Beiträge von sina

    hallo zusammen,


    sicher gibt es derartige fragen schon zu hauf, dennoch möchte ich in meinem individuellen fall mir noch einmal rat holen.


    ich lebe gerade in scheidung von meinem mann. unser 19 monate alter sohn lebt bei mir. da ich vor kurzem arbeitslos wurde erhalten mein sohn und ich hartzIV. ca. 930 euro mtl. leistung inkl. miete etc. unterhaltsvorschuss 117 euro und kindergeld 164 euro werden dabei angerechnet.


    nun planen mein freund und ich im kommenden jahr zusammen zuziehen. er verdient ca. 1400 euro netto.


    inwiefern erhalte ich weiterhin leistungen. denn wenn meine leistungen wegfallen, werden wir nicht mit 1400 euro mtl. auskommen.


    über eine hilfreiche antwort bin ich sehr dankbar!


    lieben gruß sina

    Hallo!


    Bei mir herrscht folgende Situation. Ich habe einen Sohn (9Monate alt). Bin noch in elternzeit. Mein Mann ist auf Grund unserer Trennung am 01.10.08 ausgezogen. Ich lebe mit meinem Sohn in unserer 3 Zimmer WBS Wohnung allein. Beziehe Lediglich Elterngeld 645,00 €, Kindergeld 154,00€ und Kindesunterhalt 279,00 €. Trage nun alle Kosten allein.


    Meine Frage, habe ich bleiberecht in der WBS Wohnung, da die Kaltmiete weit unter der Höchstgrenze liegt? Und weitergehend, welche Leistungen stehen mir zu um unseren Lebensunterhalt zu sichern?


    Ich bitte um Hilfe soweit möglich!!!!


    Vielen Dank!