Beiträge von angiemue

    Hallo liebe Forumsmitglieder.


    ich bin neu hier und stelle mich kurz vor.
    Ich bin 31 Jahre alt und seit dem 1.10.2008 arbeitsuchend gemeldet. Vorher war 19 Monate in Teilzeit beschäftigt und habe zusätlich ALG 2 bekommen( Sicherung zum Lebensunterhalt, Miete). Seit dem 09.10.2008 bin ich freiberuflich als Promoterin angemeldet, sprich ich habe einen Gewerbeschein mit dem ich nebenberuflich selbstständig bin.
    Heute habe ich nun vom AA erfahren, dass ich einen Anspruch von 215, 70 monatlich habe. Das reicht natürlich nicht zum leben und deshalb bekomme ich zusätzlich noch ALG 2.( Bedarf wird noch errechnet)
    Jetzt zu meinen Fragen.
    1. Habe ich Anspruch auf Eingliederungszuschuss?
    2. Wenn ja, wie lange und wie hoch ist dieser in der Regel?
    3. Ich ziehe zum 01. 12. 2008 um( anderer Landkreis), was muss ich beachten wenn ich bei dem neuen zuständigen Träger einen Neuantrag auf Sicherung zum Lebensunterhalt stelle und Eingliederungszuschuss beantrage?
    4.Muss ich mich freiwillig weiter kranken versichern, wenn ich ALG 2 beziehe?
    5. Was darf ich mir dazu verdienen ohne Abzüge von ALG2 zu haben?


    Ich danke euch jetzt schon für die Antworten.
    MfG
    Angiemue