelsatz. Kind1 mit 111,00 Euro, Kind2 mit 120,00 Euro. Somit bekomm ich tatsächlich gezahlte KdU in Höhe von 203,59. Für mich 144,78, Kind 1 33,86 und Kind 2 24,86 Euro.


    Jetzt meine Frage:


    Das Guthaben müsste doch, vom logischen her betrachtet, auch nur anteilig angerechnet werden, da meine Kinder die Differenz von 231 Euro durch ihr "Einkommen" selber tragen, oder seh ich das falsch?


    Über eine flotte Antwort würde ich mich freuen, da ich der ARGE die Nebenkostenabrechnung schicken muss.