Beiträge von ibiza520

    Hallo

    Ich habe ein riesen Problem.
    Ich muss rund 260,00 Strom nachzahlen, das JobCenter hat die Übernahme allerdings abgelehnt, die sind auch nicht bereit mir ein Darlehne zu gewähren. Ich werde die so mit Papier zuschütten und solange einen neuen Antrag stellen, bis der endlich bewilligt wird. Es kann ja nicht angehen das Die mit zweierlei maß messen, bekannten von mir wurden die Stromschulden Anstandslos übernommen, und mir wollen die Erzählen dass, wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes generell keine Stromschulden übernommen werden.

    Gibt es für die Übernahme der Stromschulden ein Musterschreiben? das man sich Runterladen kann? wäre nett wenn mir jemand von euch helfen könnte. zumal die Stadtwerke Düsseldorf schon damit drohen das mir bald sämtliche lichter ausgeknipst werden sollen.

    Danke für eure Antworten

    Denen keine Telefonnummer mehr zu geben, ist eine gute Idee. Jetzt haben sie sie ja schon - aber falls mal der Fall eintritt... Aber: wenn man der ARGE die Nummer nicht gibt - wird einem das nicht als mangelnde Mitwirkung bzw. Verweigerung der Mitwirkung ausgelegt? Und das Geld dann gekürzt?



    1. Nein deswegen darfst du nicht Sanktioniert werden.
    2. die Argen dürfen dich nicht durch Telefonterror zu Hause Belästigen, Während der Krankschreibung brauchst du auch keine Berwerbungsbemühungen nachweisen, und musst auch nicht auf Vorladungen Reagieren, Wenn du Krank bist, bist du Krank dann müssen die warten bis du wieder gesund bist, und das kan dauern.

    Hallo
    Mittlerweile ist meine Wohnung recht gut ausgestattet mit Möbeln und allem was man sonst so braucht. Mein Antrag wurde im Vollen Umfang genehmigt, ich habe insges. 2190,- Euro erhalten, aber nicht als darlehen wie es viele vermuten, sondern als sonderzahlung zur Deckung des unabweisbaren bedarfs die ich nicht zurückzahlen muss. Denn wie meine Recherche ergab darf Erstausstattung nicht als Darlehen gewährt werden das ist Gesetzwidrig.



    Dein Freund soll sich eine Eigene Wohnung suchen und schon hat er Anspruch auf Hartz IV, Ihr könnt ja trozdem zusammen bleiben, das kann euch ja niemand verbieten und wo er Übernachtet geht die nix an. Ich kenne sehr viele Fälle wo das sehr gut Funktioniert.

    Wenn du bei einer Gesetzlichen Krankenkasse versichert bis Zahlt diese dir nach 6 Wochen Krankengeld i.h.d. Regelleistung demzufolge 359,- EUR. Die K.D.U wird weiter vom Jobcenter bezahlt. Anders sieht es aus wenn du Familienversichert bist, da hast du nähmlich keinen Anspruch auf Krankengeld, in diesem Fall zahlt das Jobcenter weiter.

    Also in meinem Bewilligungs bzw. Änderungsbescheid vom 15.07.2009 stehen auch 6,79 Warmwasserkostenpauschale drin die mir von der Regelleistung abgezogen wird. dadurch veringert sich mein Hartz IV auf 352,21 EUR. Wenn das kein versteckte Kürzung der Relgelsätze ist.
    da heißt es

    Zitat

    Wichtige Erläuterung zu Ihrem Bescheid:

    Von den Heizkosten wird die Warmwasserpauschale i.H.v. 6,79 abgezogen, da diese bereits in der Regelleistung enthalten ist.
    Rechtliche Grundlage ist der §22 der Zweiten Buch des Sozialgesetzbuch SGB II i.V.m. Der AV Wohnen der Senatsverwaltung des Landes Berlin

    Habt ihr auch ne Kaution bezahlt als ihr umgezogen seid? Und wenn ja, wurde euch die von der ARGE als Darlehen gewährt und von der Regelleistung getilgt?



    Ja ich habe auch 600,- Euro Kaution zahlen müsen die mir das JobCenter in Berlin als zinsloses Darlehen bewilligt hat, ich brauch es aber nicht zurückzahlen, da es bei Auszug direkt vom Vermieter An das JobCenter zurücküberwiesen wird.

    Hallo
    Ich weiß jetzt nich ob ich hier mit meinem Problem richtig bin, aber ich Probier es jetzt einfach mal
    hier meine Frage

    Meine Mutter bewohnte zusammen mit Ihren Lebensgefährten eine Genossenschaftswohung. Vor 3 Monaten ist meine Mutter plötzlich verstorben, Ihr lebenspartner bewohnt die Wohnung weiter und hat seit dem 01.11.2009 einen neuen Mietvertrag er hat auch eigene Genossenschaftsanteile eingezahlt. Er hat nun folgendes gemacht für den September und Oktober 2009 hat er einfach die Miete zurückbehalten und somit die Fakten geschaffen die eine Fristlose Kündigung der Wohnung seitens der Genossenschaft Rechtfertigen. Jetzt tritt die Genossenschaft an uns 3 Erben heran weil wir die Rechtsnachfolger unserer Mutte geworden sind und fordert von uns die Ausstehende Miete für 2 Monate (ca. 600 Euro) ein. Müssen wir zahlen oder können wir die Forderung zurückweisen und den Vermieter an den Jetzigen Mieter verweisen.? Die Genossenschaft hat schon damit gedroht dass, sie die Ausstehende Miete mit dem Genossensachaftsguthaben das im Juni 2010 zur Auszahlung kommt verrechnen will meine Frage dazu dürfen die das überhaupt? Denn die Satzung verbietet es eigentlich wie es dem auszug aus der satzung zu entnehmen ist

    Zitat

    Die Abtretung oder Verpfändung des Geschäftsguthabens an Dritte ist unzulässig und der Genossenschaft gegenüber unwirksam. Eine Aufrechnung des Geschäftsguthabens durch das Mitglied gegen seine Verbindlichkeiten gegenüber der Genossenschaft ist nicht gestattet.Für das Auseinandersetzungsguthaben gilt § 12 der Satzung.



    http://www.berliner-baer-koepenick.de/unternehmen/satzung.php#ii


    Wir wissen nicht wie wir uns jetzt verhalten sollen, denn Wir sind 2 Hartz IV Empfänger und 1 EU Rentner plus GS. wir können das nicht zahlen.

    Vielen dank für eure Hilfe und Tipps

    Zitat

    Ein Teil des Guthabens ca, 600,- EUR steht mir zu , nun wollen ich und mein Bruder aber, aber auf das Guthaben verzichten und es dem Lebenspartner meiner Mutter Übertragen, damit er nicht aus der Wohnung muss. Der Lebenspartner widerum wird genüber der Genossenschaft und auch in einem Notariellen Vermächtnis erklären dass, nach seinem Tod uns die Genossenschaftsanteile wieder zufließen sollen.



    Wir wollen ja das Erbe nicht ausschlagen, sondern Die Anteile auf dem Lebensgefährten meiner Mutter Übertragen, und uns die Anteile nach dessen Tod wieder zurückübertragen lassen. Andersgesagt wir Stellen Ihm die Anteile Leihweise zur verfügung.

    Na ich Frage deshalb weil mir ein Bekannter sagte: Das Guthaben der Genossenschaftsanteile, muss im Weiterbewilligungsantrag als Einkommen aus Erbschaft angegeben werden, und ich dürfte darauf nicht verzichten weil ich mich U.u. sogar Strafbar machen würde. stimmt das so.

    Hallo!

    Wie ich in einem Früheren Beitrag bereits geschrieben hab verstarb im Juni 2009 meine Mutter, diese Lebte seit 1957 in einer AWG Wohnung (Genossenschaftswohnung) Sie hat also damals Aufbaustunden abgeleistet (Wer in der DDR Lebte weiß was ich meine) nun lebt aber ihr Lebensgefährte noch in der Wohnung. Ein Teil des Guthabens ca, 600,- EUR steht mir zu , nun wollen ich und mein Bruder aber, aber auf das Guthaben verzichten und es dem Lebenspartner meiner Mutter Übertragen, damit er nicht aus der Wohnung muss. Der Lebenspartner widerum wird genüber der Genossenschaft und auch in einem Notariellen Vermächtnis erklären dass, nach seinem Tod uns die Genossenschaftsanteile wieder zufließen sollen. Weil er der Ansicht ist das weder ihn noch seinen Kindern das Geld zusteht.

    meine Frage dazu ist Folgende:

    Darf ich als Hartz IV Empfänger überhaupt auf das Guthaben verzichten? oder muss ich auf die Auszahlung bestehen.

    Vielen Dank für eure Antworten

    Zur Ausrichtung von Feiern (wir hatten hier schon alle möglichen Fragen, beispielsweise auch zur "Hochzeitsfeier", gibt es keine Zuschüsse.




    Na Toll, wie soll man denn von dem bissel Hartz IV was man bekommt eine Trauerfeier ausrichten, das ist unmöglich. Von den 750,- Euro Bestattungskostenzuschuss was das Soz.amt zahlt habe ich nichts weil es direkt an das Bestattungsunternehmen gezahlt wird.

    Na wie dem auch sei, ich werde einfach mal Frech sein und Geld für die Trauerfeier beantragen.