Beiträge von brummy

    Meine Tochter mit Kleinkind , hat nach Harz 4 Bezug jetzt eine Tätigkeit aufgenommen und ist raus aus dem Bezug !


    Weiss jemand ob und wie hoch die Einkommensgrenzen beim Einstiegsged sind ? Sie hat 175 Euro für ein halbes Jahr genehmigt bekommen allerdings für ihren 6 Stunden Job . Jetzt arbeitet sie Vollzeit , 1200 Euro Brutto .
    Wird das Einstiegsgeld im 2.Jahr weniger ?

    Den Wunsch auf zusammenziehen wird sich niemand entgegenstellen ! Fürs Amt ist das sogar günstiger !!


    Für eine Person rechnt man 45 m" , für jede weitere Person 15 dazu , heisst : 3 Personen 75 m" !


    Die Wohnkosten regeln sich nach dem örtlichen Mietspiegel und wird das zuständige Amt Euch bei Termin den ihr dazu machen müsst mitteilen . Wird irgendwo um 500 Euro warm liegen


    Ausserdem werden sie von Euch Mietangebote verlangen . Ist eigentlich nicht schwierig . Umzugsbeihilfen könnt ihr auch beantragen . Obs`gewährt wird ???????

    Du musst auf jeden Fall ein Mietangebot volegen .


    Alles was über die Dir zustehende Miete liegt , kannst Du selbst tragen un d ist kein Grund , für eine Ablehnung !
    Melde Dich aber auf jeden Fall vorher schon bei der ARGE , falls Du noch keine Leistungen bezogen hast !
    Du musst unbedingt klären , ob Dir überhaupt Leistungen zustehen . Und wenn Du mit einer Lehre beginnst ist zu klären , wer dann Leistungen erbringt , wenn Dein Lehrgeld nicht für Deinen Lebensunterhalt reicht .
    Da ist dann evtl. das Arbeitsamt zuständig ,