Beiträge von Henriette

    Hallo Laetitia,
    nun bin ich weiter gekommen und informiere dich über den Stand der Dinge, für den Fall, dass es für dich von Interesse ist.


    Los gehts:
    A war mit B beim Notar. B hat sofort angefangen von Ihrem Recht gebrauch machen zu wollen, C ins Grundbuch eintrage zu lassen. Der Notar jedoch hat ihr klar zu verstehen gegeben, dass sie absolut keine Rechte diesbezüglich hat. Da B nichts mit in die Ehe gebracht hat und während der Ehe auch kein Vermögen zustande gekommen ist hat, gibt es auch keinen Zugewinnausgleich. Normal müsste Sie sogar an A noch zahlen, da sie bereits seit einem Jahr mietfrei in dem Haus
    von A lebt.
    Die einzige Möglichkeit die noch besteht ist, nachträglich einen Ehevertrag aufzusetzen indem festgelegt wird, dass C Alleinerbe ist und B im Gegenzug auf sämtliche Ansprüche, sprich Kindesunterhalt, verzichtet.


    Da stellt sich natürlich die Frage, da B Hartz IV beantragen muss, inwieweit das Amt dann für das Kind mit aufkommt?
    Ich sehe das so: wenn der Ehevertrag so aufgestellt wird und B freiwillig auf Unterhaltsforderung von A verszichtet, kann B doch nicht die Zahlung des fehlenden Betrag vom Amt erwarten.
    Vielleicht liege ich da mit meinem Gedankengang auch falsch.


    Danke übrigens für deine schnellen Reaktionen


    Gruß
    Henriette

    Hallo Morpheus,
    habe gelesen, dass du dich im sozialen Recht gut auskennst. Nun habe ich mal direkt eine Frage an dich und hoffe, du kannst sie mir beantworten.


    Wenn ich nachträglich einen Ehevertrag aufsetze, in dem festgelegt wird, dass mein Sohn Alleinerbe des Hauses meines
    Mannes (von dem ich mich scheiden lasse) ist und ich im Gegenzug auf sämtliche Forderungen an meinen Mann verzichte,
    auch auf Kindesunterhalt, kann ich dann, wenn ich HartzIV beantrage auch mit Geld für meinen Sohn rechnen????


    Würde mich über eine schnelle Antwort freuen
    Gruß
    Henriette

    hallo Leatitia
    vielen dank für die schnelle Antwort,
    ich dachte jedoch, wenn A geschieden ist und nicht wieder heiratet, dass C dann der Alleinerbe ist.
    Zugewinnausgleich müsste geklärt werden, da während der Ehe bereits 1000m² von dem Grundstück verkauft wurden
    und somit der Gesamtwert geringer geworden ist, das ist so mein Gedanke.

    ich habe schon nachgesehen ob mein Problem schon behandelt wurde, bin jedoch nicht fündig geworden
    und weiß auch nicht, ob ich hier richtig bin aber vielleicht kann mir ja jemand helfen.


    Ich wohne mit einem noch verheirateten mann(A) der ein Haus besitzt, in dem zur Zeit seine Frau(B) mit seinem 9 jährigen Sohn (C) lebt. Im Grundbuch ist nur A eingetragen, da das haus weit vor der Eheschließung gekauft wurde und es zur Altersvorsorge dienen soll. Nun will B sich nur scheiden lassen und aus dem Haus auziehen, wenn A C Grundbuch eintragen lässt oder das Haus verkauft und C auszahlt.


    Ich sehe da jedoch einige Probleme:
    1. wenn A u. B sich scheiden lassen, muss B Hartz IV beantragen, da C bei B bleibt, befürchte ich, dass
    das Amt den Grundbucheitrag als Vermögen von C anrechnet und verlangen kann, dass A C auszahlt.
    stimmt das so?
    2. kann es aber auch sein, dass B zum Wohle von C verlangt, C auszuzahlen?.
    3. Was hat B überhaupt für Ansprüche das Haus betreffend?
    4. Welches Recht hat B eigentlich, A vorzuschreiben das Haus zu verkaufen oder C. ins Grundbuch
    eintragen zu lassen?
    5. Cst das einzige Kind von A und somit von Rechtswegen alleierbe, das sollte doch ausreichend sein?
    6 da A nur ein geringes Einkommen hat, davon noch unterhalt zahlen muss, bleibt zum sparen fürs Alter
    nichts übrig. Nur das Haus. Kann ein Notar es zulassen, dass die Altersvorsorge von A aufs Spiel
    gesetzt wird?


    wer kann mir da schnell helfen, damit ich A vielleicht noch ins Gewissen reden kann, denn er hat bereits
    für Mo. 1.12.08 einen Notartermin gemacht, wo B. mit hingeht.


    PS. Wir hatten bereits einen Testamentsentwurf machen lassen, den B aber nicht akzeptiert. Ich verstehe
    nicht, dass B überhaupt berechtigt ist über das Vermögen von A zu bestimmen.

    ich habe schon nachgesehen ob mein Problem schon behandelt wurde, bin jedoch nicht fündig geworden
    und weiß auch nicht, ob ich hier richtig bin aber vielleicht kann mir ja jemand helfen.


    Ich wohne mit einem noch verheirateten mann(A) der ein Haus besitzt, in dem zur Zeit seine Frau(B) mit seinem 9 jährigen Sohn (C) lebt. Im Grundbuch ist nur A eingetragen, da das haus weit vor der Eheschließung gekauft wurde und es zur Altersvorsorge dienen soll. Nun will B sich nur scheiden lassen und aus dem Haus auziehen, wenn A C Grundbuch eintragen lässt oder das Haus verkauft und C auszahlt.


    Ich sehe da jedoch einige Probleme:
    1. wenn A u. B sich scheiden lassen, muss B Hartz IV beantragen, da C bei B bleibt, befürchte ich, dass
    das Amt den Grundbucheitrag als Vermögen von C anrechnet und verlangen kann, dass A C auszahlt.
    stimmt das so?
    2. kann es aber auch sein, dass B zum Wohle von C verlangt, C auszuzahlen?.
    3. Was hat B überhaupt für Ansprüche das Haus betreffend?
    4. Welches Recht hat B eigentlich, A vorzuschreiben das Haus zu verkaufen oder C. ins Grundbuch
    eintragen zu lassen?
    5. Cst das einzige Kind von A und somit von Rechtswegen alleierbe, das sollte doch ausreichend sein?
    6 da A nur ein geringes Einkommen hat, davon noch unterhalt zahlen muss, bleibt zum sparen fürs Alter
    nichts übrig. Nur das Haus. Kann ein Notar es zulassen, dass die Altersvorsorge von A aufs Spiel
    gesetzt wird?


    wer kann mir da schnell helfen, damit ich A vielleicht noch ins Gewissen reden kann, denn er hat bereits
    für Mo. 1.12.08 einen Notartermin gemacht, wo B. mit hingeht.


    PS. Wir hatten bereits einen Testamentsentwurf machen lassen, den B aber nicht akzeptiert. Ich verstehe
    nicht, dass B überhaupt berechtigt ist über das Vermögen von A zu bestimmen.