Beiträge von Bea

    Hallo,


    auch ich bin neu hier und hätte da mal ne Frage oder auch mehrere. Dazu folgender Sachverhalt.
    Im August habe ich eine Arbeit angefangen (War ich froh, endlich weg von dieser ARGE). Allerdings währte die Freude nicht lange, denn die Stelle wurde aus wirtschaftlichen Gründen gestrichen und mir zum 30.11.2008 gekündigt. Ich muss ab 1.12. wieder Hartz IV beantragen. Da ich im Dezember nochmals Gehalt (für Nov.) bekomme werde ich sicher im Dezember keinen Anspruch auf Hartz IV haben.


    Ich bin 43 und alleinerziehend mit 1 Kind, 14. Mit dem Vater des Kindes habe ich ein erschlossenes unbebautes Baugrundstück. Dieses wollten wir schon lange verkaufen, aber es hat nicht eher geklappt. Jetzt haben wir es fast verkauft. Die Zahlung des Kaufpreises (mein Anteil beträgt ca. 15.000,– €) erfolgt aber erst Ende November oder im Dezember (hängt vom Notar ab), so dass der Zahlungseingang bei mir in die Zeit des Bezuges von Hartz IV fällt.
    Außerdem besitze ich noch eine RV mit einem Rückkaufswert (RW) von ca. 4700,– € und einer LV mit einem RW von ca. 3300,– €. Die Versicherungen sind jedoch nicht als Riester oder Ähnliches festgeschrieben.


    Die Frage ist nun, wie wird jetzt das Vermögen (und der Freibetrag) berechnet?
    Es ist schon frustrierend für mich, dass ich das Geld welches ich mir über einen langen Zeitraum erarbeitet und gespart hatte, dann so verbrauchen muss.


    Wer kann mir da einen Tipp geben. Ich wäre euch sehr dankbar.



    MfG Bea