Beiträge von Leni_0

    Ich hätte eine Frage:
    Die Situation: Ein Paar trennt sich. Die Frau möchte ausziehen und ihr Ex-Freund möchte die alte Wohnung behalten. Der Ex-Freund müsste dann ja einen neuen Vertrag mit dem Vermieter auflegen, indem er der alleinige Mieter der Wohnung ist. Muss die Frau trotzdem noch die Dreimonatsfrist einhalten? bzw. muss sie während einer Dreimonatsfrist noch die Kosten (einen Teil der Miete) für die alte Wohnung übernehmen, obwohl sie schon in der neuen Wohnung eingezogen ist?


    Danke im Voraus für Antworten

    Nein, worum es bei den Streitigkeiten ging, weißt du nicht, aber bei meinem Vater war es echt scheiße (sorry), ICH habe mich um meine Schwester gekümmert, er war fast nie zu Hause, sondern bei seiner Freundin und hat uns immer im Stich gelassen, als ich dann zu meiner Mutter gezogen bin dachte ich, dass es besser wird und du kannst mir wirklich glauben, dass ich mich sehr bemüht habe gut mit dem neuen Freund meiner Mutter auszukommen und ich helfe viel im Haushalt, aber man kann es ihm absolut nicht recht machen, er ist ein sehr schwieriger Charakter und trotzdem habe ich versucht einen guten Kontakt aufzubauen, aber es klappt nicht und ich kann mit diesem Menschen nicht mehr unter einem Dach wohnen.

    Entschuldige, wenn ich mich blöd ausgedrückt habe, aber du weißt nun wirklich nicht, in welcher Situtuation ich gerade bin! Wenn ich mich mit dem Freund meiner Mutter oder meinem Vater noch einigermaßen verstehen würde, würde ich auch nicht ausziehen wollen, das kannst du mir glauben! Dann sag mir doch mal, was ich sonst tun soll...:mad:

    ich hab mal eine wichtige frage:


    Ich wohne momentan bei meiner mutter und teile mir mit meiner schwester (9) ein Zimmer (ca. 3 mal 4 qm), eigentlich wollte meine Mutter mit uns ausziehen, weil sie sich mit ihrem Lebenspartner, der auch dort wohnt, gestritten hatte, doch jetzt hat sie sich umentschieden. Da ich mich aber überhaupt nicht mit ihrem Freund verstehe und mir das Zimmer mit meiner kleinen schwester nicht mehr teilen kann und möchte (z.B. lernen für´s Abi , Privatsphäre &Freunde einladen ist echt schwierig), sehe ich nur noch die Möglichkeit eine eigene Wohnung zu beziehen. Bei meinem Vater möchte ich auch nicht wohnen, der hat eine 4-Zimmerwohnung und wohnt mit seiner Lebensgefährtin, ihrer Tochter (7) und meinem Halbbruder (2 Wochen) dort. Ich bin vor einem Jahr erst dort ausgezogen (bevor seine Freundin einzog), weil ich mich immer sehr mit ihm gestritten habe.
    Ich bin in der Ausbildung und mache gleichzeitig Abitur, ich bekomme allerdings kein Geld, weil es eine schulische Ausbildung ist. Ich kriege aber den Bafög-Höchstsatz von 212 € . Meine Mutter ist gehörlos und verdient nur ca. 700-750 € und mein Vater hat auch nur wenig Einkommen.
    Nun meine Frage: Kann ich in eine 1- oder 2- Zimmerwohnung ziehen und wird mich der Staat unterstützen?
    Ich weiß wirklich nicht mehr weiter...


    lg Leni

    Danke erstmal für deine Antwort,
    meine Mutter kriegt für meine kleine Schwester ca. 200 € Unterhalt, für mich nicht, weil er selber nicht viel hat, aber ich glaube, dass es trotzdem sehr eng wird mit dem Geld! Ich werde nächste Woche mal zum Sozialamt gehen und nachfragen...
    lg Leni

    Also ich hab da mal eine Frage und hoffe jemand kann sie beantworten!
    Ich beschreibe mal die Situation:
    Meine Mutter wohnt zur Zeit noch mit ihrem (Ex-) Freund zusammen und ich (19) habe dort mit meiner kleinen Schwester (9) ein Zimmer, was wir uns teilen müssen. Nun gab es aber Streit und meine Mutter möchte mit uns in eine eigene Wohnung ziehen. Da ich zurzeit eine schulische Ausbildung+Abitur mache und daher kein Geld verdiene (außer 180 € Bafög, von dem ich auch mindestens die Hälfte an meine Mutter abgeben würde!) und meine Mutter relativ wenig verdient (700-750 €) und dazu noch gehörlos ist, sieht es finanziell eher schlecht aus. Weil ich kurz vor dem Abitur stehe und lernen muss und weil der Altersunterschied zwischen meiner Schwester und mir recht groß ist, würden wir gerne in eine 4-Zimmerwohung ziehen (damit jeder sein Zimmer hat) und hätten da schon eine im Auge. Die ist ca. 86 qm groß (miete: 332 kalt, 535 warm) , jetzt habe ich gelesen, dass bei drei Personen eine Wohnung von 75 qm akzeptiert wird. Meine Fragen:
    1. Würde meiner Mutter überhaupt ALG 2 zustehen?
    2. Könnten wir die 86 qm Wohnung trotz der Größe bewohnen oder wäre sie zu groß? Ich möchte wirklich nicht weiterhin ein Zimmer mit meiner Schwester teilen müssen (auch wenn ich sie lieb hab;) )