Beiträge von Nepo

    Hallo alle zusammen ... auch wenn die Threads schon etwas älter sind, interessiert mich mal der gegenteilige Sachverhalt. Wie verhält sich eigentlich die Sache, wenn mir ein Hartz 4 Empfänger ein Auto "schenkt", welches trotz der Schenkung auf ihn bzw. ihr zugelassen ist?


    Folgendes Problem: Ich als Sohn einer Hartz 4 Empfänger und momentan Student hatte seit dem Jahr 2001 das Auto meiner Mutter. Dieses Auto war seitdem nur auf ihr zugelassen. Dieses Auto war auch bei Hartz 4 angemeldet und überstieg nicht die 7500€. Nun, 7 Jahre später, lag ein "kapitaler Totalschaden" am Auto vor, m.a.W. ich hab mir ein Neuwagen gekauft, da ich auf ein Vehikel angewiesen bin. Dieser Neuwagen ist und bleibt allerdings bis zum Ende meines Studiums auf meine Mutter zugelassen und versichert.
    Das hat folgenden Grund: Würde ich mich selbst versichern bzw. das Auto auf mich zulassen, steigen die Versicherungskosten um etliche Prozent und das würde sich bei der momentanen Vollkaskoversicherung stark auswirken.


    Nun stellt sich mir also die Frage, wie man diesen Sachverhalt vor Hartz 4 darlegt. Reicht dort eine eidesstaatliche Erklärung meiner seits oder ist die Bürokratie dort strenger?