Beiträge von ben2005

    Das Geld ist bisher nie dem Sohn direkt überwiesen worden, sondern immer direkt an die Schule.


    Also kann man dem JobCenter mitteilen, dass das Schulgeld von den Großeltern direkt zweckgebunden für die Ausbildung überwiesen wird? Ich will nur nicht, dass die Großzügigkeit der Großeltern bestraft wird, denn findet eine Anrechnung statt, so sind die Ausbildungskosten nicht mehr tragbar.

    Hallo :-)


    Folgende Thematik:


    Mutter & Sohn sind in einer BG.
    Mutter erhält volles ALG II + 1/2 Mietanteil.
    Sohn (< 25 Jahre) erhält ALG II (ich glaube 80% von RL) + 1/2 Mietanteil.


    Nun beginnt der Sohn eine Ausbildung, die BAföG-berechtigt ist. Betrag laut Bescheid (BAföG) beträgt 212,--- € (müsste auch korrekt sein). Die Ausbildung kostet aber ca. 350,-- € im Monat. Der monatliche Beitrag für die Ausbildung wird von den Großeltern übernommen, allerdings ohne Verpflichtung dieser, sondern ausschließlich hieran gebunden. Außerdem erhält der Sohn noch das Kindergeld (154,-- €).


    Was wird nun wie angerechnet???


    Wer zahlt den Mietanteil des Sohnes? JobCenter oder Wohngeldamt?


    Dem Sohn wäre geholfen, wenn der Mietanteil übernommen wird. Alle weiteren Kosten trägt er selber, aber von den anderen Positionen her kann er die Miete nicht bezahlen, geschweige denn die Mutter.


    Jetzt will das JobCenter wissen, wer die Ausbildung bezahlt (vielleicht aufgrund der hohen Summe). Wie soll man sich verhalten? Kann es als Einkommen (regelmäßig) angerechnet werden, wenn die Summe direkt überwiesen wird von den Großeltern???


    Danke und gruß