Beiträge von markus-75

    Wenn ich das richtig verstanden habe, warst du wegen Depressionen im Krankenhaus. Falls du eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung hast, solltest du bedenken, dass auch psychische Probleme häufig anerkannt werden und du Geld von der Versicherung bekommst. Viele denken halt, dass man erst Geld von der Versicherung bekommt, wenn man im Rollstuhl sitzt, sich 'ne Hand abhackt, oder so.


    Falls du keine Arbeitsunfähigkeitsversicherung hast, und deine Krankheit von den gesetzlichen Versicherungen auch nicht anerkannt wird, bringt dir dieser Tipp natürlich nichts. Aber mitunter wird vor lauter Sozialleistungen vergessen, zunächst auf die eigenen Versicherungen zu schauen.

    Wo liegt eigentlich der finanzielle Unterschied zwischen ALG-II (Hartz 4) und Sozialhilfe?


    Welche Kosten werden wo übernommen?


    Kann mir einer der Experten helfen, mich in dem Dschungel der Leistungen zurecht zu finden?


    Zu meiner Person:


    Männlich
    33 Jahre
    Alleinstehend
    Keine Kinder
    Ich wohne in einer Mietswohnung



    Welche der folgenden regelmäßigen Kosten würde mir in welcher Höhe erstattet / bezuschusst?:



    Lebensmittel, Kleidung, usw:
    Miete:
    Mietnebenkosten:
    Gesetzliche Krankenversicherung:
    Wasser:
    Strom:
    Telefon:
    GEZ-Gebühr:
    Autoversicherung usw.:
    Sonstiges:

    Hallo,


    ich bin 33 Jahre alt, alleinstehend ohne Kinder, und bin zur Zeit vollzeitbeschäftigt angestellt, und betreibe nebenbei seit vielen Jahren ein Gewerbe, dessen Gewinn jedoch noch nichtmal zur Zahlung der Wohnungsmiete reicht. Das hat jedoch Zukunftspotenzial, wenn ich nur mehr Zeit dafür hätte, die mir durch die aktuelle Vollbeschäftigung ja fehlt.


    In spätestens einem Jahr werde ich wegen altersbedingter Betriebsschließung arbeitslos. Wenn ich mir die aktuelle Auftragslage anschaue, vielleicht sogar schon früher.


    Diesen Zeitpunkt würde ich gerne dazu nutzen, mich voll auf mein bereits existierendes Gewerbe zu konzentrieren. Denn mit genügend Zeit könnte ich damit durchaus in eine nennenswerte Gewinnzone kommen.


    Nach meinen Recherchen erhält man ALG II nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Also müsste ich mich wohl arbeitssuchend melden. Dass ich in der jetzigen Zeit eine neue Stelle finde, ist ohnehin sehr unwahrscheinlich, und ich werde ja auch nicht jünger.


    Nun meine Frage: Darf man sich arbeitssuchend melden, obwohl man Selbstständig ist? Oder werden einem durch die Selbstständigkeit sämtliche Sozialleistungen gestrichen, und sollte ich mein Gewerbe noch schnell abmelden, bevor ich arbeitslos werde, damit ich überhaupt noch etwas bekomme?


    Es geht mir nicht darum, vom Staat Geld abzugreifen. Ich bin völlig damit einverstanden, dass die Gewinne mit dem ALG-II-Bezügen verrechnet werden. Aber wenn die Gewinne unterhalb der Sozialhilfe liegen und auch kein verwertbares Privatvermögen mehr vorhanden ist, möchte ich nicht eines Tages unter der Brücke schlafen müssen, nur weil ich eine eigene Firma aufbauen möchte und Jobs erschaffen möchte.


    Oder kurz gefragt: Kann man ALG-II beziehen, wenn man sich arbeitssuchend meldet, aber parallel dazu ein Gewerbe betreiben, solange die aus diesem Gewerbe erzielten Gewinne zur Bestreitung des Lebensunterhaltes nicht ausreichen?

    Ich stehe zur Zeit vor einer folgenschweren Entscheidung. Darum möchte ich mich um gewisse Dinge (wie zum Beispiel die soziale Sicherheit) kümmern, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.


    Aktuell bin ich in einer Firma als Vollzeitkraft angestellt und betreibe parallel dazu nebenbei ein eigenes Gewerbe, dessen Gewinn jedoch noch nichtmal für die monatliche Wohnungsmiete reicht.


    Mein jetziger Chef wird in ca. 1 Jahr den Betrieb altersbedingt schließen. So wie die Sache zur Zeit aussieht, ist es allerdings fraglich, ob er so lange überhaupt noch durchhält, denn seit Monaten gibt's kaum noch Aufträge und die Zukunft sieht auch nicht gerade rosig aus.


    Wenn ich arbeitslos werde (also spätestens in einem Jahr, wenn der Betrieb geschlossen wird), würde ich mich gerne selbstständig machen, da ich fest daran glaube, dass ich langfristig von meinem aktuellen "Nebenerwerbs-Gewerbe" leben könnte, wenn ich nicht nur Abends mal 'ne Stunde Zeit dafür habe, wie dies bei einer gleichzeitigen Festanstellung der Fall ist.


    Und jetzt meine Frage: Was passiert, wenn die monatlichen Gewinne aus der Selbstständigkeit nicht ausreichen und ich (bis auf die zugelassenen Freibeträge) auch kein privates Vermögen, Häuser, Lebensversicherungen, usw. mehr besitze?


    Hat ein Selbstständiger Anspruch auf Sozialleistungen, wenn der erwirtschaftete Gewinn unterhalb der Armutsgrenze liegt und auch kein verwertbares Privatvermögen mehr vorhanden ist?


    Oder werden motivierte Unternehmer fallen gelassen wie eine heiße Kartoffel und wäre es gescheiter, wenn ich mich arbeitssuchend melde?


    Wer kann mir hierauf antworten geben, weiterführende Links nennen, oder ähnliches?