Beiträge von mindestlohn24

    Danke für die Antwort. Nein, ich kann bzw. muss BAB beantragen. Was aber auch nicht viel ist, ich will aber nicht klagen. Die genaue Grenze kennst du nicht, oder? Denn BAB und der Nettolohn werden auch nicht reichen um meine Familie an den Wochenenden zu sehen, geschweige um mich selber zu versorgen, also muss ich noch jobben gehen. Es bringt mir nur nichts, sollte das Amt es auf der anderen Seite gleich wieder nehmen. Verzwickte Sitaution.

    Hallo,


    da habe ich einmal eine interessante Frage, die mir doch etwas Kopfschmerzen bereitet.


    Ich werde zur Arbeitsaufnahme (Ausbildung) für mindestens 3 Monate ausziehen, da ein
    Pendeln bei gut 300 km nicht in Frage kommt, muss ich mir für mindestens 3 Monate ein
    Zimmer mieten. Nun teilte mir unsere Sachbearbeiterin schon mit, dass ich für diese Zeit aus
    der Bedarfsgemeinschaft herausfalle und man meinen Lohn dort evtl. zum Unterhalt
    heranzieht. Dieser ist doch aber nur, ca. 500 Euro. Davon muss ich ja noch die Miete
    bezahlen, meine Verpflegung und auch noch die Heimfahrten am Wochenende. Wir dürfen
    dann maximal 6 Monate weiter in unserer Wohnung bleiben. Ich selber darf aber erst nach
    der Problezeit umziehen. Unsere Kündigungsfrist beläuft sich auf 3 Monate, vielleicht kann
    ich einen Nachmieter finden, wenn dies aber unser Vermieter nicht akzeptiert haben wir
    auch noch eine Miete mindestens doppelt zu bezahlen. Ich kann ja erst ein Tag nach Ablauf
    meiner Probezeit kündigen... Nun meine Frage hat jemand von Euch schon Erfahrungen
    in einer solchen Situation gesammelt? Wenn nun mein kleines Einkommen auch noch auf
    das Einkommen meiner Frau angechnet werden, dann bekommen wir in den 3 Monaten böse
    Probleme, eigentlich wollte ich mir noch einen 400 Euro Job suchen, da der Lohn ja mit
    Sicherheit schon so nicht ausreichen wird. (ca. 250 zusätzlich Benzin, can 200 Euro
    möbeliertes Zimmer...) Aber wenn dies gar nicht möglich sein wird, dann sehe ich schwarz.
    Kennt jemand die Berechnungsgrenzen?

    Hallo,


    ich habe vielleicht einmal eine interessante Frage. Also es handelt sich um eine Bedarfsgemeinschaft, 32 jähriger Mann und 30 jährige Frau dazu 1 jähriges Kind. Nun ist der Mann in Elternzeit und bezieht somit ALG II, hat eine Teilzeitarbeit. Die Frau muss einen Intergrationskurs besuchen. Nun bestand die Arge auf einen Eingliederungsvertrag. Der Mann musste Bewerbungen schreiben und bekam nun ein Ausbildungsangebot, ca. 300 Kilometer vom Wohnort. Nun entschied sich die Arge aber, dass der Eingliederungsvertrag nicht hätte unterschrieben werden dürfen. Nun möchte der Mann gerne das Ausbildungsangebot annehmen. Die Arge stellt sich aber bei einem Umzug quer. Welche Möglichkeiten gibt es noch den Unzug durchzuführen? Meiner Meinung nach kaum eine.


    Gruß
    Mindestlohn24

    Hallo,


    genau der hat mich ja darauf erst hingewiesen, da stand 316 Euro für beide plus 211 für unseren Sohn. Der Regelsatz für einen Haushaltsvorstand alleine beträgt glaub ich 351 Euro. So hatte ich es aus der Tabelle der Regelleistungen verstanden.

    Hallo,


    ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Stadt unseren ALG Bescheid richtig berechnet hat, bzw. ob ich es richtig verstanden habe.


    Für mich hat man 316 Euro berechnet (verheiratet), für meine Frau 281 Euro (???) und für unseren Sohn 211 Euro (da unter 6 Jahre). Nun verstehe ich nicht, warum meine Frau nur 281 und nicht auch 316 Euro bekommt. Wenn ich es richtig verstanden habe, bekommt ein alleiniger Haushaltsvorstand 351 Euro, bei einer Partnerschaft sind es dann für beide 316 Euro. Aber 316 Euro und 281 Euro verstehe ich nicht ganz. Gibt es da noch irgendwelche Unterschiede, die ich nicht gesehen habe? Meine Frau ist 28 Jahre alt, 281 habe ich für Haushaltsangehörige gefunden, aber darunter habe ich verstanden, dass die Kinder gemeint wären. Hat jemand einen schnellen Rat?


    Gruß
    Euer
    Mindestlohn24